Bauleistungen
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Die Empfehlung, den Pech-und-Pleiten-Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) besser abzureißen als ihn bis zum Sankt Nimmerleinstag zu sanieren, hatten ja schon Viele. Fast unbemerkt schrieb der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH europaweit den “Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten” aus (TED 2017/S 051-094556).
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Bedarfsposition, Eventualposition, Wahlposition oder Alternativposition worin liegt der Unterschied? Viele öffentliche Auftraggeber verwenden die Begriffe relativ unbedarft und messen dieser Frage wenig Bedeutung bei. Wie eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zeigt, kann genau das aber ziemlich riskant sein.
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Das Präsidium des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat Dieter Babiel zum Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes ernannt. Babiel tritt spätestens zum 01.11.2017 die Nachfolge von RA Michael Knipper an, der – nach über 21 Jahren als Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes – in den Ruhestand tritt (Foto: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. ).
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Bei der Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert.
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„Der Bundestag hat richtig entschieden. Mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr wird ein Wandel in der Verkehrspolitik eingeläutet. Endlich kann das Management von Deutschland Autobahnen in „einer Hand“ gebündelt und eine ganzheitliche Netzbewirtschaftung angegangen werden. Dies ist auch ein Erfolg für Bundesverkehrsminister Dobrindt!“
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Der Auftraggeber hat die tatbestandmäßigen Voraussetzungen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nachzuweisen. Die Entscheidung gibt dem Auftraggeber wertvolle Hinweise, was er dabei im einzelnen zu beachten hat.
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Zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben der öffentlichen Hand haben mehrere Verbände aus Industrie und Verkehr ein Gutachten für effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere bei Brückensanierungen vorgestellt. (Foto: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.).
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Die Agenda für den diesjährigen Jahreskongress des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) steht: Auf dem inzwischen 4. Deutschen Vergabetag, der Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen am 19. und 20. Oktober im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin, erwartet Sie wieder ein erstklassiges Programm mit hochkarätigen Referenten, brandaktuellen Themen und praxisnahen Workshops. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr natürlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und ihre Umsetzung, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie innovative Beschaffungsstrategien.
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„Privatisierungen der Autobahnen und Bundesfernstraßen müssen grundgesetzlich ausgeschlossen werden“, fordert der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, mit Blick auf die abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft.
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Lässt der Auftraggeber die Einreichung von Angeboten ausschließlich über eine eVergabe-Lösung zu und ist es einem Bieter wegen technischer Schwierigkeiten nicht möglich sein Angebot ordnungsgemäß und rechtzeitig abzugeben, darf das Angebot deswegen nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat den elektronischen Zugang zu seinem Vergabeverfahren derart auszugestalten und wie einen offenen Briefkasten zur Verfügung zu halten, sodass sich Bieter ohne die vorherige Bewältigung großer technischen Hürden beteiligen können.