Bauleistungen
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In den vergangenen zwei Jahren sind 3.244 Hinweise von Verkehrsteilnehmern zu Bundesstraßen- oder Autobahnbaustellen eingegangen, auf denen nicht gearbeitet wurde.
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Unten obigen Titel hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn aktuell einen Studienauftrag ausgeschrieben. Es sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welcher Anpassungsbedarf aufgrund der neugefassten EU-Vergaberichtlinien innerhalb der VOB zu erwarten ist.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. zieht Halbjahresbilanz: Danach sei “die gute Auftragslage im Öffentlichen Bau im Juni endlich auch im Umsatz angekommen”.
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Ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bleiben einem Unternehmen gemäß § 101 b Abs. 2 GWB nur 30 Kalendertage, um eine unzulässige „de facto“-Vergabe mit einem Nachprüfungsverfahren anzugreifen und die Unwirksamkeit des Vertrags feststellen zu lassen. Danach ist ein entsprechender Antrag unzulässig. Die Frist beginnt aber grundsätzlich nicht schon bei Kenntnis allein der tatsächlichen Umstände, erforderlich ist auch eine laienhafte Wertung als Vergaberechtsverstoß. Das OLG München hat diese Anforderung der rechtlichen Wertung nun offenbar eingrenzend ausgelegt (OLG München, Beschluss vom 13.06.2013, AZ.: Verg 1/13).
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Angesichts knappen Wohnraums und explodierender Mieten wird derzeit in vielen deutschen Städten über Sozialwohnungsquoten zwischen 15 % und 30 % bei Neubauvorhaben diskutiert. Die Modelle variieren dabei im Einzelnen stark. Gemeinsam ist Ihnen jedoch, dass privaten Investoren im Gegenzug für die Schaffung neuer oder erweiterter Baurechte die Pflicht zum Bau oder zur Finanzierung eines bestimmten Anteils an Wohnungen für einkommensschwache Bevölkerungsschichten auferlegt werden soll. Dass dieses Thema kein spezifisch deutsches ist, zeigt eine Entscheidung des EuGH vom Mai diesen Jahres, die hier bislang v.a. unter der Überschrift „Einheimischen-Modell“ rezipiert wurde. Neben den zweifellos wichtigen Klarstellungen zu den europarechtlichen Grenzen solcher Modelle zur Bevorzugung einheimischer Eigenheimbauer, enthält das Urteil aber auch interessante Ausführungen zu der Frage, wann Auflagen zu sozialem Wohnungsbau zur Annahme eines öffentlichen Bauauftrags führen:
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Nachdem die Erlasse für die Stoffpreisgleitklauseln für den Einsatz von Stahl in Bauverträgen des Bundes über 2011 nicht verlängert wurden, sind jetzt durch den Austausch des Formblattes 225 und die Einführung der Richtlinie zum Formblatt 225 des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) neue Regelungen beim Abschluss längerfristiger Verträge über Bauleistungen des Bundeshochbaus zu beachten. Nähere Informationen enthält das Rundschreiben des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 23. Juli 2013 hier. (Quelle: HK Hamburg)
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Am 16.07.2013 wurde die neue HOAI (HOAI 2013) im Bundesgesetzblatt Nr. 37 (BGBl. I S. 2276) verkündet. Sie trat damit am 17.07.2013 in Kraft.
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Die Erhaltungsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2003 hat im Ergebnis einen Erhaltungsbedarf von jährlich 2,26 Milliarden Euro für die Jahre 2001 bis 2015 ermittelt, um den Substanzzustand der Bundesautobahnen zum Ausgangszustand 2000 leicht zu verbessern und den Ausgangszustand für die Bundesstraßen bis 2015 wieder zu erreichen. Den Finanzierungsbedarf ab 2013 für alle Bundesfernstraßenprojekte des „Vordringlichen Bedarfs (Projekte mit uneingeschränktem Planungsauftrag)“ und des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ beziffert die Bundesregierung auf insgesamt 51,7 Milliarden Euro.
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In Sachsen stehen in diesem Jahr Bundesfernstraßenmittel in Höhe von 229 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen in diesem Jahr insgesamt 924 Millionen Euro zur Verfügung.