Bauleistungen
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Am 16.07.2013 wurde die neue HOAI (HOAI 2013) im Bundesgesetzblatt Nr. 37 (BGBl. I S. 2276) verkündet. Sie trat damit am 17.07.2013 in Kraft.
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Die Erhaltungsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2003 hat im Ergebnis einen Erhaltungsbedarf von jährlich 2,26 Milliarden Euro für die Jahre 2001 bis 2015 ermittelt, um den Substanzzustand der Bundesautobahnen zum Ausgangszustand 2000 leicht zu verbessern und den Ausgangszustand für die Bundesstraßen bis 2015 wieder zu erreichen. Den Finanzierungsbedarf ab 2013 für alle Bundesfernstraßenprojekte des „Vordringlichen Bedarfs (Projekte mit uneingeschränktem Planungsauftrag)“ und des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ beziffert die Bundesregierung auf insgesamt 51,7 Milliarden Euro.
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In Sachsen stehen in diesem Jahr Bundesfernstraßenmittel in Höhe von 229 Millionen Euro zur Verfügung, für die Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen in diesem Jahr insgesamt 924 Millionen Euro zur Verfügung.
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Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht, wird sich der unterlegene Bieter denken: In einer Ausschreibung bot er ein aus seiner Sicht besseres Produkt als das vom Auftraggeber geforderte an – und wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu Recht, wie der Vergabesenat entschied. Dass die Leistungsbeschreibung eine unzulässige Produktvorgabe enthielt, spielte keine Rolle.
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Nach Angaben der Deutschen Bahn AG liegen für vier der sechs Abschnitte der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm inzwischen Planfeststellungsbeschlüsse vor, so die Bundesregierung (17/13846) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13198). Alle planfestgestellten Abschnitte befänden sich zurzeit in Realisierung, demnächst seien die Vergaben der Bauarbeiten für die Filstalbrücke und dem Alpabstiegstunnel vorgesehen.
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Der Bund stellt in diesem Jahr für Bayern Bundesfernstraßenmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Davon sind 450 Millionen Euro für die Erhaltung vorgesehen. Für Bundesfernstraßen in Hessen stehen in diesem Jahr 670 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 296 Millionen Euro Erhaltungsmittel.
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind wettbewerbsfähig, so die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (17/13749) vorgelegten Bericht.