Berliner G´schichten
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Der Referentenentwurf zur Novellierung des Berliner Vergabegesetzes (BerlAVG) hatte bereits Gegenwind vom Bündis FAIRgabe (Vergabeblog.de vom 20/03/2019, Nr. 40206) erhalten. In einer gemeinsamen Erklärung fordern nunmehr 13 Institutionen den Senat auf, den Referentenentwurf des Berliner Vergabegesetzes nachzubessern und ihm eine grundsätzlich neue – mittelstandsfreundliche – Richtung zu geben.
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Das VG Düsseldorf hat das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) dem VerfGH Münster zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung des VG Düsseldorf ist das TVgG-NRW mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Es verpflichtet Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist.
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Das in Berlin ein grundsätzliches Problem mit öffentlichen Bauten besteht, haben die Berliner längt resigniert zur Kenntnis genommen: Dabei ist es gar nicht der Flughafen, sondern die Vielzahl von Einzelprojekten, bei denen offenbar jede Planung fehlt geht:
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Fast unbemerkt: Der Vergabesenat des Kammergerichts Berlin hatte den für den 28. März 2013 vorgesehenen Verkündungstermin im Vergaberechtsstreit S-Bahn Berlin GmbH und DB Regio AG ./. Land Berlin und Land Brandenburg aufgehoben.
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Zu Lande, zu Wasser, und in der Luft: Irgendwie scheint in der Hauptstadt nachhaltig der Wurm drin, wenn es um öffentliche Infrastrukturprojekte geht: Neben dem Desaster um den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist nun, wieder einmal, die S-Bahn betroffen. Dieses mal allerdings nicht in Folge mangelhafter Wartung, sondern Vergabeverfahren. Das Kammergericht Berlin entschied vergangenen Donnerstag, Fragen des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens der S-Bahn Ausschreibung dem EuGH vorzulegen. Der Vorsitzende Richter am KG wird mit der Befürchtung zitiert, “dass es eine Generation von Schulkindern gibt, für die die Ringbahn nicht existiert“.
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Die haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim Berliner Flughafen Berlin Brandenburg ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/11764) der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll u.a. mitteilen, welche Rechtsanwaltskanzlei und welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen beauftragt wurde, wer diese beauftragt hat und mit welchen Fragen.
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Die FAZ spricht anläßlich der erneut verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) von einem „Debakel“. Ursprünglich sollte dieser am 3. Juni eröffnet werden, aktueller Termin ist Oktober 2013 – frühestens. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie mit 26 % der Bund. Daher will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10339) mit dem Titel „Aufklärung der Verantwortlichkeiten und Kostenrisiken durch die verschobene Eröffnung des Berliner Flughafens“ von der Bundesregierung wissen, welche Kosten noch auf den Steuerzahler zukommen.
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Der Aufbau und die Inbetriebnahme des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS) sind weit vorangeschritten. Derzeit seien bundesweit mehr als 68 Prozent der Basisstationen des installiert und mehr als 45 Prozent in das Netz integriert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/10066) auf eine Kleine Anfrage (17/9877) der Fraktion Die Linke. Die Teilnehmerzahl nehme monatlich weiter zu, Ende Mai 2012 habe sie bei 182.920 gelegen.
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Etwa 1,117 Mrd Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am heutigen Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Mio Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Mio Euro angesetzt.