Gesundheit
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Das Unternehmen Ernst & Young Law ist nach Angaben der Bundesregierung am 7. April 2020 mit der Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beauftragt worden. Die Ausgaben des Bundesgesundheitsministeriums für Rechtsberatungsleistungen lagen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bisher bei insgesamt rund 33 Millionen Euro, wie aus der Antwort (20/2176) der Bundesregierung hervorgeht.
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Der Vergabesenat des Kammergerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. April 2022 mit zwei am 10. Mai 2022 in öffentlicher Sitzung verkündeten Beschlüssen über die sofortigen Beschwerden des Landes Berlin gegen zwei vorangegangene Entscheidungen der Vergabekammer des Landes Berlin vom 18. Januar 2022 entschieden.
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Der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist nicht auf den Katastrophen- und Zivilschutz beschränkt. Auch bei reiner Personalgestellung in der gesundheitlichen Gefahrenabwehr ist GWB-Vergaberecht nicht anwendbar.
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Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind im Corona-Jahr 2020 auf einen neuen Höchststand von 440,6 Milliarden Euro gestiegen. Das waren 5 298 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Damit stiegen die Gesundheitsausgaben pro Kopf erstmals seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1992 auf einen Wert über 5 000 Euro.
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Der Bund hat mit fünf Unternehmen Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen für die kommenden Jahre bis 2029 abgeschlossen. Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 16.03.2022. Bei den Unternehmen handelt es sich um BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GSK, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau.
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Unter dem Titel: „Masken „Made in Bayern“ vor dem Aus?“ berichtet BR24, dass viele Unternehmen zu Beginn der Corona-Pandemie ihre Produktion in Bayern umgestellt haben, um Masken herzustellen. Doch zwei Jahre später stünde die Produktion vielerorts vor dem Aus. Eine Unternehmerin berichtet, dass sie in Ausschreibungen eine Absage nach der anderen kassiere und fordert neben den Preis auch andere Kriterien, wie etwa CO2-Abdruck oder soziale Komponenten zu bewerten.
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Der Auftraggeber wahrt den Wettbewerbsgrundsatz, wenn er bei einer Dringlichkeitsvergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV drei Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordert. Eine fehlerhafte Auswahl der zur Angebotsaufgabe aufzufordernden Unternehmen führt zwar nicht zu einer Unwirksamkeit des Vertrages im Sinne des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. In einem solchen Fall kann aber in entsprechender Anwendung des § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB festgestellt werden, dass der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist. Im Anschluss an eine solche Feststellung käme Sekundärrechtsschutz vor den Zivilgerichten in Betracht.
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Unter dem Titel: „Öffentliche Vergabeverfahren – Deutsche Masken meist chancenlos“ berichtet die Tagesschau über die schlechten Zuschlagschancen deutscher Unternehmen in Vergabeverfahren zu Schutzmasken. Der Beitrag in der Sendung plusminus ist ebenfalls über den Artikel aufzufinden.
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Unter dem Titel: „Lifebrain-Klage wegen Schul-PCR-Tests: Republik muss 500.000 Euro Strafe zahlen“ berichtet DiePresse, dass die Republik Österreich nach einem unterlegenen Vergabenachprüfungsverfahren eine Strafzahlung von 500.000 Euro an den heimischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zahlen müsse. Grund dafür: Der Großauftrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für Tests an 2900 Schulstandorten wurde vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bewertet.
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Mit Beginn der Impfkampagne gegen das Coronavirus Ende Dezember 2020 hat der Bund eine begleitende Informations- und Aufklärungskampagne gestartet. Für die Informations- und Aufklärungsarbeit standen im Haushaltsjahr 2021 Mittel in Höhe von rund 295 Millionen Euro zur Verfügung,