ITK
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Öffentliche Auftraggeber, und dort die Vergabestellen, haben es nicht leicht in deutschen Landen: Die Bau-, Dienst, oder Lieferleistung muss möglichst schnell und passgenau beschafft werden, aber natürlich rechtssicher. Die größte Hauptsorge eines öffentlichen Beschaffers ist, dass er keinen Fehler bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens macht und nicht, dass er die qualitativ beste Leistung zu einem angemessenen Preis erhält. Es wundert daher nicht, dass im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten die Bedeutung des Zuschlagskriteriums Preis statistisch deutlich zunimmt. Denn bei dem Preis als einziges Zuschlagskriterium verringert sich das Risiko, einen Fehler zu machen. Leider heißt das auch, dass eine Vergabestelle keinen Anreiz hat, KMU oder Start-ups besonders zu berücksichtigen. Es ist zu begrüßen, dass das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 01.06.2022 einen ersten Entwurf für eine Start-up-Strategie vorgelegt hat und darin auch das Vergaberecht als Mittel der Start-up-Förderung erkennt.
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Der öffentliche Auftraggeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Bieter ihre mit dem Angebot verbindlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden. Vielmehr darf er sich auch ohne Überprüfung grundsätzlich auf die Leistungsversprechen der Bieter verlassen. Eine Überprüfungspflicht des Auftraggebers ergibt sich allerdings dann, wenn konkrete Tatsachen das Leistungsversprechen eines Bieters als nicht plausibel erscheinen lassen.
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„Open-Source-Systeme können fast alle Anforderungen abbilden, die ein IT-Arbeitsplatz der öffentlichen Verwaltung erfüllen muss“. Zu diesem Ergebnis kommt die von Dataport für das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) durchgeführte Untersuchung „Linux-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung“. Die Ergebnisse der Studie können Sie hier nachlesen.
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Die Einrichtungen der EU werden immer häufiger zum Ziel von Cyberangriffen. Ihre Cyberabwehr ist unterschiedlich stark entwickelt, insgesamt jedoch sind sie gegen die zunehmenden Bedrohungen nicht ausreichend gewappnet.Zu diesem Ergebnis gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH).
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Datenträgervernichter veröffentlicht.
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Das BMI erweckt in seinen Berichten und im Internet fälschlicherweise den Eindruck, die Digitalisierung der Verwaltung sei bereits weit vorangeschritten. Tatsächlich hatte der Bund im Herbst 2021 erst 58 von 1 532 seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert – das waren rund 4 Prozent. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
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Das Thema Open Source Software (OSS) gewinnt bei öffentlichen Ausschreibungen zunehmend an Bedeutung. Öffentliche Auftraggeber wollen häufig aufgrund politischer Zielvorgaben finanziell und organisatorisch unabhängiger von (großen) Anbietern proprietärer Software werden. Oft werden dabei jedoch vergaberechtliche Prämissen nicht hinreichend berücksichtigt. Dieser dreiteilige Beitrag beschäftigt sich mit aktueller Rechtsprechung und aktuellen Problemfeldern rund um OSS-Vergaben. Im vorliegenden ersten Teil werden anhand einer aktuellen Entscheidung der VK Baden-Württemberg Fallstricke bei der Leistungsbeschreibung und der Wahl einer wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensart aufgezeigt.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Telefonanlagen und schnurgebundene Voice over IP Telefone veröffentlicht.
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Die Bundeswehr hat seit dem Jahr 2006 mehr als 50 Mio. Euro für ungenutzte Software eines bestimmten Anbieters ausgegeben. Bei unveränderten Bedingungen zahlt sie dem Anbieter jährlich mindestens 5 Mio. Euro, damit dieser die ungenutzte Software pflegt. Dies berichtet der Bundesrechnungshof in seinen neuen Prüfungsergebnisse, die seine Bemerkungen 2021 ergänzen.
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Open-Source-Softwarelösungen oder doch Microsoft und Co? Die Frage wird nicht nur technisch, sondern oftmals vor allem politisch diskutiert. Unter dem Titel: „Einseitig, wenig pragmatisch und stark ideologisch“ berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ), dass Thomas Bönig, Chef der städtischen IT Münchens, jetzt vorzeitig seinen Hut nahm: „Mir ist Open-Source auch wichtig, man kann damit Mehrwerte schaffen, wenn man es richtig macht. Den Versuch hat München gemacht, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass es einfach nicht funktioniert hat. Wenn man alles einrechnet, hat die Stadt einen dreistelligen Millionenbetrag in ein Projekt investiert, das gescheitert ist. Im Ergebnis war es teurer, hat deutlich schlechter funktioniert als andere Lösungen und die Risiken mussten ausschließlich von der Stadt getragen werden“.