Liefer- & Dienstleistungen
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Wie du mir, so ich dir: Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten wie China
EuGH, Urt. v. 13.3.2025 – C-266/22 – CRRC Qingdao Sifang
Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten weltweit. Unternehmen aus Drittstaaten, die kein Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, können sich jedoch nicht auf das Prinzip der Gleichbehandlung berufen. Dies entschied die Große Kammer des EuGH im wegweisenden Kolin-Urteil (Rs. C-652/22) im Jahr 2024. Die Luxemburger Richter bestätigten nun ihre Rechtsansicht, die den Binnenmarkt schützt.
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Auch nach Angebotsabgabe keine Rügepräklusion: Nicht auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind unzulässig!
BayObLG, Beschl. v. 11.12.2024 – Verg 7/24
Eine neue Chance für den unterlegenen Bieter durch einen späten Angriff auf die Zuschlagskriterien. Ein aktueller Beschluss des BayObLG zeigt auf, dass eine Rüge der Vergaberechtswidrigkeit von Zuschlagskriterien auch nach Erhalt der Vorabinformation gemäß § 134 GWB noch Erfolg haben kann.
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Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsprobleme im Kraftstoffmarkt
Begrenzte Ausweichmöglichkeiten bei Beschaffung
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel abgeschlossen und einen umfassenden Endbericht vorgelegt. Die Untersuchung zeigt, dass der Wettbewerb auf den deutschen Kraftstoffmärkten durch Abhängigkeiten und hohe Markttransparenz eingeschränkt ist.
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Nachhaltige Beschaffung von Dienstleistungen
Neuer Projektbericht gibt Orientierung
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) hat einen umfassenden Projektbericht veröffentlicht, der öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Vergabe von Dienstleistungen unterstützen soll. Ziel ist es, ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker in Vergabeverfahren zu verankern. Der Bericht richtet sich an Bund, Länder und Kommunen und beleuchtet sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch konkrete Anwendungsfälle in den Bereichen IT-Weiterbildung und Transportdienstleistungen.
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Bereichsausnahme Gefahrenabwehr – Mehrwert für den Bevölkerungsschutz kann in Auswahlverfahren belohnt werden
OLG Jena, Beschl. v. 12.06.2024 – Verg 1/24
Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB) wird nicht durch landesrechtliche Regelungen beschränkt. Sie ist europarechts- und grundgesetzkonform und bundesweit auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Landesrecht anwendbar. Damit wird der Spielraum für Träger des Rettungsdienstes größer, das System der gesundheitlichen Gefahrenabwehr ganzheitlich zu betrachten und z.B. lokal/regional vorhandene Ressourcen für den Katastrophenschutz positiv zu bewerten.
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Massive Aufstockung der Feuerwehrförderung in Bayern
Neues Maßnahmenpaket mit über 22 Millionen Euro jährlich für Feuerwehren
Die Feuerwehrförderung in Bayern wird deutlich ausgeweitet. Dafür hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein neues Maßnahmenpaket mit einem jährlichen Volumen von mehr als 22 Millionen Euro vorgestellt. Damit sollen Kommunen und Feuerwehren finanziell entlastet und die Ausstattung verbessert werden. Die sogenannte Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) wurde in diesem Zuge um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert und überarbeitet.
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Der Projektant bleibt an Board!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024 – Verg 24/24
Der unterlegene Bieter muss darlegen, über welche Informationen der Projektant verfügt, die diesen in der Angebotsauswertung begünstigt haben. Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung die Erteilung des Zuschlags an einen Projektanten für rechtmäßig erachtet, weil der Auftraggeber den erlangten Wissensvorsprung durch das Zurverfügungstellen der relevanten Informationen ausgeglichen und die Angebote neutral bewertet hat. Die Angemessenheit der Bewertungskriterien wurde hingegen aufgrund der Rügepräklusion nicht mehr überprüft.
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Rheinland-Pfalz will Verwaltungsdigitalisierung mit vergaberechtlichem Ausnahmetatbestand beschleunigen
Hintergrund
In Rheinland-Pfalz können Aufträge, mit denen Leistungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) beschafft werden sollen, unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren vergeben werden. Das sehen die Maßnahmen der Landesregierung zur Entbürokratisierung im Haushaltsvergaberecht vor.
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Neue Wertgrenzen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt
Vergabeverfahren sollen schneller und unbürokratischer werden
Seit dem 1. Januar 2025 gelten sowohl in Bayern als auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen Anhalt neue Wertgrenzen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Diese Regelungen betreffen sowohl Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen als auch Bauleistungen und sollen den Vergabeprozess erleichtern.
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Zum richtigen Umgang mit Fragen (und Rügen) im Vergabeverfahren!
VK Nordbayern, Beschl. v. 11.09.2024 – RMF-SG21-3194-9-18
Der richtige Umgang bei der Beantwortung von Fragen bzw. der Bekanntgabe/Verteilung von Informationen während eines laufenden Vergabeverfahrens führt in der Praxis regelmäßig zu Unsicherheiten und damit zusammenhängenden Problemen. So auch im von der VK Nordbayern zu entscheidenden Fall. Im Einklang mit der bisherigen Spruchpraxis ist die private, das heißt nicht-öffentliche Beantwortung von Fragen nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich. Die Argumentation der Auftraggeberin „(p)rivat beantwortet worden seien lediglich Verständnisfragen einzelner Bieter“, bei denen „(t)eilweise (…) kein öffentliches Interesse an den Antworten bestanden (habe)“ verfängt insofern regelmäßig nicht. Denn aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot resultiert, so völlig zutreffend die Vergabekammer, „grundsätzlich die Verpflichtung, Antworten auf Bieterfragen allen Bietern zur Verfügung zu stellen“.