Liefer- & Dienstleistungen
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Die etwas andere Addition bei Referenzen: 1 + 1 ergibt nicht immer 2
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 09.04.2025 – Verg 1/25e
Referenzanforderungen, vorliegend eine bestimmte Mindestliefermenge, können nicht per se durch eine Gesamtschau/Addition einzelner, auf mehreren Aufträgen basierenden, Leistungen im Rahmen einer Referenz nachgewiesen werden. Dem Auftraggeber obliegt die Festlegung, ob eine Anforderung an eine Referenz durch einen einzigen Auftrag oder aber zusammengefasst durch mehrere Aufträge nachgewiesen werden kann. Indem der Auftraggeber den Nachweis von Mindestmengen im Rahmen einer Referenz an die Ausführung eines einzigen Auftrags knüpft, stellt er zugleich auf eine längerfristige, dauerhafte sowie ggf. kontinuierliche Lieferverpflichtung und auf die Bewältigung und entsprechende Organisation einer bestimmten Menge ab. Sofern auch für diese Parameter der notwendige Auftragsbezug besteht, ist eine solche Festlegung nicht zu beanstanden.
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Auftragswertschätzung bei Ausschreibungen von Alttextil-, Altpapier- oder ähnlichen Leistungen
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.09.2023 – VII-Verg 11/23
Die Vergütung für die Erbringung ausgeschriebener Leistungen beschränkt sich in der Regel auf die Zahlung eines Entgelts durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Leistungen im Bereich der Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altpapier oder bei sonstigen Leistungen, bei denen dem Auftragnehmer ein Verwertungsrecht an überlassenen Gegenständen und damit eine Verdienstmöglichkeit zukommt, zeichnen sich häufig durch gegenseitige Zahlungen der Vertragsparteien aus. Hierbei sind zwei Komponenten maßgeblich:
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Transparenz hinsichtlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ersetzt fehlende Vergabereife!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.09.2024 – Verg 16/24
Rahmenvereinbarungen sind für öffentliche Auftraggeber ein nützliches Instrument, um bei regelmäßig wiederkehrenden oder nicht konkret planbaren Beschaffungen effizient und flexibel reagieren zu können, ohne für jeden einzelnen Bedarf ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Rahmenvereinbarungen dürfen jedoch nicht dazu dienen, vergabefremde Zwecke zu verfolgen, etwa um Unsicherheiten hinsichtlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln abzufedern. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung vergaberechtswidrig ist, wenn deren optionale Mengen nicht finanziell gesichert sind und den Bietern diese Unsicherheit nicht transparent bekanntgegeben wurde.
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Kein Kontrahierungszwang mittels Zwangsvollstreckung
OLG Jena, Beschl. v. 08.01.2025 – Verg 8/24
Öffentliche Auftraggeber können und dürfen nicht im Wege der Zwangsvollstreckung dazu gezwungen werden, einen Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen. Dies gebietet der auch im Bereich der Vollstreckung von Vergabekammerentscheidungen bedeutsame Grundsatz der Privatautonomie.
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Schreib, schreib, schreib …
VK Thüringen, Beschl. v. 28.02.2025 – 5090-250-4003/498
Wann im Vergaberecht zu viel (aus-)geschrieben und wann zu wenig (auf-)geschrieben ist, damit beschäftigt sich die Vergabekammer Thüringen in ihrem Beschluss. Dabei wird klargestellt, dass manipulative Aufteilungen und unzureichende Bekanntmachungen von Eignungskriterien unzulässig sind.
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 1
Marktentwicklung und Herausforderungen in der Beschaffung
Mit diesem ersten Beitrag starte ich eine Reihe von mehreren Beiträgen rund um KI und Beschaffungen. Dieser Teil 1 greift aktuelle Marktentwicklungen auf und geht auf daraus folgende grundsätzliche Herausforderungen bei der Beschaffung von IT mit KI-Anteilen für öffentliche Auftraggeber ein. Der bald folgende Teil 2 (s. Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678) wird Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen zum Schwerpunkt haben. Teile 3 und 4 befinden sich aktuell noch in Entwicklung und werden im Schwerpunkt auf die gezielte Beschaffung von KI und den Einsatz von KI im Rahmen von Vergabeverfahren eingehen.
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Wie du mir, so ich dir: Ausschluss von Bietern aus Drittstaaten wie China
EuGH, Urt. v. 13.3.2025 – C-266/22 – CRRC Qingdao Sifang
Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten weltweit. Unternehmen aus Drittstaaten, die kein Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, können sich jedoch nicht auf das Prinzip der Gleichbehandlung berufen. Dies entschied die Große Kammer des EuGH im wegweisenden Kolin-Urteil (Rs. C-652/22) im Jahr 2024. Die Luxemburger Richter bestätigten nun ihre Rechtsansicht, die den Binnenmarkt schützt.
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Auch nach Angebotsabgabe keine Rügepräklusion: Nicht auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind unzulässig!
BayObLG, Beschl. v. 11.12.2024 – Verg 7/24
Eine neue Chance für den unterlegenen Bieter durch einen späten Angriff auf die Zuschlagskriterien. Ein aktueller Beschluss des BayObLG zeigt auf, dass eine Rüge der Vergaberechtswidrigkeit von Zuschlagskriterien auch nach Erhalt der Vorabinformation gemäß § 134 GWB noch Erfolg haben kann.
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Bundeskartellamt sieht Wettbewerbsprobleme im Kraftstoffmarkt
Begrenzte Ausweichmöglichkeiten bei Beschaffung
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel abgeschlossen und einen umfassenden Endbericht vorgelegt. Die Untersuchung zeigt, dass der Wettbewerb auf den deutschen Kraftstoffmärkten durch Abhängigkeiten und hohe Markttransparenz eingeschränkt ist.
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Nachhaltige Beschaffung von Dienstleistungen
Neuer Projektbericht gibt Orientierung
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) hat einen umfassenden Projektbericht veröffentlicht, der öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Vergabe von Dienstleistungen unterstützen soll. Ziel ist es, ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien stärker in Vergabeverfahren zu verankern. Der Bericht richtet sich an Bund, Länder und Kommunen und beleuchtet sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch konkrete Anwendungsfälle in den Bereichen IT-Weiterbildung und Transportdienstleistungen.