Liefer- & Dienstleistungen
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In einem offenen Verfahren schreibt die EU Kommission zurzeit den Betrieb eines EU-Helpdesks zur Unterstützung und Förderung eines Helpdesks für nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen (SPP) aus (TED: 2021/S 127-335538). Die Aufgabe des Helpdesks soll sein, die Informationen über umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (Green Public Procurement — GPP) zu fördern und zu verbreiten und rechtzeitige und genaue Antworten auf die Anfragen von Interessenträgern zu geben. Den Auftragswert schätzt die Kommission über 9 Monate auf 560.000 EUR.
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Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen alle für sie geltenden rechtlichen Vorschriften beachten. Während § 128 Abs. 1 GWB eine generelle Aussage zu den bei der Auftragsausführung einzuhaltenden Rechtsvorschriften trifft, kann der öffentliche Auftraggeber nach § 128 Abs. 2 GWB individuelle Ausführungsbedingungen vorgeben, die ihm sinnvoll erscheinen. Nach Ansicht des EuGH kann es aber problematisch sein, von Unternehmen Nachweise im Vergabeverfahren zu fordern, solche Ausführungsbedingungen auch einzuhalten.
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Seit Freitag, den 16.06, ist die EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig anwendbar. Sie stellt sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen.
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Vor einem Jahr wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff) erlassen. Nun soll die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) folgen. Das wachsende Klimabewusstsein soll sich auch in dem Vergaberecht widerspiegeln.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister die Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern beschlossen.
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Die Europäische Kommission hat in einer aktuellen Mitteillung einen Leitfaden vorgeschlagen, in dem die Fragen behandelt werden, über die öffentliche Auftraggeber bei Beginn und Weiterentwicklung ihrer innovationsfördernden Auftragsvergabe Bescheid wissen sollten.
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Anmerkung zu den Entscheidungen der Vergabekammer Sachsen, Beschluss v. 24.7.2020 (1/SVK/017-20) und der Beschwerdeinstanz (OLG Dresden, Beschluss v. 03.9.2020 – Verg 1/20)[i] sowie der Frage, wie „frei“ öffentliche Auftraggeber bei der öffentliche Auftragsvergabe über die Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe entscheiden können.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Auffassung, dass Architektenleistungen stets im Leistungswettbewerb vergeben werden sollten, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so ließe sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gelte ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1.1.2021. Die BAK Arbeitsgruppe Leistungswettbewerb hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht und möchte konkrete Vorschläge und Vorlagen zur Verfügung stellen.
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Der EuGH verlangt von öffentlichen Auftraggebern die Angabe einer Höchstgrenze bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen.
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Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen und die hierzu maßgebliche Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) hat mittlerweile seinen Platz im Kanon des Rechts des öffentlichen Auftragswesens gefunden, dennoch bestehen nach wie vor bei den Betroffenen nicht ganz korrekte Vorstellungen zu Regelungszweck und -systematik. Die sechs der häufigsten Missverständnisse sollen nachfolgend für Theorie und vor allem Praxis geklärt werden: