Liefer- & Dienstleistungen
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Der Sinn und Zweck der Vorlage von Zertifikaten im Vergabeverfahren – nämlich die Vereinfachung der Eignungsprüfung – kommt nur dann zum Tragen, wenn der Auftraggeber tatsächlich bloß eine rein formale Prüfung dahingehend anstellen muss, ob das abgeforderte Zertifikat vorliegt und auf den jeweiligen Bieter ausgestellt ist.
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In seiner Sitzung vom 06.11.2020 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unter TOP 12 ohne Änderungen zugestimmt. Eine ausführliche Darstellung der bvevorstehenden Änderungen finden Sie auf Vergabeblog.de vom 12/10/2020, Nr. 45143. AHO, Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK), die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis. In einer gemeinsamen Pressemitteilung nehmen sie wie folgt Stellung:
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Die Bereitstellung von Infrastruktur oder Ausrüstung durch den öffentlichen Auftraggeber bei der späteren Auftragsausführung, muss allen potenziellen Bietern gleichermaßen zu Gute kommen. Eine solche Bereitstellung überschreitet die Grenze zur Vergaberechtswidrigkeit, wenn durch sie kalkulationserhebliche Vorteile für bestimmte potenzielle Bieter geschaffen werden, die einer Bevorzugung im Vergabeverfahren gleichkommen.
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Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen. Deshalb soll es künftig zum Beispiel nicht mehr erlaubt sein, funktionstüchtige Ware zu vernichten. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie abschließend gebilligt. Die fünf wichtigsten Regelungen im Überblick.
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Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert bundesweit mit seinem Förderprogramm die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr. So konnten bereits 1.240 Elektrobusse gekauft werden.
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Im Zusammenhang mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nach dem sogenannten Open-House-Verfahren des Bundesgesundheitsministeriums sind derzeit 56 Klagen beim Landgericht Bonn anhängig. Die Forderungssumme der Klagen liege bei insgesamt rund 113 Millionen Euro.
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Streitigkeiten um Produktvorgaben gehören zu den vergaberechtlichen „Dauerbrennern“. Für die Zulässigkeit, so das oft wiederholte Credo in Rechtsprechung und Literatur, komme es entscheidend auf die Dokumentation der rechtfertigenden Gründe an. Doch wenn man sich die einschlägige Spruchpraxis genauer anschaut, scheint das Problem in vielen Fällen weniger in gänzlich fehlender Vergabevermerksprosa zu liegen, als vielmehr in deren inhaltlicher Belastbarkeit. Wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Celle zeigt, gehen Auftraggeber ein Risiko ein, wenn sie hier Angaben Dritter ohne eigene Prüfung übernehmen.
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2,4 Mio. Euro für klimaneutralen ÖPNV – Mit rund 2,4 Mio. Euro unterstützt das Land Hessen die Stadt Frankfurt bei der Anschaffung von 13 Brennstoffzellenbussen.
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Der seit dem 1. September 2019 für das Vergaberecht zuständige XIII. Zivilsenat des BGH stellt sich in einem sorgfältig begründeten Beschluss gegen die nahezu einhellige Rechtsprechung der OLG-Vergabesenate zur Ablehnungsfiktion des § 171 Abs. 2 GWB. Danach droht dem Antragsteller bei Untätigkeit der Vergabekammer nun nicht mehr der Verlust der ersten Instanz. Damit stärkt der BGH den Rechtsschutz des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren.
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Am 16.09.2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Hiermit setzt die Bundesregierung das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) um. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).