Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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Mit der abgeschlossenen Vergaberechtsreform wurde insbesondere im Unterschwellenbereich für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach dem neuen Regelwerk der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit Blick auf die Vergabeverordnung (VgV) im Oberschwellenbereich der vergabepolitische Anspruch auf mehr Flexibilität erhoben. Gleichzeitig sollten die bisher einfacheren Regelungen nach dem Abschnitt 1 der VOL/A erhalten bleiben. In zwei zeitlich nah aufeinander folgenden Beiträgen wird der Frage kritisch nachgegangen, ob die neue Wirklichkeit dem vergabepolitischen Anspruch gerecht geworden ist oder nicht. Dabei werden zwei wesentliche Teilbereiche des neuen Regelwerks näher beleuchtet.
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Mit der abgeschlossenen Vergaberechtsreform wurde insbesondere im Unterschwellenbereich für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach dem neuen Regelwerk der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit Blick auf die Vergabeverordnung (VgV) im Oberschwellenbereich der vergabepolitische Anspruch auf mehr Flexibilität erhoben. Gleichzeitig sollten die bisher einfacheren Regelungen nach dem Abschnitt 1 der VOL/A erhalten bleiben. In zwei zeitlich nah aufeinander folgenden Beiträgen wird der Frage kritisch nachgegangen, ob die neue Wirklichkeit dem vergabepolitischen Anspruch gerecht geworden ist oder nicht. Dabei werden zwei wesentliche Teilbereiche des neuen Regelwerks näher beleuchtet.
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Die VK Südbayern hatte mit Beschl. v. 02.01.2018 u.a. entschieden, dass ein Auftraggeber die Sicherstellung des Vier-Augen-Prinzips nicht übertragen werden dürfe, sondern dies vom Auftraggeber selbst durchzuführen sei (siehe Vergabeblog.de vom 08/03/2018, Nr. 36133). Dem setzt sich die VK Niedersachen nun entgegen.
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In diesem Jahr begeht der Blaue Engel sein 40-jähriges Jubiläum. Nahezu genauso lange ist der Blaue Engel für die öffentliche Beschaffung eine zentrale Orientierungshilfe.
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Ein neues Faltblatt des Umweltbundesamtes informiert über Vorteile, rechtliche Möglichkeiten und Informationsangebote zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung.
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Deutschland und zwölf weitere europäische NATO (North Atlantic Treaty Organization)-Staaten haben sich auf der Verteidigungsministertagung in Brüssel auf eine engere Zusammenarbeit bei der Einführung unbemannter maritimer Systeme geeinigt. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen unterzeichnete eine entsprechende Absichtserklärung.
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Die Kommission hatte am 23. Juni 2017 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Die Kommission beantragt,
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Nach mehr als zwei Jahren seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 2014/24/EU hat der EuGH erstmals zum neuen Vergaberecht entschieden. Die Luxemburger Richter haben zu einem offenen Verfahren geurteilt, wonach im Rahmen der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes das zwingende Erreichen einer Mindestpunktzahl bei einem technischen Zuschlagskriterium Voraussetzung für die abschließende Preisbewertung der Angebote war.
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Es reicht nicht, wenn sich der Bieter Eignungsanforderungen selbst aus verlinkten Unterlagen heraussuchen kann. Seit April 2016 sind die Vergabeunterlagen direkt abrufbar über einen Link bereitzustellen. Hieraus folgt jedoch nicht, dass der eigentliche Bekanntmachungstext nun darauf reduziert werden könnte, dass jeweils auf die verlinkten Vergabeunterlagen verwiesen wird. Dies gilt insbesondere für die Bekanntmachung der Eignungskriterien und der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen.