Nachhaltigkeit
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Europäisches und deutsches Recht verbieten die Nennung von Markennamen bei öffentlichen Ausschreibungen. Gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnolgien aber ein beliebtes Mittel, sich im technischen Detaildschungel zurecht zu finden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal www.ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin gemeinsam von öffentlicher Hand und BITKOM gestartet wurde. Ziel es ist, Beschaffern auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene eine verständliche und aktuelle Hilfe an die Hand zu geben, Ihre Ausschreibungen produktneutral und dabei zugleich unter Gesichtspunkten einer nachhaltigen Beschaffung zu formulieren.
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Die neue EU-Verordnung über ein „gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte“ (Energy Star-Verordnung) ist seit März in Kraft getreten.
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Als Bestandteil der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm hat das Kabinett „Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ verabschiedet.
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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen fordert eine Pflicht zur Berücksichtung von sozialen und ökologischen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen. „Eine klare bundesrechtliche Regelung ist dringend notwendig“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Andreas, auf der „grünen Fachtagung zum Vergaberecht“ am 18. Februar in Berlin.
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Die Generaldirektion (GD) Umwelt der EU-Kommission lässt Entwürfe für Werkzeugsammlungen („Toolkits“) zu Green Public Procurement (GPP) erstellen. Diese richten sich nicht unmittelbar an Beschaffer, vielmehr an Berater, die diesen das GPP vermitteln sollen. Die „Toolkits“ sollen folgende Bestandteile enthalten:
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Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, umweltfreundliche Beschaffung zu fördern – “wo immer dies möglich und sachgerecht ist”. So die Antwort der Regierung (16/6575) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/6371). Genannt werden hier z.B. der nationale Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP), den vor kurzem auch BM Glos als “richtungsweisend” bezeichnet hat.
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Das EU-Parlament strebt eine Neufassung der EG-Verordnung zum Energy-Star Programm für Bürogeräte an. Danach sind nunmehr strengere Anforderungen als bisher an die Energieeffizienz zu stellen. Hierfür einigten sich Rat, Kommission und Parlament, bestimmte Kriterien verpflichtend im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu fordern.