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Die Digitalministerkonferenz (DMK) hat am 24.11. in Berlin Beschlüsse zur digitalen Zukunft Deutschlands und Europas gefasst. Die Konferenz hat zum letzten Mal unter dem Vorsitz des Landes Rheinland-Pfalz stattgefunden und sich intensiv mit der digitalen Souveränität Deutschlands, der Modernisierung des Staatswesens und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum gewidmet. Zu den Gästen gehörten Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sowie die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Claudia Plattner.
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Viele EU-Länder haben Schwierigkeiten, die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen zu erfüllen. Dies geht aus einem veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) hervor. Aufgrund finanzieller Zwänge und mangelhafter Abfallbewirtschaftungspläne lande noch immer zu viel Müll auf Deponien. Die Prüfer stellten fest, dass der Recyclingmarkt unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leidet. Außerdem werde in einigen Fällen nur ein sehr geringer Teil des Mülls getrennt, und die von den Bürgern gezahlten Entsorgungsgebühren deckten nicht immer die wirklichen Kosten.
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Das Online-Seminar „Vergaberecht konkret!“ am 08. Dezember 2025 zeigt übersichtlich und verständlich die einzelnen Schritte eines Vergabeverfahrens von Liefer- und Dienstleistungen auf. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Umsetzung den neuen Regelungen in der UVgO und VgV unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben am 28.11. den Standpunkt des Rates zu einer Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung bestimmter Bestimmungen über die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung, zur Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und zur Verbesserung der Marktbedingungen für die Verteidigungsindustrie gebilligt. Die Vorschläge bilden das sogenannte „Omnibus V“-Legislativpaket als Teil der Vereinfachungsagenda der EU.
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Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich seiner Präsidiumssitzung am 25.11. in Berlin die Länder aufgefordert, ihre in den Landesverfassungen verankerte Pflicht zum vollständigen und rechtzeitigen Mehrbelastungsausgleich gegenüber den Landkreisen, Städten und Gemeinden künftig auch tatsächlich und ohne Ausnahmen anzuwenden.
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Rechtsmissbräuchlichkeit und Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde infolge eines unangemessenen Vergleichsangebotes
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.05.2025 – VII-Verg 38/24

Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 07.05.2025 ein deutliches Signal – auch über das Vergaberecht hinaus – gesetzt: Wer im Nachprüfungsverfahren Vergleichsangebote unterbreitet und diese nicht dem Grunde wie der Höhe nach rechtfertigen kann, läuft bei einem unangemessenen Angebotsinhalt Gefahr, sich im Sinne des § 242 BGB rechtsmissbräuchlich zu verhalten – mit der Folge, dass eine sofortige Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen wird.
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Die Europäische Kommission will die EU-Vergaberegeln modernisieren und vereinfachen und hat dazu eine Konsultation gestartet. Sie bittet Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaft, um Beiträge dazu, wie Vorschriften verbessert werden können. Die Konsultation läuft bis zum 24. Januar 2026. Die Rückmeldungen werden in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen, der im zweite Quartal 2026 vorgelegt werden soll.
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Das Handwerk sowie Verbände der mittelständischen Bau- und Planungswirtschaft, die für 90 Prozent der Baubranche stehen, appellieren in einem gemeinsamen Positionspapier an die Abgeordneten, den Losgrundsatz nicht weiter aufzuweichen.
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Im Oktober 2025 kamen im Konferenzzentrum des BMI Praktikerinnen und Praktiker aus allen Verwaltungsebenen zusammen, um über nachhaltige öffentliche Beschaffung zu diskutieren. Während die Auftaktveranstaltung im Vorjahr den Grundstein für das Netzwerk legte, stand beim zweiten Treffen nun die aktive Einbindung der Länder und Kommunen in die Arbeit des IMA nöB im Mittelpunkt.
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Der Vergabesenat des OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 21.11.2025 die Rechtswidrigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens zum Los Mitte festgestellt. Die rechtswidrige Aufhebung habe die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Im Übrigen hat der Senat den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.












