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Effektiver Eilrechtsschutz bei Bauvergaben im Unterschwellenbereich!
LG Aurich, Urt. v. 12.02.2026 – 2 O 98/26

Bei einer Unterschwellenvergabe können Bieter Primärrechtsschutz im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf Unterlassung der Auftragsvergabe, erlangen, indem sie eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Zivilgericht beantragen. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf förmlich aus, so begründet er mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens ein vorvertragliches Schuldverhältnis zwischen der Vergabestelle und den am Auftrag interessierten Bietern, aus dem grundsätzlich auch ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen folgen kann. Ein Verfügungsgrund ist gegeben, wenn die objektiv begründete Besorgnis besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts der Verfügungsklägerin vereitelt oder wesentlich erschwert werden kann. Dabei hat eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen.
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„Von einer innovativen öffentlichen Auftragsvergabe an Startups profitieren beide Seiten: Startups gewinnen mit der öffentlichen Hand einen starken Kunden, der Wachstum und Skalierung unterstützt. Gleichzeitig erhält der Staat maßgeschneiderte Innovationen und kann damit die Verwaltung effizienter und bürgerfreundlicher gestalten“, so lautet die Einleitung des Handlungsfeld 5 – „Vergabe und Wettbewerb“ der Startup- und Scaleup Strategie der Bundesregierung.
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Die Jury Umweltzeichen hat in ihrer Sommersitzung überarbeitete Kriterien für Rechenzentren, Drucker und Wärmedämmstoffe beschlossen. Hersteller besonders umweltschonender Produkte können diese aktualisierten Umweltzeichen demnächst beantragen, berichtet das Umweltbundesamt (UBA).
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Ein größerer IT-Ausfall bei der Berliner Justiz hat erneut verdeutlicht, wie abhängig öffentliche Einrichtungen von stabilen digitalen Infrastrukturen sind. Zeitweise waren zentrale Arbeitsabläufe eingeschränkt, da Mitarbeitende nicht auf wesentliche IT-Systeme zugreifen konnten. Der Vorfall ist nicht nur eine technische Herausforderung, sondern wirft auch vergabe- und organisationsrechtliche Fragen auf: Wie können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass beschaffte IT-Systeme dauerhaft verfügbar, ausfallsicher und nachhaltig betreibbar sind?
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im August: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis
Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Nachhaltigkeit als Vergabestrategie im Bauwesen?“ am 20. August 2026. Nachhaltiges Bauen gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist auch bei Bauvergaben kein nice-to-have mehr. Zahlreiche Praxisbeispiele zeigen den Weg auf. Wie die Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen mittels Ökobilanz gelingen kann und was in Vergabeverfahren möglich ist, soll in diesem Seminar aufgezeigt werden. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments zeigt auf, dass die Beschaffung von Open Source vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten ist. Das veröffentlichte Gutachten wird u.a. von Heise-online unter der Überschrift: „Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern“ aufgegriffen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich auftragsgemäß mit der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bereitstellung, Anpassung oder Entwicklung von Computersoftware Beschränkungen des Auftragsgegenstandes auf sogenannte „Open Source Software“ zulässig sind.
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin setzt Sie darüber in Kenntnis, dass das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 2. Juli 2026 (GVBl. S. 537) am 16. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem 16. Juli 2026 begonnen werden.
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Primärrechtsschutz ohne Primärrechtschutzziel? – Mit weniger Rechtsschutz zum Münchener Oktoberfest!
BayObLG, Beschl. v. 18.06.2026 – Verg 5/26e

Kann Primärrechtsschutz ohne Primärrechtsschutzziel erreicht werden? Kann die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde auch dann versagt werden, wenn sie voraussichtlich Erfolg hätte? Das BayObLG schärft die Maßstäbe des § 173 Abs. 2 GWB a.F. Es beantwortet diese Frage überraschend deutlich und verschiebt den Fokus der Interessenabwägung auf die objektive Erreichbarkeit des Primärrechtsschutzziels.
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Bundesstatistik 2025 zeigt steigende Relevanz des öffentlichen Preisrechts
Verband sieht Notwendigkeit für personelle Stärkung der Preisüberwachungsstellen
Der Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. (BVdPW) weist auf die jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Bundespreisprüfungsstatistik 2025 hin. Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die erhebliche Bedeutung des öffentlichen Preisrechts als Instrument zum Schutz öffentlicher Haushalte vor überhöhten Preisen – gerade vor dem Hintergrund der steigenden Investitionen in Bundeswehr und Infrastruktur, beschleunigter Vergabeverfahren ohne Wettbewerb und einer zunehmenden Komplexität öffentlicher Aufträge.
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Kommt eine EU-Vergabeverordnung? Buy European, mehr Verhandlung, mehr Steuerung
Der geleakte Entwurf einer EU-Vergabeverordnung wirft die Frage auf, wie viel Industrie-, Handels- und Sicherheitspolitik eine Vergabestelle tragen kann

Am 9. Juli 2026 hat das auf europäische Politik spezialisierte Brüsseler Medium Euractiv einen bislang nicht offiziell veröffentlichten Entwurf für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und Konzessionen zugänglich gemacht. Reuters berichtete am selben Tag unabhängig, ebenfalls einen entsprechenden Entwurf eingesehen zu haben. Der Text sieht nichts weniger vor, als die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU durch eine einzige unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Ein offizieller Kommissionsvorschlag ist das noch nicht. Die ursprünglich für den 1. Juli vorgesehene Vorlage des Public Procurement Act wurde auf den 9. September 2026 verschoben. Der Leak ist deshalb ein ernstzunehmender Arbeitsstand, aber noch kein feststehender Gesetzgebungsvorschlag.













