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Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt den Vorsitz im neu eingerichteten Portfolio-Board des IT-Planungsrats. Das Gremium soll die Priorisierung, Steuerung und Umsetzung föderaler Digitalisierungsvorhaben stärken und so die Voraussetzungen für standardisierte, interoperable und wirtschaftliche IT-Beschaffungen im öffentlichen Sektor verbessern.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im Juli: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis

Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?“ am 21. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die neue Möglichkeit, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz zu korrigieren. Dabei werden die bisherige Rechtsprechung, die Neufassung des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV sowie die Freiräume und Grenzen für die Vergabepraxis beleuchtet. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Deutscher Vergabetag 2026: Ein erster Blick auf die Agenda
Der Jahreskongress für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht

Heute können Sie einen ersten Blick auf die Agenda des Deutschen Vergabetags 2026 werfen! Werfen Sie einen Blick in unser Programm unter deutscher-vergabetag.de und erhalten Sie erste Einblicke in die Fachpanels, Podiumsdiskussionen, Workshops sowie Marktforen mit den Top-Sprecher:innen der Vergabewelt! In den kommenden Wochen werden wir die Agenda nach und nach weiter veröffentlichen. Hier ein erster Einblick in die Agenda:
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Hier finden Sie die wichtigsten Diskussionen der letzten Tage.
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) untersuchte, wie Projekte, die dem Aufbau und der Bevorratung von rescEU‑Reserven sowie deren Einsatz dienen, von der Kommission geplant und durchgeführt wurden. Auf diese rescEU‑Reserven entfallen drei Viertel (2,9 Milliarden Euro) der Mittelausstattung des Katastrophenschutzverfahrens der Union im Zeitraum 2021–2027. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat im Haushaltsausschuss am Montagnachmittag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan des Bundes bis 2030 vorgestellt. Das Kabinett hatte den Entwurf am Montagmittag gebilligt.
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Wie lange dürfen Bauaufträge ausschreibungsfrei geändert werden?
EuGH, Urt. v. 4.6.2026 – C-820/24 – Strominator Elektro

Die Änderung öffentlicher Bauaufträge ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Wesentliche Anpassungen während der Vertragslaufzeit können – sofern die Voraussetzungen des § 132 GWB sowie des § 22 EU VOB/A erfüllt sind – vergaberechtsfrei vorgenommen werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist eine Nachbeauftragung hingegen auf dieser Grundlage nicht mehr zulässig. Vor diesem Hintergrund hat der EuGH klargestellt, innerhalb welchen zeitlichen Rahmens Änderungen öffentlicher Bauaufträge rechtlich noch möglich sind.
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Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Deutschland neue Spielregeln für die öffentliche Beschaffung. Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 soll Verfahren spürbar schneller, digitaler und unbürokratischer machen und trat zu Mittwoch in Kraft.
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Die Stadt Datteln will neue Tablets für ihre Schulen kaufen. Da bisher iPads genutzt werden, sollen auch die neuen Geräte von dem Hersteller Apple kommen. Hiergegen wendet sich der Konkurrent Samsung und geht gegen die Beschaffung juristisch vor. Unter dem Titel: „Noch kein Urteil im Streit um neue iPads für Schüler“ berichtet unter Bezugnahme von dpa-Informationen unter anderem N-TV, dass noch keine Entscheidung des OLG Düsseldorf vorläge. Noch seien Schriftsätze eingereicht worden, die zunächst ausgewertet werden müssten. Eine Entscheidung soll wohl frühestens im September verkündet werden.
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Unter dem Titel: „Trumps Ballsaal im Weißen Haus: 500-Millionen-Vertrag heimlich vergeben – ohne Ausschreibung“ befasst sich die Frankfurter Neue Presse damit, wie Vertreter des Weißen Hauses im vergangenen Jahr einen Vertrag ohne Ausschreibung im Wert von bis zu 500 Millionen Dollar für den Bau des Ballsaals im Ostflügel vergaben haben. In der Analyse beruft sich die FNP auf Informationen der Washington Post. Die Unterlagen sollen belegen, dass Präsident Trump direkt an der Verhandlung einiger Kosten für das Projekt beteiligt war.













