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Liebe Leserinnen und Leser, wir haben ein ganz besonderes Online-Seminar für Sie im Angebot: DVNW-Brennpunkt – Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge am 6. Juli 2027. Die Reform des Vergaberechts bringt nicht nur neue Wertgrenzen und Verfahren, sondern verschiebt auch die strategischen Schwerpunkte: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, KMU-Förderung und beschleunigte Verfahren gewinnen an Bedeutung – und mit ihnen neue Pflichten und Bewertungsmaßstäbe.
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Der Bund will Flächenländer von 2026 bis 2029 mit insgesamt 650 Millionen Euro jährlich unterstützen, damit diese Länder ihre von besonders hohen Schulden betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
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Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?“ am 21. Juli 2026. Darum geht es: Nach Vergabebeschleunigungsgesetz dürfen unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter anderem korrigiert werden. Damit wendet sich der Gesetzgeber gegen die bisherige insoweit sehr restriktive Rechtsprechung. Das Seminar stellt die Folgen dieser wesentlichen Neuerung für die Praxis dar. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Hier finden Sie die wichtigsten Diskussionen der letzten Tage.
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Der EVB-IT Thementag 2026 geht in die 2. Runde – Ticketverkauf gestartet!
Der Thementag für die Ergänzenden Vertragsbedingungen von IT-Beschaffung

Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil der IT-Beschaffung der öffentlichen Hand. Mit ihrer Überarbeitung 2024 durch das Bundesministerium des Innern (BMI), in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern, Kommunen und dem Bitkom e.V., wurde die IT-Beschaffung noch praxisnäher, effizienter und rechtssicherer gestaltet. Für den zweiten EVB-IT Thementag 2026 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) richten wir den Blick auf die aktuellen Herausforderungen und Chancen der IT-Beschaffung: von der Integration neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz und Cloud-Lösungen, über digitalisierte Vergabeprozesse, bis hin zu innovativen Vertragsmodellen und beschleunigten Verfahren. Dabei steht die Praxis im Vordergrund: Wie lassen sich die EVB-IT-Regelungen konkret anwenden und gleichzeitig zukunftsfest gestalten?
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Am 19. Juni 2026 endete die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle. Die Aufmerksamkeit richtete sich in den vergangenen Wochen vor allem auf die geplanten Änderungen der Fusionskontrolle. Für die Vergabepraxis könnte jedoch ein anderer Regelungskomplex die größere praktische Bedeutung erlangen: Das geplante Vergabescreening durch das Bundeskartellamt.
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Die Bundesregierung erleichtert jungen, innovativen Unternehmen ab dem 1. Juli 2026 den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Durch neue abweichende Verwaltungsvorschriften können Bundesbehörden Aufträge für innovative Lösungen unbürokratischer vergeben.
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Die öffentliche Auftragsvergabe soll schneller, digitaler und einfacher werden. Deswegen hat sich der Bundestag zuletzt im April 2026 erneut mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch nicht, dass die Anforderungen in der Angebotsphase an Bedeutung verlieren. Im Gegenteil: Gerade weil Verfahren zunehmend digitalisiert und Fristen enger getaktet werden, können formale und inhaltliche Fehler schneller zum Ausschluss führen. Aus der anwaltlichen Praxis der jüngeren Vergangenheit lassen sich wiederkehrende Fehler feststellen, die für Bieter vermeidbar wären. Häufig geht es nicht etwa um fehlende Leistungsfähigkeit oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Angebots, sondern um formale Versäumnisse, unklare Angaben oder eine fehlerhafte Kommunikation mit der Vergabestelle – ein Überblick:
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Die Gesundheitsausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie aus der Antwort (21/5664) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5267) der AfD-Fraktion hervorgeht, lagen die Gesundheitsausgaben 2023 bei rund 500 Milliarden Euro, 2024 bei rund 538 Milliarden Euro und 2025 bei rund 579 Milliarden Euro.
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 88. Plenarsitzung am 18. Juni 2026 die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit endet das parlamentarische Verfahren für eines der vergaberechtlich bedeutendsten Landesgesetze der laufenden Wahlperiode.













