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Unter dem Titel: „Viele Millionen für externe Berater: Bundesrechnungshof übt erneut Kritik an Rentenversicherung“ berichtet die Frankfurter Rundschau über die Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an dem Einsatz von externer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Wiederholt kritisiere der Bundesrechnungshof „unnötige Ausgaben für strategische Beratung“. Im Zusammenhang mit einer Digitalstrategie sind ab 2019 für externe Beratungen 8,6 Millionen Euro an drei bekannte Beratungsunternehmen verausgabt worden. Hinzu kommen Ausgaben für digitale Transformation in Höhe von 4,4 Millionen Euro und jene für Vorhaben- und Projektmanagement über 3,2 Millionen Euro. Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie auf seiner Internetpräsenz.
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Im Jahr 2024 hat Deutschland 3,17 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung ausgegeben (FuE-Quote) – ein neuer Höchststand. Die Bundesrepublik liege damit über dem OECD-Durchschnitt (2,72 Prozent) und dem EU-Durchschnitt (2,13 Prozent). Dies geht aus dem „Bundesbericht Forschung und Innovation 2026“ hervor,
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Hessen hat am 9. März 2026 den Entwurf eines neuen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG 2026) vorgelegt, der das alte HVTG aus dem Jahr 2021 (HVTG 2021) ablösen soll. Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen Vergabeverfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden, zum anderen soll das Vergaberecht als Instrument zur Förderung der Tariftreue gestärkt werden. Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, diese Ziele miteinander zu vereinbaren und die sich aus der Gesetzgebungskompetenz der Länder und dem Unionsrecht ergebenden Schranken zu wahren.
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Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie richtet sich sowohl an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur im eigenen Depot errichten, als auch an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre stehen hierfür insgesamt eine Milliarde Euro bereit.
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Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes“ plant das Land Berlin eine der umfangreichsten Reformen seines Landesvergaberechts seit Jahren. Der Gesetzentwurf (Drucksache 19/3192) wurde von den Regierungsfraktionen von CDU und SPD in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht und am 7. Mai 2026 in erster Lesung beraten. Damit befindet sich die Novelle derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es folgen insbesondere die Ausschussberatungen sowie die zweite Lesung mit Schlussabstimmung. Deutlich höhere Wertgrenzen Kernstück der Reform ist die erhebliche Anhebung der Anwendungsgrenzen des BerlAVG. Künftig sollen die vergabespezifischen Landesvorgaben erst ab folgenden Schwellen greifen: Bauleistungen: 500.000 Euro (bisher 50.000 Euro) Liefer- und Dienstleistungen: 75.000 Euro (bisher 10.000 Euro) Damit fällt ein erheblicher Teil kleiner und mittlerer Beschaffungsvorgänge künftig aus dem unmittelbaren Anwendungsbereich der strengen landesrechtlichen Sonderregelungen heraus. Neuausrichtung beim Eignungs- und Nachweiswesen Besonders praxisrelevant dürfte die vorgesehene Neuausrichtung beim Eignungs- und Nachweiswesen werden. Künftig sollen im Regelfall zunächst Eigenerklärungen der Unternehmen ausreichen. Vollständige Nachweise sollen erst vor Zuschlagserteilung vom Bestbieter angefordert werden. Tariftreuepflicht als wesentlicher Punkt Trotz der Entlastungstendenzen enthält die Novelle keine Abkehr von sozialpolitischen Zielsetzungen. Im Gegenteil: Die Tariftreuepflicht wird in wesentlichen Punkten ausgeweitet. Künftig soll die Verpflichtung zur Zahlung tariflicher Entgelte bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro gelten. Zudem wird das maßgebliche Mindestentgelt schrittweise angehoben: 14,84 Euro ab 2026, 15,58 Euro ab 2027. Allerdings sieht der Entwurf zugleich Ausnahmen vor – etwa für reine Lieferleistungen oder sehr kurzfristige Dienstleistungen mit einer Dauer von maximal sieben Tagen. Der Gesetzgeber verweist hierbei ausdrücklich auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit. Kontrolle statt…
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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Ausgestaltung der Hochrisiko-Klassifizierung im Rahmen der KI-Verordnung (KI-VO) gestartet. Rückmeldungen können bis zum 23. Juni 2026 eingereicht werden.
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Innerhalb der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zählt die öffentliche Beschaffung zu einem der zentralen Handlungsfelder (BMUKN 2025). Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat im Rahmen der Umsetzung der NKWS die „AG Zirkuläre Beschaffung“ initiiert mit dem Ziel, konkrete Hilfestellungen zu diesem Thema zu erarbeiten.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die französische Agence nationale de la sécurité des systèmes d’information (ANSSI) haben ihre Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung nationaler IT-Sicherheitszertifikate erneuert. Damit werden Zertifikate aus den deutschen BSZ-Verfahren („Beschleunigte Sicherheitszertifizierung“) weiterhin auch in Frankreich anerkannt – und umgekehrt die französischen CSPN-Zertifikate in Deutschland.
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Die Europäische Kommission hat am 8. Mai 2026 den Entwurf ihrer Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht. Die Leitlinien dürften erhebliche praktische Auswirkungen auf die öffentliche Beschaffung von KI-Systemen entfalten. Sie sollen Anbietern, Betreibern und Aufsichtsbehörden eine praktische Orientierung für die Anwendung der neuen Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten geben, die ab dem 2. August 2026 verbindlich gelten. Interessenträger können bis zum 3. Juni 2026 Stellungnahmen im Rahmen einer gezielten Konsultation einreichen.
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Liebe Leserinnen und Leser, erfahren Sie mehr zu unserer Seminarempfehlung für diese Woche: Seit dem 1. Mai 2026 gilt das Bundestariftreuegesetz (BTTG) – und verändert die Spielregeln bei öffentlichen Bundesaufträgen grundlegend. Unternehmen und öffentliche Auftraggeber des Bundes stehen vor der Frage: Was bedeutet das konkret für Vergabeverfahren, Kalkulation und Vertragsgestaltung? Klar ist: Der Gesetzgeber will die Tarifautonomie stärken und das Tarifvertragssystem stabilisieren – mit spürbaren Konsequenzen für die Praxis. Das Online-Seminar „DVNW-Brennpunkt: Das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG)“ am 22. Juni 2026 beleuchtet die praktischen Auswirkungen des BTTG aus vergabe- und arbeitsrechtlicher Perspektive und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen für Bieter und öffentliche Auftraggeber. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!













