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Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments zeigt auf, dass die Beschaffung von Open Source vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten ist. Das veröffentlichte Gutachten wird u.a. von Heise-online unter der Überschrift: „Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern“ aufgegriffen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich auftragsgemäß mit der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bereitstellung, Anpassung oder Entwicklung von Computersoftware Beschränkungen des Auftragsgegenstandes auf sogenannte „Open Source Software“ zulässig sind.
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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin setzt Sie darüber in Kenntnis, dass das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 2. Juli 2026 (GVBl. S. 537) am 16. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem 16. Juli 2026 begonnen werden.
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Primärrechtsschutz ohne Primärrechtschutzziel? – Mit weniger Rechtsschutz zum Münchener Oktoberfest!
BayObLG, Beschl. v. 18.06.2026 – Verg 5/26e

Kann Primärrechtsschutz ohne Primärrechtsschutzziel erreicht werden? Kann die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde auch dann versagt werden, wenn sie voraussichtlich Erfolg hätte? Das BayObLG schärft die Maßstäbe des § 173 Abs. 2 GWB a.F. Es beantwortet diese Frage überraschend deutlich und verschiebt den Fokus der Interessenabwägung auf die objektive Erreichbarkeit des Primärrechtsschutzziels.
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Bundesstatistik 2025 zeigt steigende Relevanz des öffentlichen Preisrechts
Verband sieht Notwendigkeit für personelle Stärkung der Preisüberwachungsstellen
Der Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. (BVdPW) weist auf die jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Bundespreisprüfungsstatistik 2025 hin. Die aktuellen Zahlen unterstreichen erneut die erhebliche Bedeutung des öffentlichen Preisrechts als Instrument zum Schutz öffentlicher Haushalte vor überhöhten Preisen – gerade vor dem Hintergrund der steigenden Investitionen in Bundeswehr und Infrastruktur, beschleunigter Vergabeverfahren ohne Wettbewerb und einer zunehmenden Komplexität öffentlicher Aufträge.
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Kommt eine EU-Vergabeverordnung? Buy European, mehr Verhandlung, mehr Steuerung
Der geleakte Entwurf einer EU-Vergabeverordnung wirft die Frage auf, wie viel Industrie-, Handels- und Sicherheitspolitik eine Vergabestelle tragen kann

Am 9. Juli 2026 hat das auf europäische Politik spezialisierte Brüsseler Medium Euractiv einen bislang nicht offiziell veröffentlichten Entwurf für eine Verordnung über öffentliche Aufträge und Konzessionen zugänglich gemacht. Reuters berichtete am selben Tag unabhängig, ebenfalls einen entsprechenden Entwurf eingesehen zu haben. Der Text sieht nichts weniger vor, als die Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU durch eine einzige unmittelbar geltende Verordnung zu ersetzen. Ein offizieller Kommissionsvorschlag ist das noch nicht. Die ursprünglich für den 1. Juli vorgesehene Vorlage des Public Procurement Act wurde auf den 9. September 2026 verschoben. Der Leak ist deshalb ein ernstzunehmender Arbeitsstand, aber noch kein feststehender Gesetzgebungsvorschlag.
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Bei den Vergabekammern des Bundes wurden im Jahr 2025 132 Nachprüfungsanträge gestellt. Im Wettbewerbsregister waren rund 24.500 Unternehmen eingetragen, davon rund 7.850 Neueintragungen. Rund 7.600 Auftraggeber waren registriert; die Zahl der Abfragen lag bei rund 1.100 pro Tag. Diese Zahlen gehen aus dem Jahresbericht des Bundeskartellamts hervor. Der Präsident Andreas Mundt:
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Während der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause bewilligte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags 16 Beschaffungsvorhaben für die Bundeswehr. Herausgehobene Projekte sind unter anderem die Fregatten vom Typ MEKO A-200 DEU sowie ein Hochenergie-Laserwaffensystem.
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Seminarempfehlungen der DVNW Akademie
Unsere Seminarempfehlungen im Juli & August: aktuelle Themen aus Vergaberecht, IT-Vergabe, Bauvergabe und Vergabepraxis

Liebe Leserinnen und Leser, unsere Seminarempfehlung für diese Woche: Das Online-Seminar „Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?“ am 21. Juli 2026. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die neue Möglichkeit, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nach dem Vergabebeschleunigungsgesetz zu korrigieren. Dabei werden die bisherige Rechtsprechung, die Neufassung des § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV sowie die Freiräume und Grenzen für die Vergabepraxis beleuchtet. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten die verfassungsrechtliche Stellung der Federal Trade Commission (FTC) neu definiert. Auch für öffentliche Auftraggeber in Deutschland könnte das Urteil mittelbar relevant werden: Zahlreiche IT-Vergaben betreffen Leistungen US-amerikanischer Anbieter, deren Datenübermittlungen auf das EU-US Data Privacy Framework gestützt werden.
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Durch die Beschaffung von Produkten aus Kunststoffen, die zu einem hohen Anteil aus so genannten Post-Consumer-Materialien hergestellt wurden, kann ein Beitrag zur Erhöhung des Absatzes und damit zur Stärkung des Recyclings derartiger Materialien erreicht werden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat den entsprechenden Leitfaden aktualisiert und eine Hilfestellung für die Praxis.













