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Deutscher Vergabetag 2025: Nur noch wenige Tickets verfügbar!
Jetzt letzte Tickets für den Deutschen Vergabetag am 13. & 14. November 2025 in Berlin sichern – es lohnt sich!

Nutzen Sie noch die Möglichkeit, eines der letzten Tickets für den Deutschen Vergabetag 2025, der Leitveranstaltung für öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberecht, am 13. und 14. November 2025 im Maritim proArte Hotel Berlin, zu erwerben. Der Deutsche Vergabetag war bisher in jedem Jahr ausgebucht. Es erwarten Sie
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Am 19.03.2025 legte die EU-Kommission das „Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ vorgelegt. Darin legte sie die notwendigen Schritte für den Aufbau der europäischen Verteidigung fest. Zur Umsetzung hat die Kommission nun den „Defence Readiness Omnibus“ vorgelegt. Er umfasst sechs Rechtsakte und Instrumente zur Optimierung von Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung, Wettbewerb und Zugang zu Finanzmitteln im Verteidigungssektor. Auch die Richtlinie 2009/81/EG soll in wesentlichen Punkten angepasst werden.
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Das Bundeskartellamt hat seinen Tätigkeitsbericht 2023/2024 über die Arbeit der Behörde in den letzten zwei Jahren sowie zur Lage und Entwicklung seiner Aufgabengebiete veröffentlicht. Mit dem Bericht kommt das Amt seiner Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag nach, dem der Bericht zur Kenntnisnahme und Aussprache vorgelegt wird.
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Das Kabinett der Landesregierung hat am Dienstag die Einbringung eines Entwurfs des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes in den Landtag beschlossen. Die Gesetzesnovelle regelt die Ausführung der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums und greift weiterentwickelte Bundes- und EU-Regelungen auf. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber so zu ändern, dass insbesondere kleinere Vereine von einer vereinfachten Antragstellung profitieren, da sie bestimmte Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht mehr anwenden müssen.
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Das Parlament hat den Verteidigungshaushalt 2025 sowie den Wirtschaftsplan 2025 für das Sondervermögen Bundeswehr beschlossen – samt der Eckwerte der Jahre 2026 bis 2029. Der Wehretat steigt 2025 um rund zehn Milliarden auf 62,43 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 24,06 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen.
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Das kostenlose Seminar „KOINNO Challenge-Geber-Day: Wer innovativ beschaffen will, muss zuerst den Markt verstehen!“ am 7. Oktober 2025 bietet eine Einführung in die Challenge-Plattform des Kompetenzzentrums Innovative Beschaffung (KOINNO), auf der Herausforderungen der öffentlichen Hand auf Innovation der Privatwirtschaft treffen. Mit Hilfe von „Challenges“ können dort öffentliche Auftraggeber einen Bedarf beschreiben und Unternehmen zur Einreichung ihrer innovativen Lösungen und Produkte aufrufen. Sie möchten mehr erfahren? Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!
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Wir laden Sie im Namen des Vorsitzenden der Regionalgruppe Leipzig, Karsten Köhler, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, herzlich zur 7. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Leipzig ein. Die Sitzung findet am 02. Oktober 2025 vor Ort in Leipzig statt.
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Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine neue Arbeitshilfe veröffentlicht, die aufzeigen soll, auf welche Weise Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in Ausschreibungen wirkungsvoll berücksichtigt werden können. Sie enthält rechtliche Grundlagen, Kriterien und Beispiele für zehn Produktgruppen.
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Unter der Überschrift: „Der Rüstungskonzern Rheinmetall soll ein marinetaugliches Lasersystem für die Bundeswehr zur Abwehr feindlicher Flugobjekte entwickeln“ berichten Onlinemedien unter Verweis auf eine Agenturmeldung, dass Rheinmetall ein Lasersystem für die Bundeswehr ohne Ausschreibung für rund 390 Mio. Euro entwickeln soll.
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Ausschreibung von vorbehandelten Bioabfällen mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 ist zulässig
VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 03.09.2025 – VK2-23/24

Die Ausschreibung von vorbehandelten Bioabfällen mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (Abfallbezeichnung: gemischte Siedlungsabfälle; hier: getrennt erfasste Bioabfälle, Biotonne aus Haushaltungen) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) ist zulässig. Eine Neuschlüsselung













