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Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2021 mit 2 205,4 Milliarden Euro verschuldet. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 26 532 Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-/Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Online-Seminaren vermittelt und diskutiert. Das Know-how der Baufirmen nutzen und schon bei der Vor- und Entwurfsplanung einzubeziehen – Vertragsmodelle aus anderen Ländern sind vielversprechend: „Allianzverträge – eine vergaberechtliche Herausforderung?!“.
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Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen und die hierzu maßgebliche Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) hat mittlerweile seinen Platz im Kanon des Rechts des öffentlichen Auftragswesens gefunden, dennoch bestehen nach wie vor bei den Betroffenen nicht ganz korrekte Vorstellungen zu Regelungszweck und -systematik. Die sechs der häufigsten Missverständnisse sollen nachfolgend für Theorie und vor allem Praxis geklärt werden:
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Im Jahr 2020 wurden bei den Vergabekammern des Bundes über 120 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Fälle betrafen überwiegend die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von Bauaufträgen. Schwerpunkte in diesem Jahr bildeten Aufträge aus den Bereichen IT-Hard- und Software, Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Verteidigung und Sicherheit.
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Die Europäische Kommission hat Montag nach den EU-Beihilfevorschriften ein deutsches Förderprogramm im Umfang von 500 Mio. Euro genehmigt, das Investitionen in öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Deutschland unterstützen sollen. Es wird zum Teil
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Die Projektabwicklung erfolgreich gestalten – Bei der Gestaltung des Bauvertrages und der Abwicklung des Bauprojektes ist es wichtig, auf Probleme auf der Baustelle und mit dem Auftragnehmer vorbereitet zu sein. Das Seminar zur VOB/B vermittelt wesentliche vertragsrechtliche Grundlagen, Probleme wie Mehrvergütung und Bauzeitverlängerung sowie pragmatische Lösungsansätze. Information & Anmeldung
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Das Bundeskartellamt hat im März den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen (vgl. Vergabeblog.de vom 30/03/2021, Nr. 46709). Das bundesweite elektronische Register wird öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung stellen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann.
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Die Europäische Kommission hat am Montag zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Beide Beschlüsse traten gestern in Kraft. Personenbezogene Daten können nun ungehindert aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich fließen.
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In seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.
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Als relativ junges Rechtsgebiet weist das Vergaberecht viele nicht abschließend diskutierte und durch die Nachprüfungsinstanzen nicht „durchentschiedene“ Rechtsfragen auf. Gleichzeitig haben sich aber einige handfeste vergaberechtliche Mythen etabliert, die auf den ersten Blick mit einer nahezu unumstößlichen Gewissheit daherkommen, die jedoch bei einem genauerem Blick ins Detail schnell verfliegt. Einer dieser Mythen betrifft den § 3 Abs. 9 VgV und lautet: