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Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausschließen, wenn Ausschlussgründe vorliegen. Das bedeutet auch, dass sie in eine erneute Eignungsprüfung eintreten müssen, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens von neuen belastenden Umständen erfahren. Ein Ausschluss wegen der nachweislichen Begehung einer schweren Verfehlung erfordert dabei keine rechtskräftige Verurteilung.
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Am 12. April hat sich das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) erstmalig mit einer eigenen Tagung erfolgreich dem spannenden Themenfeld der Vergaben im Gesundheits- und Sozialwesen angenommen. Die Agenda spannte den Bogen von der jüngeren Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in diesem Bereich, über die jüngsten gesetzgeberischen Entwicklungen bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln, bis zum Urteil des EuGH vom 21. März zur Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen, welches mit Vorträgen von Vertretern der Prozessparteien und einer Podiumsdiskussion aufgrund der Aktualität einen thematischen Schwerpunkt bildete.
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Die frühere Rüstungs-Staatssekretärin im Bundesverteidigungsministerium Dr. Katrin Suder ist am Donnerstag, 16. Mai 2019, erstmals bei den Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses näher in den Fokus der Abgeordneten gerückt. Das Gremium unter dem Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD) geht nach Kritik des Bundesrechnungshofs der Frage nach, ob bei der Bundeswehr bei der Vergabe an externe Firmen zur Beratung und Unterstützung Rechts- und Regelverstöße begangen wurden und ob etwaige „persönliche Kennverhältnisse“, so Hellmich, im Spiel gewesen sein könnten.
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Der Bundestag hat den redaktionellen Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) (siehe Vergabeblog.de vom 26/04/2019, Nr. 40519) mit der die VOB/A-2019 verbindlich umgesetzt werden soll am 16. Mai 2019 zugestimmt. Nunmehr bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats, dem die Angelegenheit am 17. Mai übersendet wurde.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer nächsten Fachseminare im Vergaberecht. Viele neue & aktuelle Themen werden in den Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein sehr spannendes Thema im Programm ist u.a. „Vergaberechtsfreie Beschaffungen – Die Ausnahmetatbestände im Vergaberecht“. Ein Blick in das Programm lohnt sich!
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Jedem, der mit dem öffentlichen Vergaberecht zu tun hatte, ist bestens bekannt, dass das öffentliche Vergaberecht von Auftraggebern einzuhalten ist, die öffentliche Aufträge schließen. Dieses ist bei Beschaffungen für Auftraggeber schon kosten- und zeitintensiv genug. Unter Umständen können sich aufgrund bestimmter Geschäftsbereiche, in denen der öffentliche Auftraggeber tätig ist, weitere rechtliche Anforderungen ergeben, die den Einkauf erschweren. Die Natur der öffentlichen Banken
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Unter dem Titel: „Vergabe der Pkw-Maut: Bund macht mit PwC Legal weiter“ berichtet JUVE, dass der Bund im laufenden Verfahren die Rechtsberatung für die EInführung der PKW-Maut neu vergeben habe. Grund hierfür sei, dass der bestehende Rahmenvertrag zu Ende Mai ausläuft.
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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat jetzt im Vergabeverfahren für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken die Zuschläge für die verbliebenen vier der insgesamt 13 Lose erteilt. Damit ist dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
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Die praxisgerechte Durchführung der Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen mit den wichtigsten Schritten detailliert und anschaulich dargestellt von Herrn H. P. Müller, Referat öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, BMWi. Anhand von Praxisbeispielen werden die wesentlichen Elemente der Ausschreibung erarbeitet und eingeübt. Fragen und eigene Problemstellungen (auch im Vorfeld) sind willkommen. Informationen & Anmeldung
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Unter dem Titel: „Milliardenauftrag für 1500 neue U-Bahnwagen verzögert sich“ berichtete die Berliner Morgenpost am gestrigen Tage, dass Alstom „Widerspruch“ gegen den Milliardenauftrag der BVG an Stadler Pankow eingelegt hat.