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Die Streitigkeiten zwischen der Bundesregierung und dem Mautbetreiber Toll Collect bezüglich der verspäteten Einführung der Lkw-Maut sind beigelegt (siehe auch Vergabeblog.de vom 22/05/2018, Nr. 37095). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2172) hervor.
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Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands unterliegt vergaberechtlichen Grenzen. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen müssen durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sein, nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe müssen angegeben und die Bestimmung muss willkürfrei getroffen worden sein. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München befasst sich mit der Frage, was ein Auftraggeber tun muss, damit eine zunächst nicht hinreichend dokumentierte Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts einem Angriff im Nachprüfungsverfahren standhält.
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Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Ministerium der Finanzen NRW Hinweise zur Anwendung der Vergaberegelungen durch Zuwendungsempfänger veröffentlicht.
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Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden haben im vergangenen Jahr für insgesamt 394 Gutachten rund 63 Millionen Euro ausgegeben.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn eine Rechtsverletzung oder ein drohender Schaden dargetan wird. Wenn ein Bieter kein Angebot abgibt, muss er für jede Rüge dartun, dass die vermeintliche Rechtsverletzung ihn in eigenen Rechten verletzen würde. Insoweit gilt die im Rahmen des Art. 19 GG, § 42 Abs. 2 VwGO anerkannte Möglichkeitstheorie entsprechend auch im Vergaberecht.
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Am 26.09.18 findet die 32. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks in Hamburg statt. Als Referent konnte Herr Andreas Zimmermann, Referent für Vertrags- & Nachtragsmanagement Großprojekt Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ), gewonnen werden. Herr Reinstorf wird einen Vortrag zum Thema „Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung, Projektbericht und vergaberechtliche Aspekte“ halten.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern plant die Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen für alle Bedarfsträger der unmittelbaren Bundesverwaltung.
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Die Eignungskriterien in einem Vergabeverfahren müssen nicht abschließend in der Auftragsbekanntmachung enthalten sein, vielmehr kann die Auftragsbekanntmachung für die Eignungskriterien auf die nach § 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbaren Ausschreibungsunterlagen verweisen.
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Am 25. & 26. Oktober 2018 findet der 5. Deutsche Vergabetag, die Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen, im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin statt. Es erwartet Sie erneut ein erstklassiges und abwechslungsreiches Programm mit hochqualifizierten und renommierten Referentinnen und Referenten. Aktuelle Themen aus der Vergabe- und Beschaffungswelt werden Ihnen sowohl in den Fachpanels, den Podiumsdiskussionen, den Innovationsforen und selbstverständlich in den praxisnahen Workshops geboten. Neben einer kritischen Bilanzierung der vergangenen Vergaberechtsreformen, werden wir uns unter anderem aus verschiedenen Blickwinkeln mit den Optmierungsmöglichkeiten in der Beschaffung und der Gestaltung von Vergabeverfahren beschäftigen. Dazu passend trägt unsere abendliche Podiumsdiskussion den Titel: Rüstungsbeschaffung neu gedacht – Neue Wege innovativer Beschaffung bei der Bundewehr. Nachdem die Veranstaltung bisher immer weit im Vorfeld ausverkauft war, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Buchung. Hier geht es zu Programm & Anmeldung.