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Bauboom in Deutschland. Die Bedeutung öffentlicher Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsvergaben ist unbestreitbar groß. Aufgrund der enormen privaten und öffentlichen Bautätigkeit sind die Kapazitäten bei planenden, steuernden und bauausführenden Unternehmen enorm strapaziert. Die große Herausforderung für Öffentliche Auftraggeber bleibt nach wie vor die Planung und Durchführung nicht nur rechtskonformer, sondern vor allem auch funktionierender, praxisgerechter und ergebnisorientierter Vergabeverfahren. Dass dies in der Praxis durchaus nicht immer der Fall ist, kann man schließlich nicht selten in den Zeitungen (und natürlich im Vergabeblog) nachlesen.
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Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Grundsatzurteil vom 20. Dezember 2017 zur Anwendung der Grundsätze von Chancengleichheit und Transparenz sowie außervertragliche Haftung aufgrund von Begründungsmängeln geäußert. Dem Beitrag liegt die Nichtigerklärung einer Vergabeentscheidung und deren gerichtliche Überprüfung im Rechtsmittelverfahren durch den Gerichtshof der Europäischen Union zu Grunde.
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Das Oberlandesgericht München hat am 8. März entschieden, dass der Stadt München “dem Grunde nach” Schadensersatzansprüche gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen, Schwellen und Weichen zustehen. Damit hat das OLG ein Grundurteil des Landgerichts München I im Wesentlichen bestätigt.
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Marina Köhn wird auf dem 3. IT-Vergabetag als Vertreterin des Umweltbundesamtes an der Podiumsdiskussion zum Thema: Nachhaltige Beschaffung – Mehr als nur „Green IT“ teilnehmen. Marina Köhn ist Informatikerin und seit 1992 im Umweltbundesamt tätig. Ihre Arbeitsschwerpunkte bilden die Themen der umwelt- und ressourcenschonenden Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Aus dieser Arbeit heraus sind Forschungsprojekte entstanden, welche die Potenziale der Ressourceninanspruchnahmen in der IKT ermitteln und Handlungsalternativen zu ihrer Aktivierung entwerfen. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist auch der Blaue Engel für den energieeffizienten Rechenzentrumsbetrieb entstanden. Wir haben ihr im Vorfeld einige Fragen rund um das Leitthema des diesjährigen IT-Vergabetages (“IT-Beschaffung und Nachhaltigkeit”) gestellt.
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Für öffentliche Auftraggeber gewinnt die Bearbeitung und Organisation von Auftragsvergaben – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Handlungsfähigkeit – immer mehr an Bedeutung. Rechtssichere, wirtschaftlich und technisch durchdachte Vergaben sparen Geld und Zeit.
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Der Start für intelligente Stromzähler in deutschen Haushalten ist nach wie vor unklar. Noch liege die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nicht vor, wie die Bundesregierung (BT-Drs. 19/494) auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken-Fraktion (BT-Drs. 19/363) erklärte. Eigentlich sollten die intelligenten Stromverbrauchmesser („Smart Meter“) bereits 2017 Pflicht sein.
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Mit Erlass vom 08.12.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf die Neuherausgabe des auch von vielen Kommunen bei Vergaben zugrunde gelegten Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes (VHB) in der Ausgabe 2017 hingewiesen (siehe Vergabeblog.de vom 20/12/2017, Nr. 34867). In diesem sind nicht unerhebliche Änderungen für die Praxis enthalten.