Alle Beiträge
-
Öffentliche Auftraggeber, die ein Vergabeverfahren planen und dabei die Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes nutzen, können sich während des Vergabeverfahrens von der Berliner Energieagentur dazu beraten lassen.
-
Beratungsleistungen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags sind nicht auch nicht im Wege einer funktionalen Gesamtbetrachtung als Teil des Hauptauftrags anzusehen. Der Auftragswert baubegleitend ausgeschriebener Rechtsberatungsleistungen wird nicht bei der Gesamtauftragswertschätzung mit dem Auftragswert des Hauptauftrags der Bauleistung addiert. Beratungsleistungen sind nicht auch nicht im Wege einer funktionalen Gesamtbetrachtung als Teil des Hauptauftrags anzusehen.
-
Die Vergabekammer München hatte in einem Nachprüfungsverfahren – es ging u.a. um Vergaben im so genannten Mietwäscheverfahren sowie im Lohnwäscheverfahren – zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags wegen ungenügender Information nach § 134 Abs. 1 GWB sowie zur Rückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Bereitstellung der Vergabeunterlagen zu entscheiden.
-
Immer mehr Facility-Service-Anbieter entscheiden sich gegen die Teilnahme an Ausschreibungen bestimmter Auftraggeber. Laut einer Studie (“Facility-Service-Unternehmen in Deutschland“) beabsichtigen etwa drei Viertel der Studienteilnehmer nicht mehr, einzelne Auftraggeber oder Branchen als Kunden gewinnen zu wollen. 2014 lag der Wert noch bei 56 Prozent.
-
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) steht für nachhaltige Projekte. Für den Standort Eschborn ist im Bereich Beschaffungsmanagement aktuell die Position eines (Junior-)Vertragsmanagers (w/m) zu besetzen.
-
Die Recycling-Branche ist besorgt über die Beschränkung des Wettbewerbs in den Recycling-Märkten. Mit einem Positionspapier wendet sich der europäische Branchendachverband für die Recycling- und Entsorgungsbranche, EuRIC, an die Beteiligten der Trilog-Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Abfallgesetzgebung in Brüssel.
-
Ein Auftraggeber muss für eine Direktvergabe fehlenden Wettbewerb aus technischen Gründen im Einzelnen nachweisen. Die Frist nach § 135 Abs. 3 GWB setzt jedenfalls voraus, dass die Auffassung der Zulässigkeit der Direktvergabe sorgsam gefasst und objektiv vertretbar ist.