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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 17.05. den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung werden Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme eingeführt.
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Öffentliche Auftraggeber sind zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens, auch kurz vor Ende der Angebotsfrist, verpflichtet, erkannte Defizite oder Fehler in den Vergabeunterlagen zu korrigieren, selbst wenn sie auf das Defizit oder den Fehler erst durch eine verspätete Bieteranfrage aufmerksam werden, so die Vergabekammer. Ob sich diese Auffassung durchsetzt und daher die Angebotsfrist entgegen dem Wortlaut des § 10a EU Abs. 6 S. 1 Nr. 1 VOB/A auch bei nicht rechtzeitigen Bieteranfragen zu verlängern ist, bleibt abzuwarten. Richtig ist aber, dass, wenn Auskünfte erteilt werden, diese stets sämtlichen Bietern zur Verfügung zu stellen sind.
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Nach der ersten Zertifizierungsphase für das „Made in Germany CSR“-Label im vergangenen Jahr eröffnet die Initiative Deutschlandsiegel mit dem neuen Label nunmehr auch nachhaltigen Unternehmen mit globalen Wertschöpfungsketten die Möglichkeit einer Zertifizierung.
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Am 11. April hat das BMWi die Verbände- und Länderanhörung zum Entwurf der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen Wind und Solaranlagen (GemAV) eröffnet, die Stellungnahmefrist endete am 24. April. Der Verordnungsentwurf umfasst auf 53 Seiten insgesamt 21 Paragrafen und 3 Anlagen.
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Am 7.2.2017 wurde die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger bekannt gemacht (BAnz AT 07.02.2017 B1). Diese gelangt in den Ländern aber erst zur Anwendung, wenn ein entsprechender ministerieller Erlass (sog. „Einführungserlass“) dies festlegt. Nicht nur die Mitarbeiter der Vergabestellen fragen sich, wann dieser „Anwendungsbefehl“ für ihr Bundesland kommt. Im Mitgliederbereich des DVNW (Fachausschuss UVgO) gibt es aktuell eine interessante Diskussion mit weiteren Informationen zu diesem Thema. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Auftragsberatungsstellen weisen darauf hin: Die aktuellen Handlungsanweisungen des Schleswig-Holsteinischen Wirtschaftsministeriums zum Tariftreuegesetz stellen klar: „Grundsätzlich gehören die Baunebenkosten aber nicht zum Gesamtauftragswert.“
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Noch gibt es keine Koalitionsaussagen, aber die Wetten für das Duo aus CDU und FDP stehen zweifellos am besten. Sollte es dazu kommen, so findet sich in den Programmen beider Parteien übereinstimmend das Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) des Landes als Objekt der Begierde. Die FDP hatte noch Anfang des Jahres durch ihren Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Ralph Bombis, im zuständigen Wirtschaftsausschuss seine ersatzlose Abschaffung gefordert. Die CDU will zwar am Gesetz festhalten, sieht aber erhebliches Potential zum Bürokratieabbau. Man darf gespannt sein.
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Wie weit geht die Aufklärungspflicht für Unternehmen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bei der Selbstreinigung und wann beginnt die Ausschlussfrist des § 126 Nr. 2 GWB? Hat sich ein Unternehmen rechtswidrig verhalten, so gelingt ihm die Selbstreinigung nach § 125 GWB nur, wenn es die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend klärt. Geht das aber soweit, dass das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber sämtliche Informationen für einen erfolgreichen Schadenersatzprozess liefern muss, um nicht ausgeschlossen zu werden?
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Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag der AGES Road Charging Services GmbH & Co. KG (AGES), Langenfeld, zurückgewiesen. Der Nachprüfungsantrag richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, aufgrund derer das Unternehmen AGES nicht weiter am Bieterverfahren um das LKW-Mautsystem teilnehmen kann.