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Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken.
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Mit Rundschreiben (V M Nr. 05 / 2016) vom 10.10.2016 informiert die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Geltung der VOB 2016 und den wesentlichen Änderungen in der VOB/A Abschnitt 1 sowie VOB/C. Das Rundschreiben finden Sie hier.
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ vorgelegt. Die Richtlinie selbst trat am 26. Mai 2014 in Kraft (wir berichteten), sie ist bis zum 27. November 2018 in nationales Recht umzusetzen.
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§ 16 Abs. 6 Nr. 1 EG VOB/A a.F. ist grundsätzlich keine bieterschützende Norm. Ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf sie berufen, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde. Dafür trägt der Bieter die Darlegungs-und Beweislast.
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Die Kanzlei Soudry & Soudry Rechtsanwälte sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für den Bereich Vergaberecht. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am heutigen Mittwoch.
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Im Rahmen der festlichen Abendgala des Deutschen Vergabetages (ausführlicher Rückblick 2016 hier) wird traditionell der „DVNW Award“ verliehen. Ausgezeichnet werden dabei die Autoren, deren Beiträge im Vergabeblog im vergangenen Jahr die meisten Leser gewinnen konnten. In diesem Jahr wurden ausgezeichnet: