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Das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten informiert mit Schreiben vom 1. Oktober 2014 darüber, dass das Inkrafttreten des bundesweiten Mindestlohns am 1. Januar 2015 im Grundsatz keine Auswirkungen auf die Geltung der Vorschriften des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) haben wird. Sie finden das Schreiben im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Mit Stand vom 30. September 2014 hat das Brandenburgische Ministerium des Innern das Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 17. März 2011; Gesch.Z.: III/1-313-35/2011, Anhang Nr. 13, auf den aktuellen Stand gebracht.
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Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/3118) zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen (Aus- und Weiterbildungsprogramme) durch die Bundesagentur für Arbeit gestellt.
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Rechtsberatungsleistungen dürfen in der Regel nicht im Wege der Gesamtvergabe gemeinsam mit anderen Beratungsleistungen (etwa durch IT-Fachleute oder Ingenieure) ausgeschrieben werden, sondern sind als Fachlos gesondert auszuschreiben.
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Der Bund soll 2015 keine neue Schulden machen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen nach 13-stündigen Beratungen in der sogenannten Bereinigungssitzung.
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Bewirbt sich ein Auftragnehmer im Anschluss an ein abgeschlossenes Vergabeverfahren um einen Nachfolgeauftrag muss er jedenfalls bei europaweiter Ausschreibung davon ausgehen, dass sein Vertragspreis am Markt bekannt ist oder bekannt gemacht werden kann.
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Die DVNW Regionalgruppen ermöglichen es den Mitgliedern sich „vor Ort“ auszutauschen. Dazu treffen sich die Teilnehmer regelmäßig in ungezwungener Atmosphäre zum fachlichen Austausch über aktuelle Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, zur Diskussion und Vertiefung des vorhandenen Wissens. Die nächsten Treffe finden wie folgt statt:
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Bei einer öffentlichen Ausschreibung entsteht mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis (BGH, Urteil v. 8.11.1984 VII ZR 51/84). Es verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber dazu, das Vergaberecht einzuhalten, wenn wie hier unstreitig auf der Grundlage der VOB/A ausgeschrieben wurde. Dementsprechend darf ein Unternehmer auf die Beachtung der VOB/A durch den öffentlichen Auftraggeber vertrauen.
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Mit Landeszuschüssen von jeweils 1,5 Mio. Euro können Marburg und Gießen ihre Straßenlaternen auf stromsparende Leuchtdioden-Technik umrüsten.