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Der Bund soll im kommenden Jahr 299,5 Milliarden Euro ausgeben. Das sind drei Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr vorgesehen sind (296,5 Milliarden). Dies geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 (Haushaltsgesetz, 18/2000) hervor.
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Beschluss vom 25. März 2014 (1 S 169/14) entschieden, dass Auskunftsansprüche privater Datensammler in Bezug auf Ausschreibungsinformationen öffentlicher Auftraggeber weder auf der Grundlage des einschlägigen Landespressegesetzes noch unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt sind. Mit seiner Entscheidung schiebt der VGH BW insbesondere Auskunftsansprüchen von Internetportalen einen Riegel vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte der VGH BW festgestellt, dass das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, Bekanntmachungstexte, die von einem bestimmten Ausschreibungsdienst veröffentlicht worden sind, auf Anfrage auch anderen Ausschreibungsdiensten zu überlassen (vgl. den Beitrag des Autors hier).
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Die neuen Leitfäden des Umweltbundesamtes zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Datenträgervernichtern, Holzmöbeln und Tastaturen geben Hinweise und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltkriterien. Zusätzlich angebotene Anbieterfragebögen können direkt für die Ausschreibung verwendet werden.
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Der deutsche Mittelstand lässt sich bei internationalen Vergaben Geschäftsmöglichkeiten entgehen. Die Vereinten Nationen, internationale Hilfsorganisationen, die Weltbank, die NATO etc. beschaffen jährlich Leistungen im Milliardenbereich und nach vergaberechtlichen Regeln, die den deutschen Regeln ähnlich sind. Gleichwohl bewerben sich noch zu wenig deutsche Unternehmen.
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In der neuen Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz heisst es unter 6.2.6 Zulassung von Nebenangeboten: „Nebenangebote sind grundsätzlich zuzulassen und können nur in begründeten Fällen ausgeschlossen werden.“ Kann das rechtens sein? Dies ist Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW). Zur Diskussion geht es hier.
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Geklagt und in der letzten Instanz gewonnen? Dies ist ein Garant für Rechtsfrieden und auch europarechtlich nicht zu beanstanden. Aber keineswegs selbstverständlich. Ein Beispiel aus Italien zeigt, dass es auch anders laufen kann. Und vielleicht sogar auf Deutschland übertragen werden muss.
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Das Baden-Württembergische Umweltministerium hat die „Landesstrategie Green IT 2020“ entwickelt. Sie enthält Maßnahmen und Empfehlungen, wie die IT-Nutzung und -Beschaffung der öffentlichen Verwaltung in den nächsten Jahren stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet werden können.
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Häufig erteilen öffentliche Auftraggeber dem billigsten und nicht dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag. Gerade bei Erstellung der Leistungsbeschreibung und Wertung der Angebote unterlaufen Fehler oder bleiben Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt. Ein neuer Leitfaden soll hier Abhilfe schaffen.