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Die Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers aus § 19 Abs. 6 EG VOL/A ergibt sich nicht aus einer prozentualen Unterschreitung des Angebotsdurchschnitts sondern aus dem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot. Die VK Baden-Württemberg stellt klar, dass im Nachprüfungsverfahren die Nichterweislichkeit eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers geht.
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Nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr strahlt die Entscheidung des EuGH vom 18.09.14, C-549/13 (Besprechung im Vergabeblog hier), hinsichtlich der Kernaussagen auf die Anwendung des NTVergG aus, denn auch hier unterliegt die Verpflichtung der Auftragnehmer zur Zahlung eines Mindestentgelts nach §§ 4 und 5 keinen räumlichen Einschränkungen.
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Um rund 460 Mio Euro schrumpfen die Einnahmen aus der Lkw-Maut zwischen 2015 und 2017 gegenüber dem Finanzplan. Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) reagiert die Bundesregierung nun auf ein Wegekostengutachten vom 25.3.2014, nach dem die Mautsätze insbesondere wegen der deutlich niedrigeren Zinssätze gesenkt werden müssen. Zum Gesetzentwurf hörte der BT-Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sieben Sachverständige.
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Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW.
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„Ausschlaggebend für die Wahl des Beschaffungsmodells muss die Wirtschaftlichkeit sein.“
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Am 19. November 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht vorgelegt. Diese Eckpunkte werden aktuell noch im Kreis der Bundesressorts abgestimmt und sollen vom Bundeskabinett noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das Interessante steht zwischen den Zeilen.
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Mit Runderlass vom 13.10.2014 hat die Landesregierung NRW Hinweise zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG-NRW bei Dienstleistungserbringung durch Personen im EU-Ausland veröffentlicht. Grund war die Entscheidung des EuGH (C 549/13 vom 18.09.2014 – Beitrag im Vergabeblog von RA Oliver Weihrauch). Sie finden das Dokument im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Die gemeinsame Veranstaltung vom BITKOM und dem Beschaffungsamt des BMI zu sozialen und ökologischen Aspekten bei Beschaffungen von Informationstechnik fand großen Anklang beim Publikum in Bonn.
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Die vergaberechtliche Rechtsprechung entwickelt zunehmend strengere Anforderungen an den Ausschluss unauskömmlicher Angebote. Das OLG München bildet hier keine Ausnahme. Die Frage, ab wann ein Auftraggeber ein ungewöhnlich niedriges Angebot ausschließen darf, hat viele Facetten.
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Es geht auch anders als in Berlin: Die Ausschreibung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im sogenannten Stuttgarter Netz kommt gut voran. Zahlreiche Unternehmen haben sich beworben und wurden für Angebote zugelassen. Nun startet die zweite Phase des Vergabeverfahrens. Das Interesse ist unter anderem wegen des Fahrzeugfinanzierungsmodells des Landes groß. Vorgabe bei den Fahrzeugen: Kostenloses (!) WLAN.













