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In dem Beschluss vom 21.12.2012 (15 Verg 10/12) hat sich das OLG Karlsruhe u.a. mit der seit jeher kritischen Frage beschäftigt, ob bzw. inwieweit bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein Mehr an Eignung bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe berücksichtigt werden kann.
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Der umstrittene Ankauf des Berliner Verwaltungsgebäudes des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) war nach Darstellung der Bundesregierung wirtschaftlich sinnvoll.
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Öffentliche Auftraggeber, die durch die Vorgaben des Haushaltsvergaberechts verpflichtet sind, Ausschreibungen öffentlich bekannt zu machen, können – jedenfalls vorerst – aufatmen: Der Verwaltungsgerichtshof Baden‑Württemberg (VGH BW) hat mit Urteil vom 24. September 2013 (Az.: 10 S 1695/12) entschieden, dass das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, Bekanntmachungstexte, die von einem bestimmten Ausschreibungsdienst veröffentlicht worden sind, auf Anfrage auch anderen Ausschreibungsdiensten zu überlassen.
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Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die einzelnen Schritte des Vergabeverfahrens zu dokumentieren, siehe etwa § 24 VOL/A-EG. Unser Autor Dr. Roderic Ortner hat dazu unsere bereits bestehende “Mustervorlage Vergabevermerk” nochmals überarbeitet und diese an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Die Vorlage steht zum kostenloses Abruf zur Verfügung.
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Nach wie vor ist eine äußerst praxisrelevante Frage heiß umstritten: dürfen Nebenangebote zugelassen werden, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist? Mehrere Obergerichte haben die Frage teils divergierend beantwortet mit dem unbefriedigenden Ergebnis, dass die Anwendung von Vergaberecht vom jeweiligen Bundesland abhängig ist. Mit seinem Vorlagebeschluss macht das OLG Jena (Beschluss vom. 16.09.2013 – 9 Verg 3/13) nun den Weg für eine höchstrichterliche Klärung frei.
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Die EU-Kommission hat beschlossen, Polen wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge beim Gerichtshof der EU zu verklagen. Nach derzeitiger polnischer Rechtslage können Bieter ausgeschlossen werden, wenn sie durch die unsachgemäße Ausführung eines früheren Auftrags Schäden verursacht haben.
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Die siemenseigene BWI Services GmbH muss Dienst- und Lieferleistungen im Bereich der nichtmilitärischen Informationstechnik der Bundeswehr öffentlich ausschreiben, da sie als öffentlicher Auftraggeber zu qualifizieren ist. Unerheblich ist, dass das Herkules-Projekt als Ganzes bereits nach Vergaberecht vergeben worden war. Denn BWI Services GmbH beschafft auf Abruf Leistungen in ihrer aktuellen Ausprägung auf dem Markt. Eine solche nachgelagerte Beschaffung ist auszuschreiben, wenn ein öffentlicher Auftraggeber beschafft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, VII-Verg 55/12).
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Der Fonds „Aufbauhilfe“ zur Beseitigung von Hochwasserschäden hat den betroffenen Bundesländern bereits rund 3,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
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In der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. hat sich das „Forum Junges Baurecht“ gegründet. Am 07.11.2013 findet eine Auftaktveranstaltung in Frankfurt a.M. statt.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der anwendbaren Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedet.