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Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die geprüften Rechnungen der fünf Bundestagsfraktionen für das Kalenderjahr 2011 als Unterrichtung (17/10560) vorgelegt.
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Die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland investieren verstärkt in “Mobile Government”, also Nutzung von Verwaltungsleistungen sowie Abruf von Informationen über hierfür geeigente, internetfähige Mobiltelefone, sog. Smartphones. 42 Prozent haben bereits Vorhaben für die Entwicklung von Smartphone-Anwendungen angestoßen. Hauptziele sind eine Steigerung der Servicequalität und mehr Effizienz im Verwaltungsbetrieb.
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Die FAZ spricht anläßlich der erneut verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) von einem „Debakel“. Ursprünglich sollte dieser am 3. Juni eröffnet werden, aktueller Termin ist Oktober 2013 – frühestens. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie mit 26 % der Bund. Daher will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10339) mit dem Titel „Aufklärung der Verantwortlichkeiten und Kostenrisiken durch die verschobene Eröffnung des Berliner Flughafens“ von der Bundesregierung wissen, welche Kosten noch auf den Steuerzahler zukommen.
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Im Rahmen einer EU- weiten Vergabe zu Beratungsleistungen für ein Landesdatennetz in Sachsen-Anhalt hat das OLG Naumburg (Beschluss v. 12.04.2012 – 2 Verg 1/12) neben der Erläuterung des Ablaufs und der Struktur eines Verhandlungsverfahrens auch zu anderen spannenden Themen Stellung genommen: zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Eignungsanforderungen (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bieter) bei den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können und ob die Abgabe von zwei Hauptangeboten grundsätzlich bei der VOL/A möglich ist.
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Das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW)“ vom 10.1.2012 verfolgt als ein wichtiges Kernziel die Förderung und Unterstützung einer sozialverträglichen öffentlichen Auftragsvergabe in Nordrhein-Westfalen (§ 1 TVgG-NRW). § 19 TVgG-NRW regelt deshalb speziell die Frauen- und Familienförderung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Vorschrift ist allerdings erst dann zu vollziehen, wenn das Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Rechtsverordnung erlässt (vgl. Ziffer 2.6 Gemeinsamer Runderlass vom 17.4.2012 – Az.: II B 2 – 81 – 00/2-2). Eine solche Durchführungs- bzw. Ausführungsverordnung zum TVgG-NRW soll noch im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. Hiervon unberührt bleibt im Übrigen das geltende Gleichstellungsrecht.
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Unerwarteter Geldsegen? Nach dem VG Halle entschied nun auch das VG Frankfurt (Urteil v. 20.08.12 – 9 K 1175/11.F), dass die übliche Besoldung nach Lebensalter bei Landesbeamten und Kommunalbeamten altersdiskriminierend und damit europarechtswidrig ist. Folge: Jüngere Beamte und Richter können mit zum Teil deutlichen Gehaltszuwächsen rechnen, die Spanne reicht in den konkreten Fällen von ca. 2.500 bis 23.000 EUR pro Jahr. Die Kläger waren Richterinnen und Richter sowie Beamte im hessischen Landesdienst.
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So mancher Vergaberechtsverstoß des öffentlichen Auftraggebers zeigt sich erst nachdem ein Nachprüfungsverfahren bereits eingeleitet wurde. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch noch im Nachprüfungsverfahren selbst gerügt werden muss. Mit dieser Thematik und der Pflicht zur Rüge im Unterschwellenbereich beschäftigt sich der dritte und letzte Teil des Beitrags zur aktuellen Rechtsprechung.
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Eigentlich ein Thema im Strafprozess – das Gefangenendilemma. Dabei machen sich die Behörden bei der Vernehmung von Beschuldigten eine Konfliktsituation zunutze, um die Gefangenen gegenseitig auszuspielen. Was hat das nun mit Vergabeverfahren zu tun? Viel, wie das nachfolgende Beispiel aus der jüngsten Ausschreibungspraxis zeigt. Allerdings mit einem Unterschied: Im Strafprozess haben sich die Beschuldigten durch ihr eigenes – strafbares – Verhalten in die Situation gebracht, in der geschilderten Ausschreibung wurde den Bietern das Prozedere durch die Vergabestelle vorgegeben.
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Das Europäische Vergaberecht hat das Sozialrecht erreicht. Seine Anwendbarkeit erstreckt sich inzwischen auf die Vergabe von sozialen Arbeitsmarktdienstleistungen gemäß SGB III (Maßnahmen der Berufsförderung oder der Eingliederungshilfe einschließlich der in Werkstätten für behinderte Menschen), die Altenpflege, die Schuldnerberatung, die Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, den Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen und die Beauftragung von Rettungsdienstleistungen (siehe hierzu die Serie „Rettungsdienstleistungen“ im Vergabeblog), um nur die wichtigsten zu nennen.
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Der Bund will im kommenden Jahr 302,2 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 10,5 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr (2012: 312,7 Milliarden Euro). Das geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2013 (17/10200) hervor. Die Nettoneuverschuldung soll im kommenden 18,8 Milliarden Euro betragen. In diesem Jahr sind dafür 32,1 Milliarden Euro vorgesehen. Der drittgrößte Etatposten wird dem Bundesministerium der Verteidigung zuteil, dessen Etat erhöht werden soll. Verabschiedet werden soll der Haushalt 2013 in der Woche vom 19. bis 23. November.