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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission erfuhr in den vergangenen Monaten einige strukturelle Veränderungen. Das seit dem 1. Juli neue Organigramm der GD finden Sie als PDF hier.
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Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
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Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen vor. Grund seien die hohen Druck- und Vertriebskosten des gedruckten Bundesanzeigers.
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Das Umweltbundesamt (UBA), Referat Z 6, schreibt die inhaltliche Weiterführung des Informationsportals “www.beschaffung-info.de” aus. Die seit 2008 vom UBA gepflegte Seite ist Deutschlands zentrale Plattform um öffentliche Auftraggeber über das Thema „umweltfreundliche Beschaffung“ zu informieren. Dazu zählen auch die vergaberechtlichen Möglichkeiten sowie Empfehlungen für konkrete Umweltkriterien. Im Rahmen des nun geplanten Autoren-Outsourcings der Seite soll diese um weitere Produktgruppen wie Kaffeemaschinen, Computer und Textilien ergänzt werden. Die Ausschreibung finden Sie hier. Wenn man nicht bereits so viel zu tun hätte…
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Das Internet ist eine feine Sache. So bringt es für Unternehmen die Möglichkeit, überregional, zielgerichtet und effizient nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren. Im Laufe der letzten Jahre etablierten sich unzählige, teils kommerzielle, teils von den Bedarfsträgern selbst getragene elektronische Bekanntmachungsplattformen. Der so geschaffene Vorteil kehrte sich in sein Gegenteil: Über 60, wahrscheinlich deutlich mehr, elektronische Bekanntmachungsplattformen bilden den viel zitierten Flickenteppich, der von den Bietern, insb. KMU, kaum mehr beherrschbar ist. Das für die letzte Vergaberechtsreform federführende BMWi erkannte die Not und fand mit § 12 Abs. 1, S. 2 VOL/A eine im wahrsten Wortsinn weitreichende Regelung: “Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können”. Was aber bedeutet das? Die Frage erhitzt seit dem die Gemüter, insbesondere derer, die über Jahre hinweg kommerzielle Plattformen aufgebaut haben. Nun alles für lau?
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Der Ausschuss Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung Stellung bezogen.
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Ein Gastbeitrag von Dr. Susanne Mertens, LL.M. Die Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand unterliegen einem ständigen Veränderungs- und Anpassungsprozess. Mit dem Entwurf zur Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Stand Juni 2011 – Entwurf) soll das Kriterium der Energieeffizienz „als richtiges Kriterium bei der öffentlichen Vergabe oberhalb der Schwellenwerte“ rechtlich verankert werden. Ziel der Regelungen ist es, dass künftig bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte Produkte oder Dienste beschafft werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur höchsten Effizienzklasse gehören (vgl. Begründung A. I zum Entwurf). Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, dass Energieeffizienz bereits jetzt sinnvoll in den Beschaffungsregelwerken verankert ist. Die geltende Rechtslage wird der Forderung nach Umweltaspekten, Aspekten der Nachhaltigkeit und Energieeffizienzkriterien bereits gerecht.
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Im Freistaat Sachsen können aufgrund leerer Kassen in diesem Jahr voraussichtlich keine neuen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen begonnen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6182) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte in Sachsen (17/5967).
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Die Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen erfolgt mittlerweile durchweg im Wege europaweiter Vergabeverfahren. Zwar haben einige gesetzliche Krankenkassen zunächst argumentiert, sie seien nicht an das Vergaberecht gebunden. Doch das erwies sich vor Vergabekammern und Gerichten als nicht haltbar und ist lange her. Vor kurzem unternahm eine einzelne gesetzliche Krankenkasse einen erneuten Anlauf gegen die Ausschreibungspflicht. Sie sagte zu, mit jedem interessierten Unternehmen einen Rabattvertrag zu schließen und ausdrücklich keine Auswahlentscheidung zu treffen. Damit sei die Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht erforderlich.
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§ 101 a GWB, § 29 Abs.4, 5 SektVO Teststellungen bei IT-Vergaben geben häufig Anlass für Streitigkeiten. Die Teststellung im EDV-Bereich ist einer Bemusterung gleichzusetzen, die eine Bietererklärung nach § 16 Abs. 3 EG VOL/A darstellt (VK Sachsen, Beschluss v. 19.05.2009, 1/SVK/008-09). Eine fehlgeschlagene Teststellung kann einen Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 3 EG VOL/A darstellen. Der Auftraggeber hat somit insbesondere bei komplexen IT-Vergaben ein legitimes Interesse an Probeläufen, um die vom Bieter angebotene Leistung zu überprüfen. Das OLG München (Beschluss v. 12.05.2011 – Verg 26/10) hat im Rahmen einer IT-Vergabe im Bereich der Sektorenverordnung entschieden, dass eine fehlgeschlagene Teststellung trotz unstrittig unterbliebener Vorabinformation einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt. Denn: Nur wenn der Antragssteller bei ordnungsgemäßem Vergabeverfahren eine Zuschlagschance hat oder gehabt hätte, könne er sich auf eine Verletzung im Rahmen von § 101 a GWB berufen.