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Zum Thema Ausschluss unvollständiger Angebote hat die Vergabekammer Rheinland-Pfalz in ihrem Beschluss vom 21.01.2010 (VK 2 57/09) den Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren wegen mangelnder Referenzangaben bestätigt und den Nachprüfungsantrag der ausgeschlossenen Bietergemeinschaft zurückgewiesen. Die Vergabestelle hatte unter anderem gefordert, dass für die anzugebenden Referenzen Ansprechpartner zu benennen waren. Dies hatte der ausgeschlossenen Bieter versäumt. Die Vergabekammer führt aus, dass dieses Versäumnis einen zwingenden Ausschlussgrund darstellt und eine Nachforderung aus Gründen der Gleichbehandlung nicht in Frage kommt.
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Es ist wohl eher ein Abgrund, als ein bloßes Loch: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat auf Druck der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen Listen der Deutschen Bahn mit Schienenprojekten, die nicht finanziert sind, zusammen gestellt. Nach der von der Fraktion als “Streichlliste” bewerteten Aufstellung seien allein 47 Projekte des Vordringlichen Bedarfs, die nach dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bis 2015 fertig gebaut sein sollten, ohne Finanzierungsvereinbarung. Das betrifft unter anderem alle (!) 16 internationalen Projekte, für die die Bundesrepublik Deutschland Verträge oder Regierungsvereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten abgeschlossen hat (im Bild links: Ausschnitt der von der Fraktion zur Verfügung gestellten Präsentation der DB Mobility Networks Logistics zur Finanzierungssituation, die Farbe Rot markiert dabei eine fehlende Finanzierung).
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„Wir sind ausgepresst wie eine Zitrone“ titelt aktuell Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte und Gemeindesbundes (DStGB) in seinem Reformblog. Angesichts eines bis zum Jahr 2013 zu erwartenden Defizits von fast 50 Milliarden Euro in den kommunalen Kassen fordert der DStGB von der Bundesregierung einen staatlichen “Rettungsschirm” für die Kommunen. Sonst drohe der weitere Verfall öffentlicher städtischer Einrichtungen wie Schulen, Theater oder Schwimmbäder – Habbel weist zutreffend darauf hin, dass Berliner-Radiosender inzwischen ihre Hörer nicht mehr vor den Standorten mobiler „Blitzgeräte“, sondern denen tiefer Schlaglöcher in den Straßen der Hauptstadt warnen. Nun, es passiert etwas: Am 24. Februar hat die neue Bundesregierung entsprechend einer Festsetzung ihres Koalitionsvertrags eine neue “Gemeindefinanzkommission” eingerichtet, um “auf der Basis einer Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten”. Heute, am 4. März, war nun deren konstituierenden Sitzung unter Leitung von Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Die übrige Besetzung der Kommission macht allerdings nachdenklich, denn Wirtschaftsvertreter sucht man vergebens.
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Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am 25. Februar unerwartet die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des BOS-Digitalfunks von der Agenda genommen hatte, kommt nun grünes Licht aus Berlin: Der Ausschuss hat am 3. März die Freigabe der Mittel verfügt. Im Vergabeverfahren wurde allerdings nicht nur die Frage des wirtschaftlichsten Angebots diskutiert.
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Die tarifliche Entlohnung der Mitarbeiter ist bei öffentlichen Ausschreibungen auch als Zuschlagskriterium nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kam die VK Schleswig-Holstein in einer Entscheidung vom 14.01.2010 (VK SH 25/09). Anders als die bisherige vergaberechtliche Rechtsprechung zu Tariflöhnen begründete die VK dies jedoch nicht mit einer fehlenden allgemeinen gesetzlichen Regelung zur Zahlung von Tariflöhnen. Nach Auffassung der VK Schleswig-Holstein fehlt es an dem notwendigen sachlichen Zusammenhang zwischen der tariflichen Entlohnung der Mitarbeiter und dem Gegenstand des Auftrages; d.h. konkret: der Qualität der Arbeit.
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Nein, auch wenn heute die CeBIT ihre Tore öffnet, soweit ist es dann doch noch nicht. Allerdings könnte iPhone Hersteller Apple durchaus darüber nachdenken: Die neue VOL/A 2009 sieht zum Zweck des Bürokratieabbaus in § 3 Abs. 6 VOL/A 2009 die neue Möglichkeit des sog. „Direktkaufs“ ohne ein Vergabeverfahren vor.
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Neuer EVB-IT-Systemlieferungsvertrag verabschiedet Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft. Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
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Auch wenn sich der Gesetzgeber bislang zu einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht durchringen konnte: Die Rechtsprechung kommt immer häufiger zu dem Ergebnis, dass Bietern auch bei Auftragsvergaben unterhalb EU-Schwellenwerte grundsätzlich der Prozessweg eröffnet ist. Zuletzt hat das OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 13.01.2010 (27 U 1/09) bestätigt, dass sich Bieter gegen rechtswidrige Vergabeentscheidungen gerichtlich zur Wehr setzen können. Dabei greift der Rechtsschutz nach Auffassung des OLG Düsseldorf nicht erst bei willkürlichem Verhalten der Vergabestelle – ein Ansatz, der zu einer deutlichen Erweiterung des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich führt.
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Wie der Behörden Spiegel heute meldet, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf seiner gestrigen Sitzung am 25. Februar kurzfristig die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des BOS-Digitalfunks wieder von der Agenda genommen. Der Ausschuss hatte im Mai letzen Jahres wegen der eingetretenen Kostensteigerungen eine Sperrung der Mittel verfügt. Im Oktober letzten Jahres wurde im Verfahren um die Vergabe des Milliardenauftrags Alcatel-Lucent als Gewinner neben den im Wettbewerb verbliebenden Nokia Siemens Networks und T-Systems/EADS bestimmt. Die Bindefrist des Angebots für den Regelbetrieb des BOS‐Digitalfunks endet am 30. April – sollte eine Neuausschreibung erforderlich werden, dann wird es wohl erst recht teuer. Bund und Länder wollen gemeinsam ein bundesweit einheitliches, digitales Sprech- und Datenfunksystem für die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“ einführen, den sog. BOS-Digitalfunk.
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Der Vergabeblog ist nun gute 2 Jahre alt. Und erfreut sich offenbar immer größerer Beliebtheit, aktuell mit über 18.000 Seitenzugriffen im Monat. Wir hoffen, mit unserer Mixtur aus Recht, Politik, Marktgeschehen und ab und an auch etwas Boulevard Ihre Erwartungen zu treffen. Und wenn etwas fehlt oder wir etwas besser machen können, dann sagen Sie es uns doch einfach hier. (Im Bild die Entwicklung der Seitenaufrufe des Vergabeblog seit Juni 2008. Deutlich zu sehen die Weihnachtsfeiertage 2009)