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Die Bundesregierung hat sich für eine Vergaberechtsfreiheit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. Anlaß war eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Kommunale Selbstverwaltung und europäisches Vergaberecht“ (BT-Drs. 16/5990). Dabei begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art 28 II GG, die derlei Kooperationen als innerstaatliche Organisationsentscheidungen ins Belieben der Kommune und damit von einer Ausschreibungspflicht freistelle. Im Gegensatz dazu hat der EuGH in ständiger Rechtsprechung klare Voraussetzungen etabliert, unter deren eine interkommunale Zusammenarbeit nicht dem Vergaberecht unterliegt (sog. Inhouse-Geschäft).
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In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern einen Stufenplan zur verpflichtenden Einführung der E-Vergabe aufgestellt. Abhängig von der jeweiligen Branche wird die rein elektronische Angebotsabgabe damit zur Pflicht.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem richtungsweisenden Beschuß (BVerwG-6B 10.07) entschieden, daß Rechtsschutz im sog. Unterschwellenbereich, also in dem Bereich, in dem der Wert des öffentlichen Auftrags unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, nicht vor den Verwaltungsgerichten eingefordert werden kann.
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Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eine neue Version der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) herausgegeben.
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Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat am 20. Juni zusammen mit Vertretern der Länder den Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), das sind die Polizeien, Feuerwehren und Rettungsdienste, mit dem Start der Referenzplattform offiziell in Betrieb genommen.
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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt die Reform der EG-Rechtsmittelrichtlinien an. Dabei geht es in erster Linie um die sog. Stillhaltefrist bei Vergabe eines öffentlichen Auftrags und die Folgen der Verletzung dieser Frist: Nach der gegenwärtigen, entsprechenden Regelung in Deutschland in § 13 Vergabeverordnung (VgV) hat der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die unterlegenen Bieter über den Grund ihrer Nichtberücksichtigung und den Namen desjenigen, dessen Angebot abgenommen werden soll, zu informieren.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern kauft Produkte und Dienstleistungen für 26 Bundesbehörden, vom Bund finanzierte Stiftungen sowie international tätige Organisationen ein. Ausgenommen sind dabei lediglich klassische Bauleistungen sowie ausschließlich für militärische Zwecke gedachte Güter. ITK-Technologien nehmen dabei den Spitzenplatz ein. Nach aktuell veröffentlichen Zahlen kaufte das Beschaffungsamt im Jahr 2005 für über 224 Millionen Euro Informations- und Kommunikationstechnik (incl. Detektions- und Sicherheitstechnik) und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie Beratung-, Pflege und Unterstützungsleistungen.
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Die Bundesregierung hatte am 14.9.2006 Klage vor dem EuGH gegen eine Mitteilung der EU-Kommission erhoben (s. u., 1.10.2006). In dieser Mitteilung hatte sich die Kommission zu Auslegungsfragen des Gemeinschaftsrechts hinsichtlich solcher öffentlichen Vergaben geäußert, die Aufgrund ihres Wertes nicht die sog. Schwellenwerte erreichen und gegen die somit keine förmlichen Rechtsbehelfe bestehen. Nach dem Verständnis der Kommission müsse auch in diesen Fällen bei entsprechender Binnenmarktrelevanz des Auftrags gleichwohl gewährleistet sein, daß ein effektiver Rechtsschutz besteht.
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Sicherheitsforschung: Bundesregierung fördert Forschung für zivile Sicherheit mit 123 Millionen Euro
Die Bundesregierung hat am 24. Januar ihr Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ vorgestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird dafür in den nächsten vier Jahren 123 Millionen Euro bereit stellen. Das Ziel des Programms ist, Industrie, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Behörden und Rettungskräften zusammenzuführen. Mit der Projektträgerschaft sowie der Nationalen Kontaktstelle für Sicherheitsforschung wurde die VDI Technologiezentrum GmbH beauftragt.