Politik und Markt
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Das Oberlandesgericht München hat zu den Fällen Nüßlein und Sauter entschieden, dass die beiden Unionspolitiker die eingezogenen Honorare aus den Maskendeals zurückerhalten sollen. Angesichts dieser Entscheidungen werden sie vermutlich straffrei bleiben. Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass sich ein Abgeordneter nach derzeitigem Recht durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar macht, wenn er „lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen, z.B. Behörden und Ministerien, zu beeinflussen.“
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In dem oben genannten Ermittlungsverfahren haben drei Strafsenate des Oberlandesgerichts München am 16., 17., und 18. November 2021 über Beschwerden des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Nüßlein, des Abgeordneten im Bayerischen Landtag Alfred Sauter und eines beschuldigten Unternehmers entschieden. Die Beschwerde
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Unter dem Titel: „Was die Ampel will“ berichtet u.a. die Tagesschau über den gestern vorgestellten Koalitionsvertrag der künftigen Ampel-Koalition. Lange Ausführungen zum Vergabewesen sind dem Koalitionsvertrag nicht zu entnehmen. Was die Ampel aber für das Vergabewesen will, lesen Sie hier:
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Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 und die zugrunde liegenden Vorgänge aller öffentlich-privaten Partnerschaften der EU mit Industrie und Forschung, der sogenannten Gemeinsamen Unternehmen, bestätigt.
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Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat vergangenen Donnerstag die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen seiner EIT-Pilotinitiative für Hochschulen veröffentlicht. Im Rahmen dieser neuen Aufforderung werden bis zu 40 Konsortien von Hochschuleinrichtungen und nichtakademischen Organisationen (Unternehmen, Forschungszentren, Behörden und Verbände) mit jeweils maximal 1,2 Mio. Euro unterstützt.
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Am 15.11. haben Europäisches Parlament und Rat eine informelle politische Einigung über den EU-Haushaltsplan für 2022 erzielt. EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn begrüßte die Einigung, die Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 169,5 Mrd. Euro und Mittel für Zahlungen in Höhe von 170,6 Mrd. Euro vorsieht:
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Der Berichterstattung der Europäischen Kommission über die Leistung der EU-Ausgabenprogramme zufolge seien die Ergebnisse in mehreren Finanzierungsbereichen gemischt, und die Indikatoren, mit denen die Fortschritte bei der Erreichung der Zielvorgaben gemessen werden, seien nicht ausreichend ergebnisorientiert. Zu diesen Schlussfolgerungen gelangt der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht zur Leistung ausgewählter EU-Ausgabenprogramme für das Jahr 2020.
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Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2021 bei +4,5 %. Im September 2021 hatte sie bei +4,1 % gelegen. Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt im August 1993 mit +4,6 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum September 2021 um 0,5 %.
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Der undesrechnungshof hat seinBe Bestandsaufnahme zur 20. Wahlperiode veröffentlicht: „Nur mit einem soliden Bundeshaushalt kann es gelingen, die anstehenden Zukunftsaufgaben nachhaltig und generationengerecht zu meistern. Tragfähige Finanzen sind die Grundlage eines handlungsfähigen Staates. Notwendig sind jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme, wirksame Strukturreformen und eine entschlossene Prioritätensetzung. Denn es ist nicht Geld für alles da“,
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Die CIOs der Länder und des Bundes zeichnen gemeinsame Absichtserklärung zur Stärkung der Digitalen Souveränität und gemeinsamen Erarbeitung des Souveränen Arbeitsplatzes.