Kategorie:
Politik und Markt
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Die Bundesregierung will mit einer Änderung des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ (LkSG) für eine Entlastung der Unternehmen durch eine „anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung“ sorgen. Dazu soll die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen,
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Dem vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) veröffentlichten jährlichen Prüfungsbericht zufolge konnten die 43 EU-Agenturen ihr Finanzmanagement 2024 im Vergleich zu den Vorjahren verbessern. Die Prüfer weisen aber auch in diesem Jahr wieder auf Probleme im Zusammenhang mit der Haushaltsführung, der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie den Verwaltungs- und Kontrollsystemen hin.
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Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/2427) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2181) die Gründe für die Rücknahme einer Ausschreibung für die Sanierungsplanung am Helenesee in Frankfurt (Oder) erläutert.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Jahresbericht für 2023 nunmehr veröffentlicht. Der Bericht stellt die Ergebnisse der Vergabestatistik zu den Beschaffungen der öffentlichen Hand mit Vertragsdatum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 dar und fasst hierzu die wesentlichen Erkenntnisse zum Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen sowie dessen Verteilung auf Liefer- , Dienst- und Bauleistungsaufträge zusammen. Im Berichtsjahr 2023 haben deutschlandweit rund 11.000 Berichtsstellen über 195.000 Vergaben an die Vergabestatistik gemeldet.
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Fairer Zugang, bessere Preise, mehr Innovation, mehr Nachhaltigkeit, mehr Transparenz und weniger Korruption: Das sind die Ziele der EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen aus dem Jahr 2014. Eine von der Kommission veröffentlichte Bewertung zeigt nun, dass diese nur teilweise erreicht wurden. Diese Bewertung ist der erste Schritt zur Überarbeitung der Richtlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
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Der Bundesrat hat zum Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) und zum Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 (21/601) Stellung genommen.
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Die Landesregierung ist aktuell mit dem Vorhaben befasst, die Vergabekammern Rheinland (angesiedelt bei der Bezirksregierung Köln) und Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zu einer landesweit zuständigen Vergabekammer Nordrhein-Westfalen (angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster) zusammenzulegen.
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat vier Öffentliche Anhörungen für November beschlossen. Gleich zwei Termine sind für Montag, 10. November 2025, für die Transofrmation des Vergaberehchts vorgesehen.
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte:
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ihre wesentlichen Positionen zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien im Februar 2025 zusammengefasst und im September 2025 um einen Passus zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit erweitert. Hintergrund ist die von der EU-Kommission beabsichtigte












