Politik und Markt
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Für öffentliche Aufträge soll künftig ein Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro gelten – statt neun Euro wie bisher. Das sieht der von Wirtschaftsminister Jörg Steinbach eingebrachte Entwurf für das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) vor, dem das Kabinett am 15.01.2019 zugestimmt hat.
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Details zu Gesamtzahl und Volumen der in den jeweiligen Bundesministerien seit 2006 beauftragten Beratungs- und Unterstützungsleistungen veröffentlicht.
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Signifikante Verzögerungen beim Schleusenneubau Brunsbüttel am Nord-Ostsee-Kanal sind nach Angaben der Bundesregierung durch unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Herstellung der Kampfmittelfreiheit in den nassen Bereichen des Baufeldes und bei den Gründungspfählen im Bereich des Binnenhauptes entstanden.
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Unter der Dokumentennummer COM(2019) 22 final veröffentlichte die EU Kommission ihr Reflexionspapier, in dem u.a. der öffentlichen Sektor anhalten wird, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt auf Nachhaltigkeit zu achten.
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Die Bundesregierung unterrichtet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2019 u.a. über vergaberechtliche Regelungen unter dem Titel „Rechtsetzung verbessern und Bürokratie abbauen“.
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Vergabe öffentlicher Aufträge: Kommission fordert 15 Mitgliedstaaten auf, die Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen einzuhalten.
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Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder verabschiedeten im Oktober 2018 die Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit. Darin geht es um einen Beitrag der Rechnungshöfe für das Gelingen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Deutschland.
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Am 6. Februar 2019 hat der Generalanwalt (GA) Niels Wahl seine Schlussanträge vorgelegt. Im Ergebnis gelangt GA Wahl zu der Auffassung, dass die Klage Österreichs abgewiesen werden soll.
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Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können. Die neuen Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes für Gartengeräte orientieren sich an den Kriterien des Blauen Engel, der sehr anspruchsvolle Lärmanforderungen enthält.
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Der aktuelle Bericht des Wehrbeauftragten (Vergabeblog.de vom 05/02/2019, Nr. 39750) legt nach Auffassung des Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) einmal mehr die Mängel bei der Einsatzbereitschaft des in der Bundeswehr genutzten Gerätes und die immer noch bestehenden Beschaffungslücken offen.