Politik und Markt
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Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung durch Änderungen im Thüringer Vergabegesetz umgesetzt. Mit einer Änderung im Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) hat der Landtag nunmehr folgende Ziele umgesetzt:
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Die Gewinner der Papieratlas-Wettbewerbe 2023 stehen fest: Auf den ersten Plätzen setzen sich Mönchengladbach, der Kreis Viersen und die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde durch. Berlin gewinnt den erstmals ausgelobten Titel „Recyclingpapierfreundlichste Millionenstadt“.
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Unter dem Titel: „Elektromobilität: Herber Rückschlag für die Verkehrswende“ berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die bereits seit 3 Jahren laufende Vergabe für den Bau und Betrieb von 2700 E-Ladesäulen in München neu ausgeschrieben werden müsse. Die VK Südbayern habe entschieden, dass die Stadt die Leistung fälschlicherweise als Dienstleistungsauftrag ausgeschrieben habe und nicht als Konzession.
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85,8 % der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2023 Weihnachtsgeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bekommen diese Tarifbeschäftigten ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2 809 Euro brutto. Das sind 2,3 % oder 62 Euro mehr als 2022 (2.747 Euro). Dabei sind sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Jahressonderzahlung erhalten, als auch die […]
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Der Haushaltsausschuss hat einer Vertragsänderung mit dem zivilen Betreiber zugestimmt, um in Deutschland einen Demonstrationsbetrieb mit der Drohne German Heron TP zu ermöglichen.
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Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) erinnert öffentliche Auftraggeber an ihre Verantwortung.
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Deutschlands Verteidigungsausgaben sollen im kommenden Jahr auf das Rekordhoch von 70,97 Milliarden Euro steigen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 (20/7800, Einzelplan 14) vor.
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Der Abbau unnötiger bürokratischer Hemmnisse und die Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Investitionsvorhaben ist ein zentrales Anliegen der gesamten Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat daher unter Federführung des Bundesjustizministeriums den Sonderbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbaus beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet.
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe (seit 2023 mit mind. 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland, ab 2024 mit mind. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland), bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten
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Das Bundeskartellamt stellt aktualisierte Leitfäden zur Registrierung beim Wettbewerbsregister für öffentliche Auftraggeber und mitteilende Behörden bereit.