Politik und Markt
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Nachdem der EuGH im Jahre 2008 die damaligen Tariftreueregelungen des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) für europarechtswidrig erklärt hatte (Urteil v. 03.04.2008, Rs C-346/06, Rüffert ./. Land Niedersachsen), unternimmt das Land jetzt einen erneuten Versuch, „Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern“ (LT Drs. 17/259). An Vorbildern und Orientierungshilfen für die Gestaltung des Gesetzestextes mangelt es dem Niedersächsischen Gesetzgeber Dank der in den letzten Jahren zu beobachtenden „Renaissance“ der Landesvergabegesetze immerhin nicht.
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In Baden-Württemberg ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Es findet Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe ab dem 01.07.2013 eingeleitet worden ist.
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Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.
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Kommunale Spitzenverbände und VKU begrüßen das Ergebnis der Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU wiesen darauf hin, dass die Herausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie eine ihrer zentralen Forderungen war, die man in den vergangenen Monaten immer wieder in den Gesprächen mit Kommission, Parlament und Bundesregierung erhoben hatte.
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Das Vergaberecht etabliert sich auch in der Anwaltschaft als eigenständiges Rechtsgebiet. Nun hat sich eine Initiative innerhalb der Anwaltschaft im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) gebildet, einen „Fachanwalt für Vergaberecht“ einzurichten.
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In Ergänzung zum Beitrag von Julie Wiehler zur siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge finden Sie hier die Stellungnahme des Ausschusses Vergaberecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Das Bundeskartellamt hat scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Energiewende geübt. „Bei der Ausgestaltung der Energiewende bleibt das Wettbewerbsprinzip bislang unberücksichtigt. Die Folgen sind unmittelbar ablesbar an einer Fehlsteuerung von Ressourcen sowie einem anhaltenden Kostenanstieg, der sowohl die deutsche Wirtschaft als auch die privaten Haushalte zu überfordern droht“, warnt das Kartellamt.
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind wettbewerbsfähig, so die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (17/13749) vorgelegten Bericht.
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Die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, hat heute Dr. Birgit Settekorn in ihr Amt als Direktorin des Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern eingeführt. Sie folgt auf Klaus-Peter Tiedtke, der zur Bundesakademie für öffentliche Verwaltung wechselt.