Politik und Markt
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Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Wie es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2009 und 2010 (17/6640) heißt, müsse ein zunehmendes wirtschaftliches Engagement der öffentlichen Hand hinterfragt werden: „Sofern einzelne Leistungen grundsätzlich auch von privaten Anbietern erbracht werden können oder bereits durchgeführt werden, müssen die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich sein und auch die Kommunen müssen sich im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz behaupten. Nur unter diesen Voraussetzungen können durch eine stärkere kommunale Betätigung weitere Effizienzen, Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden“, heißt es in dem Bericht.
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Es ist Mitte 2011. Diesen Beitragstitel hätten Sie ebenso gut 2010, 2009, 2008, 2007, 2006 usw. hier lesen können. Alle reden über die eVergabe, aber was passiert wirklich? Nach wie vor sind es deutlich unter 10 % vollelektronischer öffentlicher Beschaffung in Deutschland. Nun lässt die EU-Kommission verlauten, man wolle “die Einführung der elektronischen Auftragsvergabe unterstützen”. Sie kündigt dazu eine Reihe von Maßnahmen an, mit deren Hilfe die Einführung der eVergabe in der EU beschleunigt werden soll.
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Von Michael Wankmüller, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie “Von Bewerbern und Bietern dürfen Entgelte für die Durchführung der Vergabe nicht erhoben werden”, formuliert die neue VOL/A für Vergabeverfahren unter wie oberhalb der EU-Schwellenwerte. Auf den ersten Blick eine eindeutige Regelung – jedenfalls für papiergebundenen Verfahren. Doch wert trägt die Kosten von komplexen eVergabelösungen? Der Gesetzgeber hat sich entschieden: Der Verursacher der Kosten, also der Auftraggeber. Eine Klarstellung.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt eine „Studie über Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen“ aus (TED v. 27.07.2011 – 2011/S 142-235043). In Los 1 (300.000 EUR) soll eine Übersicht über das elektronische Beschaffungswesen in den Mitgliedstaaten erstellt werden. In Los 2 (400.000 EUR) sollen eVergabe-Lösungen ermittelt werden, die „hinsichtlich Zugänglichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Offenheit für eine grenzüberschreitende Beteiligung von Bietern von besonderer Bedeutung“ sind. Ziel ist es, anhand dieser Best Practises „Referenzen“ zu schaffen, an denen andere Plattformen sich orientieren sollen. Ob diese Orientierung dann freiwillig erfolgen soll, wäre interessant zu erfahren.
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Auch 2012 wird der mit 5.000 Euro dotierte International Public Procurement Award (IPA) ausgelobt. Um den IPA können sich junge Akademiker aus Europa im Alter bis zu 35 Jahren mit einer wissenschaftlichen Arbeit zu Vergabethemen bewerben, die sie im Zeitraum vom 01.04.2010 bis 30.09.2011 fertig gestellt haben.
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Ein Stück deutsche Geschichte wird weitergereicht: Wie der TED-Veröffentlichung 2011/S 141-233754 zu entnehmen ist, erhielt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vom Bundesministerium der Finanzen, Referat VIII B2, den Zuschlag zum Privatisierungsverfahren zwecks Veräußerung der Gästehaus Petersberg GmbH und der Immobilie „Petersberg“. Das ehemalige Gästehaus der Bundesregierung auf dem Petersberg bei Bonn war nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1952 Sitz der Alliierten Hohen Kommission, Adenauer unterzeichnete dort das Petersberger Abkommen.
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Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der EU-Kommission erfuhr in den vergangenen Monaten einige strukturelle Veränderungen. Das seit dem 1. Juli neue Organigramm der GD finden Sie als PDF hier.
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Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
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Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen vor. Grund seien die hohen Druck- und Vertriebskosten des gedruckten Bundesanzeigers.
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Das Umweltbundesamt (UBA), Referat Z 6, schreibt die inhaltliche Weiterführung des Informationsportals “www.beschaffung-info.de” aus. Die seit 2008 vom UBA gepflegte Seite ist Deutschlands zentrale Plattform um öffentliche Auftraggeber über das Thema „umweltfreundliche Beschaffung“ zu informieren. Dazu zählen auch die vergaberechtlichen Möglichkeiten sowie Empfehlungen für konkrete Umweltkriterien. Im Rahmen des nun geplanten Autoren-Outsourcings der Seite soll diese um weitere Produktgruppen wie Kaffeemaschinen, Computer und Textilien ergänzt werden. Die Ausschreibung finden Sie hier. Wenn man nicht bereits so viel zu tun hätte…