Politik und Markt
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Es wird ja immer wieder die angebliche Intransparenz bei der Rechtsetzung der VOL und VOB durch die hierfür zuständigen Verdingungsausschüsse kritisiert. Das für den DVAL zuständige BMWi hat nun dessen „Arbeits- und Organisationsschema“ auf der Webseite des Ministeriums öffentlich eingestellt.
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Der Kölner Stadtkämmerer Dr. Norbert Walter-Borjans sprach sich bei der Eröffnung der Branchenwerkstatt „Öffentliche Unternehmen führen und steuern“ am 14. März in Köln dafür aus, dass die Leitlinie für die zukünftige Beteiligungspolitik der Städte und Gemeinden weder die ideologische Festlegung nach dem Motto „Privat vor Staat auf Teufel komm raus“ noch das dogmatische Festhalten an jeder kommunalen Beteiligung sein müsse.
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Der Ausschuss Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat einen “Vorschlag einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte” unterbreitet. Das Thema ist zwar alle Jahre wieder virulent, zur Zeit aber wohl erstmals ernsthaft, da das für das Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerium bis Ende 2010 einen Entwurf zur erneuten Reform des Vergaberechts vorlegen soll. Wie es die Spatzen in Berlin bereits von den Dächern pfeifen, ist dabei ein förmlicher Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte sehr wahrscheinlich – was bleibt dem Ministerium auch anderes übrig, denn eben das wurde auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart.
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Die EU-Kommission hat eine sog. “mit Gründen versehener Stellungnahme”, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 EU-Vertrag, an Deutschland gesandt. Hintergrund ist die freihändige Vergabe eines Entsorgungsauftrags durch den Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) im Jahr 1997 mit einer Laufzeit von über 14 (!) Jahren an ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen im gemeinsamen Besitz des Landkreises und eines privaten Entsorgungsunternehmens.
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Es bestehe keine Notwendigkeit zur Aufstockung der Mittel für den Stadtumbau Ost, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1173) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/974).
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Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.
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Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
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Nun steht es fest: Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat am 22. März 2010 den Zuschlag für das Vergabeverfahren über den Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes an die Alcatel-Lucent Deutschland AG erteilt. Erst am 3. März hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Freigabe der Mittel für den Regelbetrieb des Netzes verfügt, nachdem er sie zuvor wegen massiver Kostensteigerungen gesperrt hatte.
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Bundeseigene Seen und Gewässer können weiterhin verkauft werden. Einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/653), die den Verkauf der Gewässer vor allem in Ostdeutschland stoppen wollten, lehnte der Haushaltsausschuss am Mittwochnachmittag mit großer Mehrheit ab. Besonders in Ostdeutschland ständen viele Gewässer derzeit zum Verkauf, heißt es in dem Gesetzentwurf.
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Um, Zitat, “bürokratischen Exzessen entgegenzuwirken”, wurde auf Initiative der Architektenkammer Baden-Württemberg zusammen mit der Ingenieurkammer ein Leitfaden für die Durchführung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure entwickelt. Nach Auffassung der Autoren des Leitfadens habe die VOF in vielen Fällen dazu geführt, dass öffentliche Auftraggeber “über das Ziel hinausschossen” seien.