Politik und Markt
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Die Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage im Bundestag (16/7778). Darunter verstehen die Abgeordneten „die Bereitschaft, Forderungen fristgerecht einzulösen, zu deren Erfüllung man im Rahmen eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist“. Vor allem mittelständisch und kleingewerblich organisierte Unternehmen seien zum wirtschaftlichen Überleben auf eine gute Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber angewiesen. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 300 Milliarden Euro zählten staatliche Institutionen zu den wesentlichen Auftraggebern.
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Als Bestandteil des sog. „Defence Package“ hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag „über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“ vorgstellt. Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Kommission in diesen Bereichen bislang die EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG regelmäßig unter Berufung auf die Betroffenheit wesentlicher nationaler Interessen gem. Art 296 EG umgangen wurde, um ausländische Bieter auszuschließen.
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Genehmigungen von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben worden sein sollten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7405) mit.
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Der EU-Rat hat die Revision der EG-Rechtsmittelrichtlinien beschlossen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, bedarf diese noch der Umsetzung in nationales Recht. Die Änderungen für Deutschland sind dabei aufgrund der bereits bestehenden, vergleichsweise umfangreichen Rechtsschutzmöglichkeiten gering, während andere EU-Mitgliedsstatten bislang nur ein sehr rudimentäres Rechtsschutzsystem aufweisen. Da EU-Richtlinien nur Mindestanforderungen aufstellen, bleiben bereits bestehende, weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeiten wie die in Deutschland bestehenden davon unberührt.
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Die EU-Kommission hat entspr. des regelmäßigen zweijährigen Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu festgesetzt. Dabei sind diese aufgrund des schwachen Dollars erneut gefallen.
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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge („Common Procurement Vocabulary“/ CPV) aktualisiert, das das EU-weite Klassifizierungssystem für die Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen darstellt.
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Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat heute die Ausschreibung zum Betrieb des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland gestartet. Die Ausschreibung zählt zu den größten Vergabeverfahren Deutschlands und ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (geplante Mindestanzahl 3, geplante Höchstzahl 5) ausgestaltet.
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Öffentliche Beschaffer sind verpflichtet, das wirtschaftlichste Angebot einzukaufen. Genau dies macht das Vergaberecht aber nicht gerade leicht. Bis auf wenige Ausnahmen wie bspw. im Verhandlungsverfahren bestehen keine Möglichkeiten, vor Vertragsschluß das Leistungsportfolio des Bieters mit der genauen Nachfragesituation des Auftraggebers hinreichend genau abzugleichen. Was im privaten Bereich selbstverständlich und für beide Seiten nutzbringend ist, geht zu Gunsten eines transparenten Wettbewerbs im öffentlichen Bereich nicht – die Ausschreibung ist ebenso final wie das darauf eingereichte Angebot. Hans-Jörg Geddert und Thomas H. Fischer zeigen in der aktuellen Ausgabe des Behörden Spiegels (45. Woche, S. 25), was öffentliche Auftrageber beachten sollten, um gleichwohl sicher zu stellen, das für sie „beste“ Angebot zu erhalten, und dabei zugleich dem Gebot eines fairen und transparenten Wettbewerbs Rechnung zu tragen.
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Der Bundestag hat die Mittel für die Einführung eines bundesweiten digitalen Sprach- und Datenfunksystems für Behörden um 190 Millionen Euro erhöht. Dies beschloß der Haushaltsausschuß am 8. November bei den Beratungen des Etats 2008 des Bundesministeriums des Innern.
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Der Berliner Fachanwalt Michael Schinagl geht nach einem Bericht des Newsmagazins heise online davon aus, dass sämtliche elektronischen Ausschreibungen des Bundes zur Zeit angreifbar sind. Die E-Vergabe Plattform des Bundes erlaubt es gegenwärtig nur Bietern mit Windows-Betriebssystem, an den elektronischen Ausschreibungen des Bundes teilzunehmen, Macintosh oder Linux-Systeme werden nicht unterstützt. Damit würden potentielle Bieter, die diese Software einsetzen, diskriminiert.