Recht

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    Die neue Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) wurde am 17.8.2009 im Bundesgestzblatt I Nr. 53 veröffentlicht und trat am 18. August in Kraft. Nach der Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 sollte die HOAI systemkonform vereinfacht sowie transparenter und flexibler gestaltet werden. Neu ist insbesondere die Abkopplung der Honorarfestsetzung von den tatsächlichen Baukosten sowie eine lineare Anhebung der Honorarsätze um 10 Prozent – diese waren seit 1996 nicht mehr angepasst worden. In der kommenden Legislaturperiode soll die HAOI aber weiter reformiert werden.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 25/08/2009 Nr. 3324

  • in der Fassung, die ihr der Bundesrat gegeben hat. Das hörten wir auf Anfrage aus dem BMWi. Das Kabinett hat dieser Fassung am gestrigen 19. August 2009 zugestimmt. Die für das Inkrafttreten nötige Veröffentlichung der Vorschrift wird Mitte September 09 erwartet.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/08/2009 Nr. 3277

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    Für die Beschaffung von sowohl Bau- als auch von Liefer- und Dienstleistungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gelten ab heute neue Regeln. Bisher war die Grenze zwischen der Anwendung der Vergaberichtlinien und dem Art. 296 EG, der eine Ausnahme für sicherheitsrelevante Tätigkeiten der Mitgliedsstaaten festschreibt, lediglich durch eine Mitteilung der Kommission von 2006 festgelegt. Das Ergebnis war nicht immer befriedigend. Die Mitgliedsstaaten haben in Art. 296 EG eine Möglichkeit für sich entdeckt, sich von den umständlichen Vergaberegeln zu befreien, indem sie ihr Sicherheitsbedürfnis weit definierten. Die neue Richtlinie soll hier Abhilfe schaffen. Sie ist im ABl. L216/76 vom 20.8.09 veröffentlicht worden. Es kann hier eingesehen werden. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 21. August 2011 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 20/08/2009 Nr. 3271

  • Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss der Bieter einen Vergaberechtsverstoß „unverzüglich“ rügen. Die Bestimmung lässt jedoch offen, wie der Begriff „unverzüglich“ zu verstehen ist. Allgemein anerkannt ist, dass die maximale Rügefrist zwei Wochen ab Kenntniserlangung beträgt. Allerdings können die Fälle, in denen den Bietern die Ausschöpfung der maximalen Frist zugestanden wird, an einer Hand abgezählt werden. Im Übrigen ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Das OLG Jena hat diese Diskussion um eine bieterfreundliche Ansicht bereichert.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/08/2009 Nr. 2972

  • Sommerrätsel: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das neue GWB, genauer das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, berichtigt. Die Korrektur vom 9. Juli 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, betrifft Art. 100 Abs. 2 GWB (Anwendungsbereich), ist aber weder auf den zweiten noch den dritten Blick zu erkennen. Sie finden die Berichtigung hier, und falls Sie die Änderung nicht ausmachen können, die Auflösung nach „Den gesamten Beitrag lesen“.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 10/08/2009 Nr. 3011

  • Es ist eine Frage, deren Antwort über Erfolg oder Misserfolg eines Nachprüfungsverfahren entscheidet: Hat der Bieter den Vergaberechtsverstoß rechtzeitig gerügt? Nach dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB scheint die Antwort einfach: Danach muss der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften “unverzüglich” nach Kenntniserlangung rügen. Dem Gesetz kann jedoch nicht entnommen werden, wann genau beim Bieter Kenntnis vorliegt. Hier bleibt es bei der vagen Definition, wonach es auf die Tatsachen- und laienhafte Rechtskenntnis des Bieters ankomme. Statt notwendiger Klarheit ruft diese Definition jedoch nur eine Vielzahl von mehr oder weniger praxisgerechten Entscheidungen hervor. Aus der Fülle der Entscheidungen ist der Beschluss des OLG Dresden vom 23.04.2009 positiv hervorzuheben.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 26/07/2009 Nr. 2968

  • Ist das Angebot nicht unterzeichnet, muss es gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOL/A bzw. VOB/A von der Wertung ausgeschlossen werden. Dies ist bekannt und wird von den Bietern bei der Angebotserstellung zumeist berücksichtigt. Was muss ein Bieter aber beachten, wenn der Auftraggeber eine „rechtsverbindliche Unterschrift“ verlangt? Diese Frage musste das OLG München (OLG München, Beschluss vom 08.05.2009 – Verg 6/09) auf Basis des folgenden Sachverhalts beantworten:

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 18/07/2009 Nr. 2785

  • Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 15/07/2009 Nr. 2773

  • Das forum vergabe e.V. bietet kostenlos eine Synopse zum neuen GWB und zur neuen Vergabeverordnung an. Sie finden darin die §§ 97 ff. GWB und die Vergabeverordnung in der geänderten Fassung sowie zu beiden Vorschriftenwerken eine Synopse von altem und neuem Text. Sie können das insbesondere für die Praxis hilfreiche Werk auf der Seite des forum vergabe herunterladen. Es ist auf der Startseite rechts unten im Kasten „Downloads“ zu finden. Update: Eine Fassung vom April 2009 ist an der gleichen Stelle erhältlich.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/07/2009 Nr. 2770

  • Referenzen sind im Rahmen der Eignungsprüfung, insbesondere bei Ausschreibungen von Technologieaufträgen, oft das Zünglein an der Wage. Immer wieder hört man dabei von Bieterseite, dass Wettbewerber hier abenteuerliche Referenzen angeben, die dem Vernehmen nach von den Vergabestellen nur unzureichend auf Plausibilität überprüft werden. Umgekehrt kann aber auch eine nur teilweise Überprüfung der angegebenen Referenzen nachteilhaft für den Bieter sein. So der Anlass eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (VK) Rheinland-Pfalz: Diese entschied mit Beschluss vom 2.4.2009 (VK 9/09), dass eine bloße stichprobenartige Prüfung der vorgelegten Referenzen durch die Vergabestelle ausreichend ist.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 09/07/2009 Nr. 2734