Recht
-
SLAs – vielseitiger als mancher denkt! Ursprünglich kennt man Service Level Agreements (SLA) (dt.: Dienstgütevereinbarung) aus IT- Dienstleistungsverträgen. Im Fahrwasser der „Information Technology Infrastructure Library“ (ITIL) gewannen SLAs zunehmend an Bedeutung und spielen heute
-
Die Vergabekammer des Bundes stellt hohe Anforderungen an eine Markterkundung und deren Dokumentation bei Direktvergaben. Bei einer Markterkundung muss begründet werden, wie die Auswahl der befragten Unternehmen erfolgt ist und welche Informationen im Einzelnen gegeben wurden. Verbleiben Zweifel, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Ergebnisse zufällig sind, ist die Dokumentation mangelhaft.
-
Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Hand begegnen hohen Anforderungen in rechtlicher und technologischer Hinsicht. Eine zentrale Festlegung ist die Beachtung des Gebots der Losaufteilung (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB). Danach sind Leistungen der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.
-
Der BGH hat das Land Berlin verurteilt, das Angebot der Netzgesellschaft der GASAG AG für einen Gaskonzessionsvertrag anzunehmen. Damit ist das laufende Verfahren zur Vergabe der Berliner Gaskonzession abgeschlossen.
-
Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union und das Stichwort Brexit sind in den letzten Jahren an niemandem vorbei gekommen. Für das Vergaberecht bedeutete dies eine enorme Ungewissheit, inwiefern britische Ausschreibungen für deutsche Unternehmen zugänglich sein werden und wie deutsche Auftraggeber britische Bieter in Zukunft behandeln müssen. Zu den vielen denkbaren Szenarien, wie das Austrittsabkommen gestaltet werden kann, wurde in dieser Zeit vom „No-Deal-Brexit“ bis zum „Exit vom Brexit“ alles diskutiert. Auch vergaberechtlich waren viele Konstellationen denkbar. Mit dem Austrittsabkommen vom 31.12.2020 ((EU) L 444/14) gibt es nun Gewissheit. Im Folgenden soll der Inhalt des Abkommens hinsichtlich des öffentlichen Auftragswesens dargestellt und eingeordnet werden.
-
Bei einer Verfahrensaufhebung ohne vergaberechtlichen Aufhebungsgrund können Bieter regelmäßig Schadensersatz für den vergeblichen Aufwand der Verfahrensteilnahme geltend machen (sog. „negatives Interesse“). Der BGH hat einmal mehr klargestellt, dass der Bestbieter nur unter engen Voraussetzungen auch den entgangenen Gewinn als Schadensersatz verlangen kann (sog. „positives Interesse“).
-
Die Bauzinsen sind niedrig, Investoren suchen ständig nach Projekten, Wohnraum ist knapp und Bauland heiß begehrt. Es verwundert daher kaum, dass kommunale Grundstücksverkäufe die Rechtsprechung immer wieder beschäftigen. Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand bewegen sich dabei in einem komplexen Spannungsfeld zwischen Verfassungsrecht, Vergabe- und Haushaltsrecht sowie Beihilferecht. Hier schlummern Fallstricke sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Investorenseite. Eine aktuelle Entscheidung des VG Hannover gibt Anlass, sich die Grundsätze zur Einordnung kommunaler Grundstücksveräußerungen zu vergegenwärtigen.
-
Die Auftraggebereigenschaft ist eine grundlegende Voraussetzung, europäisches Vergaberecht anwenden zu müssen. Sie wirft deshalb häufig Fragen auf. Dies gilt vor allem für öffentliche Einrichtungen nach § 99 Nr. 2 GWB und ihre unbestimmten Tatbestandsmerkmale. Steht eine Organisation aus einem eher weniger mit dem Öffentlichen Auftragswesen verbundenen Sektor im Mittelpunkt europäischer Rechtsprechung, wie der italienische Fußballverband, so stellt sich auch für deutsche Sportverbände, wie dem Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) oder Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB), die generelle Frage nach der EU-Vergabepflicht.
-
Die aktuellen Zeiten zwingen sowohl private als auch öffentliche Unternehmen und Institutionen zu unterschiedlichsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Kaum jemand hätte wohl zu Anfang des Jahres 2020 gedacht, dass einschneidende Maßnahmen eines solchen Umfangs erforderlich werden. Eine dieser Maßnahmen sind Kontaktbeschränkungen, die im beruflichen bzw. dienstlichen Bereich nunmehr insbesondere dadurch erreicht werden sollen, dass Mitarbeiter für ihre Unternehmen und Institutionen, soweit möglich, im Homeoffice arbeiten. Homeoffice oder Telearbeit
-
In einem der letzten Beschlüsse des vergangenen Jahres hat die VK Bund sich kritisch mit dem Zuschlagskriterium „Lieferkette“ auseinandergesetzt. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und aufgrund von Umwelt- und Sozialaspekten sollten Unternehmen mit Lieferketten in der EU, dem GPA oder Freihandelszonen bevorzugt werden. Die in Zeiten von Corona durchaus verständliche Intention sah die Vergabekammer jedoch nicht vergaberechtskonform umgesetzt. Gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel eingelegt. Es bleibt zu sehen, ob das OLG Düsseldorf den formalen Ansatz bestätigt.