Bauleistungen
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Gestiegene Kosten drücken die Margen, da viele Bauunternehmen diese zum großen Teil selbst schultern müssen – „Der Preisanstieg bei Baumaterialien setzt sich weiter fort.
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Lösen Informationsschreiben, die über die Vergabeplattform versendet werden, die zehntägige Wartefrist gem. § 134 Abs. 2 S. 2 u. 3 GWB aus? Nachdem die Vergabekammer Südbayern diese Frage im Jahr 2019 in einer Entscheidung verneint hatte, bestand diesbezüglich große Verunsicherung
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„Auch wenn das Defizit mit 5,6 Mrd. Euro erfreulicherweise nicht mehr ganz so hoch ausfällt wie im Vorjahr noch mit 9,7 Mrd. Euro, ist es doch weit mehr als im Vor-Corona-Jahr mit 0,3 Mrd. Euro. Das zeigt deutlich, dass sich die Einnahmesituation der Kommunen nur langsam verbessert.
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Das Baugewerbe kämpft nach einer Pressemitteilung der Fachgemeinschaft nach wie vor mit Preissteigerungen und Materialmangel.
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Zahl der Beschäftigten um 1,4 % gegenüber Vorjahresmonat gestiegen – Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Juli 2021 um 4,9 % gegenüber Juli 2020 gestiegen.
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Der Bund stellt insgesamt zwölf Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau zur Verfügung. Rund 9,3 Milliarden Euro (rund 75 Prozent) der Mittel seien bereits gebunden, rund 1,5 Milliarden Euro bereits zum Ende September 2021 ausgezahlt worden,
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Nachprüfungsverfahren sind für den öffentlichen Auftraggeber unerfreulich. Sie bedeuten zusätzlichen Aufwand, Zeitverzögerungen und Mehrkosten. Für Bieter sind sie als Instrument effektiven Rechtsschutzes im Vergaberecht aber unabdingbar. Wie sind die gegenläufigen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer zu bewerten, wenn dem Auftraggeber aufgrund der Zeitverzögerungen durch ein Nachprüfungsverfahren der Verlust von Fördermitteln für das Projekt droht? Kann der Auftraggeber dann die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung durchsetzen?
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Die Vergabekammer des Bundes stellt klar, dass sich Auftraggeber auf das mit Einreichung des Angebots geäußerte Leistungsversprechen eines Bieters verlassen dürfen. Sie stellt außerdem klar, dass dem Auftraggeber ein Ermessensspielraum zusteht, was die Prognose der Leistungsfähigkeit eines Bieters anbelangt. An die Vergleichbarkeit einer Referenz sind insofern auch keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, die referenzierten Leistungen müssen jenen nach Art und Umfang ähneln und nicht identisch sein.
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Aufgrund des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), müssen erfasste Unternehmen künftig erhöhte Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferketten beachten. Bei Sorgfaltspflichtverstößen droht Ihnen ein Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.
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Die DB und die Unternehmen der Bauwirtschaft sehen es als gemeinsame Aufgabe, die durch die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 beschädigte und in Teilen gänzlich zerstörte Eisenbahninfrastruktur schnellstmöglich wieder aufzubauen: