Bauleistungen
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Der Bundesgerichtshof hat gestern ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17, siehe zum Thema auch Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen vorgelegt.
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Zur Beschleunigung von Investitionen hat das Finanzministerium NRW mit Runderlass vom 27.04.2020 die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch Landesbehörden angehoben. Nach Nr. 2.2 des Erlasses gelten seit dem 28.04. folgende Wertgrenzen in NRW:
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Es hat erheblichen Seltenheitswert, wenn sich ein Verfassungsgericht mit vergaberechtlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Im Anschluss an eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts (Urt. v. 07.01.2020, 9 U 79/19, Vergabeblog.de vom 09/03/2020, Nr. 43446) erhielt der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Das Verfahren betraf insbesondere die Frage des hinreichendes Primärrechtsschutzes im Unterschwellenbereich im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens.
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„Dank eines hohen Auftragsbestandes zu Jahresbeginn konnten die Unternehmen bei milder Witterung ihre Kapazitäten im Januar und Februar bereits gut auslasten. Diese erfreuliche Entwicklung setzt sich allerdings mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie ab Mitte März so nicht fort.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Der ZDB erwartet einen deutlichen Nachfragerückgang für zweites Halbjahr 2020
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Die Umsätze steigen um 11 %; Die Nachfrage nur um 0,1 %. Die Aussichten für das Gesamtjahr trüben sich. Die Nachfrage schwächt sich ab, und Auftragsstornierungen nehmen zu. Dies ist das Fazit des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. zu den Konjunkturindikatoren im Februar 2020.
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Die Vergabekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass ein Vergabeverfahren wegen fehlender Haushaltsmittel nur rechtmäßig aufgehoben werden kann, wenn die zugrunde gelegte Kostenschätzung ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Hierbei steckt der Teufel oftmals im Detail. Der Beschluss der VK Baden-Württemberg befasst sich sehr ausführlich mit den näheren Anforderungen an eine solche ordnungsgemäße Kostenschätzung.
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Durch die Corona-Pandemie kommt es zu Einschränkungen in vielen Lebensbereichen. Die sich täglich verschärfende Lage kann auch dazu führen, dass es Unternehmen unverschuldet nicht möglich ist, für die Aufrechterhaltung ihrer Präqualifikation vorzulegende Nachweise rechtzeitig beizubringen. Dies würde zu einer Streichung aus dem Präqualifikationsverzeichnis führen. Für einen Übergangszeitraum von zunächst sechs Monaten wird daher die Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen vom 28. August 2019 (BAnz AT 18.09.2019 B1) wie folgt ergänzt:
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Mit Gemeinsamen Runderlass vom 14. April haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium eine Änderung der Nr. 1.1.b des hessischen Vergabeerlasses angekündigt. Danach kommt § 14 VOB/A grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung.
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Im Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt sein Bußgeldverfahren gegen elf Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) abgeschlossen. In dem Verfahren wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 110 Millionen Euro wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen verhängt.
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Die Bundesingenieurkammer geht davon aus, dass die Coronavirus-Epidemie auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung seien aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich.