Bauleistungen
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Vor etwas über einem Jahr erschütterte der BGH einen vergaberechtlichen Glaubenssatz, als er entschied, dass bietereigene AGB doch nicht zwingend zum Angebotsausschluss führen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bieter sie versehentlich beigefügt hat. Der Auftraggeber kann und muss in solchen Fällen den Angebotsinhalt aufklären und im Rahmen der Auslegung auf den maßgeblichen Inhalt der Vergabeunterlagen zurückführen. (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.2019 – X ZR 86/17). Diese Linie führte das OLG Düsseldorf nun fort. In dem entschiedenen Fall ging es um ein Formular zum Nachunternehmereinsatz.
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Die Europäische Kommission hat vergangene Woche Dienstag ihre Antidumpingzölle auf Einfuhren von chinesischem korrosionsbeständigem Stahl auf eine größere Auswahl von Produkten ausgeweitet. Damit will sie verhindern, dass bestehende EU-Handelsschutzmaßnahmen von chinesischen Exporteuren umgangen werden.
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Im Mai 2020 ist der Umsatz im Bauhauptgewerbe um 3,0 % gegenüber dem Mai 2019 gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 0,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Da das Umsatzniveau nach wie vor sehr hoch ist, zeigt sich weiterhin kein eindeutiger Einfluss der Corona-Pandemie auf Umsatz und Beschäftigung im Bauhauptgewerbe.
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„Die Entwicklung der Auftragseingänge im Mai bestätigt die Einschätzung unserer Unternehmen. Der Rückgang der Order insgesamt um 10,6 % fällt sehr deutlich aus und ist im Wirtschaftsbau mit minus 22 % erwartungsgemäß besonders ausgeprägt. Bereits in den beiden Vormonaten waren die neuen Aufträge rückläufig. Dieses wird die Bautätigkeit in den kommenden Monaten bremsen. Derzeit arbeiten die Unternehmen immer noch die hohen Auftragsbestände vom Jahresbeginn ab.“
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe fordert, dass Bund und Länder kontinuierliche Vergaben sicherstellen müssen.
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Die Coronakrise trifft Ingenieurbüros bislang weniger hart als befürchtet. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. 58 Prozent der befragten Kammermitglieder spüren derzeit negative Folgen der Corona-Pandemie. 54 Prozent erwarten in den kommenden 12 Monaten einen Rückgang der Aufträge.
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Unser Autor Rechtsanwalt Dr. Dörr unterbreitete bereits Vorschläge zur Vergaberechtsvereinfachung im Zuge eines Corona-Konjunkturpakets (Vergabeblog.de vom 18/06/2020, Nr. 44303). Der Umfang „temporärer Vereinfachungen“ wird zudem im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), hier, diskutiert. Mit Pressemitteilung vom 08.07.2020 veröffentlichte nunmehr das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die „verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge“. Hierin werden öffentlichen Auftraggebern der Bundesverwaltung temporäre Vereinfachungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge eröffnet. Die Handlungsleitlinie trat gestern in Kraft und tritt am am 31.12.2021 außer Kraft.
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Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
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Mit Erlass 70406/21#1 vom 17.06.2020 hat das BMI geregelt, dass der öffentlichen Bauherren Bund sich an den pandemiebedingten Zusatzkosten (Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen) beteiligt. Den Erlass sowie das entsprechende Formblatt finden Sie im Thema zur Diskussion. Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Bestimmungen der europäischen Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, konkret gegen Artikel 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Richtlinie (s. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456). Mit Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-377/17 besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. Diese gibt bislang vor, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Daher ist infolge des EuGH-Urteils zunächst das ArchLG anzupassen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des ArchLG.