Bauleistungen
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 gegenüber April 2024 kalender- und saisonbereinigt unverändert geblieben (0,0 %). Dabei entwickelten sich die Wirtschaftsbereiche sehr unterschiedlich: Während der Auftragseingang im Hochbau um 7,0 % stieg, ging er im Tiefbau um 5,9 % zurück.
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Zum Kabinettsentwurf für den Nachtragshaushalt 2024 und den Bundeshaushalt 2025 nimmt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, wie folgt Stellung: „Es ist gut, dass die angedachten Kürzungen insbesondere im Bereich der Infrastruktur abgewendet werden konnten. In den Etats für Verkehr und Bau ist aber noch Luft nach oben für die Haushaltsberatungen im Bundestag.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 gegenüber März 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,5 % zurückgegangen. Dabei stieg der Auftragseingang im Tiefbau um 0,9 % während er im Hochbau um 4,0 % fiel.
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Sieht der Zuwendungsgeber in der Förderrichtlinie klare Begrenzungen hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bspw. wie vorliegend eine Begrenzung der Beauftragung eines Ingenieurbüros auf die HOAI-Leistungsphase 6 vor, sind diese Vorgaben vom Zuwendungsempfänger einzuhalten. Anderenfalls liegt ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor. Entscheidend ist, sofern eine entgegenstehende Verwaltungspraxis nicht ersichtlich ist, der (eindeutige) Wortlaut der Förderrichtlinie.
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Deutsche Baufirmen bewerten das Zahlungsverhalten der öffentlichen Hand schlechter als das gewerblicher oder privater Auftraggeber, zeigt eine Umfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
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Die Aufklärung ungewöhnlich niedriger Angebotspreise stellt öffentliche Auftraggeber regelmäßig vor große Herausforderungen, zumal diese verpflichtet sind, die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren (VK Bund, Beschluss vom 06.06.2023 – VK 1-39/23). Die vorliegende Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen zeigt, welche Anforderungen an die Preisaufklärung und Dokumentation zu stellen sind. Dabei geht die Vergabekammer davon aus,
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Die Vergabekammer des Bundes hatte sich jüngst mit dem Grundsatz der Losaufteilung auseinanderzusetzen. Die Entscheidung stellt instruktiv die Möglichkeiten und Grenzen für eine Gesamtvergabe dar.
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Bei öffentlichen Vergaben von Bauleistungen sollen auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Qualität und Umweltapsekte der Baustoffe eine größere Rolle spielen. Ein niedriger Preis allein garantiere längst nicht, dass ein Angebot auch tatsächlich wirtschaftlich sei, erklärt der Minister.
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Einige Bauämter und Vergabestellen stellen sich zurzeit die Frage, ob sie dem – von Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK), AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) und Verband Beratender Ingenieure e.V. (VBI) in Auftrag gegebenen – Gutachten von Prof. Dr. Burgi vom Februar 2024 folgen sollen (Vergabeblog.de vom 01/03/2024, Nr. 56009; im Folgenden: Gutachten oder Burgi-Gutachten). Danach soll es zulässig sein, Planungsleistungen, die den EU-Schwellenwert für Dienstleistungen erreichen, ausnahmsweise doch national zu vergeben, und zwar wenn der Auftragswert von Bau- und Planungsleistungen den Bauauftragsschwellenwert nicht erreicht. Der folgende Beitrag widmet sich dem ersten Teil dieses Gutachten.
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Bei der Gestaltung von Vergabeverfahren stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit Auftraggeber vorgeben dürfen, dass Bieter Leistungen selbst erbringen müssen. Seit der letzten Vergaberechtsreform gilt bei europaweiten Vergaben, dass eine solche Vorgabe für „bestimmte kritische Aufgaben“ zulässig ist. Bislang wurde dieser unbestimmte Rechtsbegriff allerdings kaum durch die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen konkretisiert.