Bauleistungen
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Die Vergabekammer des Bundes hatte sich jüngst mit dem Grundsatz der Losaufteilung auseinanderzusetzen. Die Entscheidung stellt instruktiv die Möglichkeiten und Grenzen für eine Gesamtvergabe dar.
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Bei öffentlichen Vergaben von Bauleistungen sollen auf Initiative von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Qualität und Umweltapsekte der Baustoffe eine größere Rolle spielen. Ein niedriger Preis allein garantiere längst nicht, dass ein Angebot auch tatsächlich wirtschaftlich sei, erklärt der Minister.
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Einige Bauämter und Vergabestellen stellen sich zurzeit die Frage, ob sie dem – von Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK), AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) und Verband Beratender Ingenieure e.V. (VBI) in Auftrag gegebenen – Gutachten von Prof. Dr. Burgi vom Februar 2024 folgen sollen (Vergabeblog.de vom 01/03/2024, Nr. 56009; im Folgenden: Gutachten oder Burgi-Gutachten). Danach soll es zulässig sein, Planungsleistungen, die den EU-Schwellenwert für Dienstleistungen erreichen, ausnahmsweise doch national zu vergeben, und zwar wenn der Auftragswert von Bau- und Planungsleistungen den Bauauftragsschwellenwert nicht erreicht. Der folgende Beitrag widmet sich dem ersten Teil dieses Gutachten.
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Bei der Gestaltung von Vergabeverfahren stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit Auftraggeber vorgeben dürfen, dass Bieter Leistungen selbst erbringen müssen. Seit der letzten Vergaberechtsreform gilt bei europaweiten Vergaben, dass eine solche Vorgabe für „bestimmte kritische Aufgaben“ zulässig ist. Bislang wurde dieser unbestimmte Rechtsbegriff allerdings kaum durch die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen konkretisiert.
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Unter dem Titel: „EU-Parlament Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen“, berichtet die Tagesschau, dass das EU-Parlament dem Lieferkettengesetz zugestimmt hat. Dieses verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Gegen das EU-Lieferkettengesetz hatte sich zuletzt auf nationaler Ebene Widerstand gebildet. Noch am 23.04. appeliierte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe das EU-Lieferkettengesetz abzulehnen.
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Gegenstand der Entscheidung des OLG Rostock ist insbesondere die Frage, ob das Kartellvergaberecht anwendbar ist, wenn die öffentliche Hand den Abschluss eines Pachtvertrags beabsichtigt, mit dem auch Leistungspflichten des Pächters abseits des originären Grundstücksgeschäfts verbunden sind. Des Weiteren behandelt die Entscheidung in prozessualer Hinsicht die Thematik, wann die Verweisung eines nicht statthaften Nachprüfungsantrags an ein ordentliches Gericht erfolgen kann.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2024 gegenüber Dezember 2023 kalender- und saisonbereinigt um 7,4 % zurückgegangen. Im Tiefbau nahm der Auftragseingang um 3,1 % ab, im Hochbau um 12,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2023 stieg der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 1,3 %. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES GmbH haben eine gemeinsame Erklärung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet.
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Der öffentliche Auftraggeber kann sich in die Anforderung des Formblatts 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) nach Angebotsabgabe vorbehalten. Die Aufgliederung der Einheitspreise betrifft auch solche Leistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer vorgesehen sind. Dies ist nicht unverhältnismäßig. Wird das Formblatt 223 nur teilweise ausgefüllt, fehlen die geforderten Angaben bzw. Erklärungen. Eine Nachforderung der unterbliebenen Angaben kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Denn die Möglichkeit der Nachforderung besteht nur in Bezug auf Unterlagen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind.
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Ob Gerichte, Polizeipräsidien, Justizvollzugsanstalten oder Hochschulen – der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) betreut mehr als 4000 Gebäude. Bei der Unterhaltung und beim Betrieb der landeseigenen Liegenschaften arbeitet er konstruktiv mit den regionalen mittelständischen Firmen zusammen. Diese Kooperation wird nun weiter intensiviert. Dafür schließen der BLB NRW und der Branchenverband Handwerk NRW eine neue Vergabevereinbarung ab.