Über Vergabeblog
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Nach einem guten Jahr Vergabeblog führt Google mit dem Suchbegriff „Vergaberechtsreform“ als ersten Treffer zum Blog – Zeit, das Autorenteam aufzustocken. Ich freue mich daher sehr, dass fortan vier weitere Autoren aktuelle News und vertiefende Berichte zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht beisteuern.
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Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende und der Vergabeblog ist nun ein gutes Jahr alt. Zeit, ein wenig Resümee zu ziehen. Nach wie vor scheint es mir die einzige deutschsprachige Seite zu tagesaktuellen Meldungen des öffentlichen Beschaffungswesens zu sein, der einzige Blog hierzu sowieso. Die Leserzahl hat inzwischen in der Woche 700 bis 1000 […]
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Sie werden es schon bemerkt haben: Vergabeblog ist quälend langsam geworden, was am Provider Stato liegt. Deren technischer Support räumte die Probleme mit der Datenbank ein, und dass Vergabeblog nicht die einzige hiervon betroffene Webseite ist – das war vor drei Wochen. Abhilfe ist bislang nicht erfolgt, im Gegenteil, es wurde schlimmer. Nachdem heute der […]
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Auch wenn ich es nicht so ganz nachvollziehen kann, aber es freut mich natürlich: Vergabeblog erzielt bei Google regelmäßig Treffer auf der ersten Startseite bzw. ist der erste Treffer.
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3 Uhr nachts – es ist geschafft. Update von WordPress 1.6 auf die aktuelle Version 2.6. Natürlich nicht ohne Probleme und Nachtschicht.
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Die Zahl der Beiträge steigt, die Zahl der Leser steigt – es wurde Zeit, den Vergabeblog ein wenig komfortabler zu gestalten. Folgende Neuerungen wurden umgesetzt:
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„Die Amstsprache ist Deutsch“. Ohne mit dem Bezug auf § 23 VwVfG einen Beitrag zur Frage des Rechtswegs im Unterschwellenbereich geben zu wollen, habe ich nun endlich die erforderlichen sprachlichen Anpassungen des englischsprachigen WordPress Themes vornehmen können. Nicht bis in alle Einzelheiten hinein, aber doch zumindest das Wesentliche ist nun übersetzt.
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Hier finden Sie in Zukunft aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen und Vergaberecht. Kommentare und Meinungen ausdrücklich erwünscht! Marco Junk, Ass. iur.