ITK
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„Die IT der BA ist eine der größten IT-Plattformen in Europa. Sie erbringt IT-Leistungen für über 6,5 Millionen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, 16,5 Millionen Kindergeldempfänger sowie 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,“
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Neben klassischen Rechenzentren gewinnen Co-Location-Rechenzentren zunehmend an Bedeutung. Bei einem Co-Location-Rechenzentrum handelt es sich um eine Gebäudefläche, auf der infrastrukturelle Dienstleistungen und Betriebsunterstützung für kundeneigene Informationstechnik bereitgestellt wird. In dem Hintergrundbericht zur Erarbeitung der Vergabekriterien DE-UZ 214, Ausgabe Januar 2020, wird die Entwicklung eines neuen Umweltzeichens Blauer Engel für Co-Location-Rechenzentren (DE-UZ 214) dokumentiert.
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Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH sucht ab 1. Mai eine/n Vertragsmanager*in für den Dienstleistungseinkauf mit Schwerpunkt auf IT-Dienstleistungsbeschaffung. Nähere Einzelheiten zur Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Server und Datenspeicherprodukte stellen die zentralen IKT-Komponenten in Rechenzentren dar. Ihr Bedarf steigt auf unabsehbare Zeit weiterhin stark an. Damit sind auch zunehmende Umweltbelastungen verbunden. Das neue Umweltzeichens Blauer Engel für Server und Datenspeicherprodukte setzt in diesem Bereich einen Standard für ökologische und energieeffiziente Spitzenprodukte.
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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat gestern die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe von Cloud-Leistungen durch die öffentliche Verwaltung veröffentlicht. Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) sollen die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Erstmalig stehen damit standardisierte Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von Cloud Lösungen der Öffentlichen Hand zur Verfügung.
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Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Auftragnehmern führen häufig zu organisatorischen Umstrukturierungen. Wird ein Auftragnehmer durch einen anderen Auftragnehmer während der Laufzeit eines öffentlichen Auftrages ersetzt, stellt dies nach § 132 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GWB eine wesentliche Änderung dar. Ein neues Vergabeverfahren ist dann notwendig. Gegebenenfalls steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB sogar ein Kündigungsrecht zur Seite. Keine erneute Ausschreibung ist ausnahmsweise nötig, wenn der Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung erfolgt. Dazu zählt auch die Insolvenz. Wird dabei nur ein Vertrag des insolventen Auftragnehmers und kein Geschäftsbereich oder keine Betriebssparte übernommen, stellt sich die Frage nach einem zulässigen Auftragnehmerwechsel.
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In 2021 hat das Bundeskartellamt mit Unterstützung des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das vollständig digitale Wettbewerbsregister in Betrieb genommen. Eingetragen werden Unternehmen, denen bestimmte Rechtsverstöße zuzurechnen sind, die nach dem Vergaberecht zum Ausschluss von der Vergabe eines öffentlichen Auftrags führen können oder müssen. Öffentlichen Auftraggebern
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„…muss die Freiheit wohl grenzenlos sein“, sang einst Reinhard Mey. Eben diese Freiheit scheuen in Sachen Cloud öffentliche Auftraggeber, erst recht, wenn dahinter US-amerikanische Anbieter stehen. Aber: Man kann bekanntlich in Schönheit sterben, und bevor am Sankt Nimmerleinstag eine europäische Cloud-Lösung bereitsteht, braucht es Lösungen, zumal der Digitalisierungsdruck auch auf deutsche Behörden durch die Corona-Krise weiter gestiegen ist. Dem will nun SAP gemeinsam mit Microsoft Abhilfe leisten – und die US-Geheimdienste rechtlich wie technisch aussperren.
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Mehr als 30 Teilnehmende unterschiedlicher Stakeholder diskutierten am 29. November 2021, nach Einladung der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) im Beschaffungsamt des BMI, über zukünftige Anforderungen der Verwaltung und Möglichkeiten der Wirtschaftsteilnehmenden im Kontext von Prozessmanagement-Tool-Lösungen.
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In seinem Sonderbericht fordert der Europäische Rechnungshof neue Impulse, um die Einführung von 5G, dem neuen globalen Mobilfunkstandard, in der EU voranzutreiben. Der Aufbau der 5G-Netze in den Mitgliedstaaten komme nur sehr zögerlich voran, weshalb die EU Gefahr laufe, ihre Ziele für 5G-Zugang und -Versorgung zu verfehlen.