ITK
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Die Einkaufsplattform für Behörden und Einrichtungen des Bundes wurde in vielen Bereichen mit neuen Funktionen für ein noch anwenderfreundlicheres Arbeiten ausgestattet.
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Für die Einhaltung der Zuschlagskriterien langt eine Eigenerklärung. Die Vergabestelle muss die Angaben des Bieters über die Einhaltung der Mindestanforderungen der Zuschlagskriterien nicht vorher – etwa im Rahmen einer Teststellung – überprüfen.
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Nach einem umstrittenen Vergabeverfahren soll das US-Verteidigungsministerium Microsoft einen Cloud-Computing-Auftrag erteilt und sich damit gegen Amazon entschieden haben. Dies berichtet eGovernment computing.
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Wie die elektronische Auktion (siehe Vergabeblog.de vom 05/09/2019, Nr. 41883) fristet das dynamische Beschaffungssystem in der öffentlichen Beschaffung in Deutschland noch ein Schattendasein. Das mag unter anderem auch am etwas umständlichen Begriff selbst liegen: Was ist „ein dynamisches Beschaffungssystem“ eigentlich genau? Um
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Die Marktdialoge der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) (siehe Vergabeblog.de vom 10/09/2019, Nr. 41959) im Beschaffungsamt des BMI (BeschA) haben sich nach Auskunft des BeschA als fester Bestandteil einer aktiven Marktkommunikation etabliert.
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Der aktuelle Stand der IT-Konsolidierung hat den Ausschuss Digitale Agenda am Mittwochnachmittag beschäftigt.
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Seit dem 2. September ist die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) offiziell die dritte Behörde nach dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), die den Pilotbetrieb der E-Akte Bund aufgenommen hat.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) wird 2020 in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt einen zweiten Dienstsitz eröffnen. Damit soll dem gestiegenen Bedarf an Beschaffungsleistungen, vor allem in den Bereichen IT und Sicherheit, Rechnung getragen werden.
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Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich eine Petition mit der Forderung, dass Bundesbehörden bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen.
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Die EU Kommission hat die eForms-Durchführungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung soll die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1986 vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) vier Jahre nach deren Inkrafttreten ersetzen.