ITK
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Die Vergabekammer hat sich in einer lesenswerten Entscheidung mit etlichen schwierigen Themen des Vergaberechts befasst. Aus meiner Sicht sind drei Themenkomplexe hervorzuheben: Erstens die Frage, ob ein Auftraggeber an den Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gebunden ist, wenn er sich des Instruments der Rahmenvereinbarung bedient. Zweitens die Frage, ob und inwieweit ein Bieter in einem Vergabenachprüfungsverfahren überhaupt rügen kann, dass vertragsrechtliche Regelungen unzumutbar oder (zivilrechtlich) unwirksam seien. Und drittens, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Auftraggeber zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit z.B. neben einem Hauptlos ein Back-up-Los bilden darf. Die Vergabekammer hat auch noch weitere Highlights (oder besser: Evergreens) angesprochen, wie etwa die Zulässigkeit eines Bewertungssystems für Konzepte und die Frage der Zulässigkeit von Regelungen zur Vertragserweiterung, letztere hier aus Platzgründen dann nicht näher ausgeleuchtet.
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Unter dem Titel: „Amazon wirft Trump Amtsmissbrauch vor“ berichtet Spiegel Online, dass Amazon Präsident Trump Amtsmissbrauch vorwerfe. Er habe damit Jeff Bezos persönlich schaden wollen, klage Amazon.
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Seit dem 27.11.2019 können für den Freistaat Thüringen tätige Unternehmen und Lieferanten ihre Rechnungen elektronisch an die Verwaltung senden. Das E-Rechnungsportal ist freigeschaltet worden.
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Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich.
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Bei einer Ausschreibung für ein digitales Alarmierungssystem hat das OLG Düsseldorf klare Grenzen für Produktvorgaben gezogen. Zudem ordnet es die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems als Liefer- und Dienstleistungsauftrag und nicht als Bauauftrag ein.
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Die Bundesverwaltung führte zum 27.11.2019 die elektronische Rechnung (E-Rechnung) flächendeckend ein. Lieferanten der Bundesverwaltung können ab sofort Rechnungen elektronisch einreichen. Druck und postalischer Versand entfallen. Das ist gut für die Umwelt und verkürzt die Zeit zwischen Rechnungsstellung und Begleichung.
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Vergabeservice Berlin meldet, dass aufgrund eines Updates in der Zeit von Mittwoch 04.12.19 ab 9.00 Uhr bis Sonntag, 08.12.19 ca. 18:00 Uhr kein Zugriff auf die Vergabeplattform Berlin möglich sein wird – weder für Vergabestellen noch für Firmen.
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Mit Stand September 2019 hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) einen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von Desktop PCs veröffentlicht.
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Das Pentagon hatte einen milliardenschweren Cloud-Computing-Auftrag vergeben; Gewinner des sog. „Jedi-Auftrags“ war Microsoft. (Vergabeblog.de vom 29/10/2019, Nr. 42362). Spiegel Online berichtet nun unter dem Titel: „Amazon klagt gegen Pentagon-Auftrag für Microsoft“, dass der Konkurrent Amazon juristisch gegen die Auftragsvergabe vorgehe. Es stehe der Vorwurf einer „unverkennbare Voreingenommenheit“ im Raum.
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Das Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates „Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnisses 2.0 (DVDV 2.0)“ zur Erneuerung der bisherigen Anwendung DVDV 1 konnte am 22. Oktober 2019 um 16:30 h den Wirkbetrieb aufnehmen.