Liefer- & Dienstleistungen
-
Bei dem Ausschluss eines Bieters wegen vorheriger Schlechtleistung muss der Auftraggeber darauf achten, die Entscheidung eingehend zu begründen und dokumentieren.
-
Statt bisher 5.000 EUR können in Baden-Württemberg Direktaufträge an heute bis 100.000 Euro abgeschlossen werden (siehe auch Vergabeblog.de vom 08/08/2024, Nr. 57236). Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind die Behörden und Betriebe des Landes Baden-Württemberg an die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) gebunden. Die VwV Beschaffung ist eine Art Leitfaden, der chronologisch durch ein Vergabeverfahren führt und dabei auf die zu beachtenden Vergaberegelungen verweist. Die Novelle der VwV Beschaffung tritt heute in Kraft.
-
Im Verfahren zur Vergabe des Auftrags für die sogenannte „Bezahlkarte für Flüchtlinge“ hat der für Vergabesachen zuständige 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Freitag, den 20.09.2024 eine erste Entscheidung getroffen. Der Antrag des im Vergabeverfahren unterlegenen Bieters, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom 13.08.2024 bis zur Entscheidung des Vergabesenats über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wurde abgelehnt.
-
Vor dem OLG Köln streiten die Parteien um Ansprüche der Klägerin aus einem mit der Beklagten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie im Wege des sogenannten Open-House-Verfahrens abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Schutzmasken. Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte sich mit der Annahme von 14.660.000 FFP2-Masken und 10.000.000 OP-Masken im Annahmeverzug befindet.
-
Das Auswahlverfahren 2024 zur Ausrichtung des Kirmesbetriebs in der Stadt Köln begegnete rechtlichen Bedenken (s. Vergabeblog.de vom 28/02/2024, Nr. 55929). Nun schreibt die Stadt Köln die Ausrichtung der zweimal jährlich stattfindenden Kirmes EU-weit aus. Der Gewinner wird die Feste auf der Deutzer Werft im Herbst und zu Ostern bis 2029 ausrichten dürfen. Die Kirmes zieht im Jahr 350.000 Besucher an. Das berichtet der Kölner Stadtanzeiger unter dem Titel: „Stadt Köln schreibt Ausrichtung der Deutzer Kirmes für kommende fünf Jahre aus“.
-
Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich für sechs Fahrzeugtypen nach schleswig-holsteinischem Standard an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen. Interessensbekundungen sind ab sofort möglich. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31. Dezember 2024.
-
Über Verträge mit externen Beratern, die der Bahnkonzern seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen hat, informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12763). Danach gab es im Geschäftsjahr 2022 im Systemverbund Bahn 42 Rahmenverträge mit Abruf und 86 Einzelbestellungen für die sogenannte „Beratung im engeren Sinne“,
-
Der Interministeriellen Ausschusses für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) hat das Ziel, gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine möglichst bundeseinheitliche Praxis der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in Deutschland zu etablieren. Dieses Ziel kann nur gemeinsam erreicht werden. Zum Auftakt lädt der IMA daher zu seinem ersten Netzwerktreffen am Donnerstag, den 19.09.2024, in das BMI Konferenzzentrum ein.
-
Wegen des mittlerweile über 2 Jahren dauernden russischen Angriffskriegs möchten Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich teilweise auf lange Vergabeverfahren verzichten und Aufträge direkt vergeben. Das OLG Düsseldorf hat die „Direktvergabe“ eines Großauftrags über mehr als eine Milliarde Euro überprüft und bestätigt, dass angesichts des Ukraine-Krieges und seinen Auswirkungen auf Deutschlands Sicherheit die Beschaffung der Funkgeräte für die Bundeswehr vergaberechtsfrei war. Um wesentliche Sicherheitsinteressen zu wahren, durften die Funkgeräte als Kriegsmaterial „direkt vergeben“ werden.
-
Dr. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau meint, es vergehe kaum ein Tag, an dem nicht die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung das Loblied auf die KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und deren Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft sängen. Die Realität sei jedoch eine andere: selten wäre diese Spezies von Unternehmen so in Gefahr wie heute. Der Frage, warum dies eigentlich so sei, geht der Vizepräsident in seiner aktuellen Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung nach.