Liefer- & Dienstleistungen
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Neue Publikation des Umweltbundesamtes (UBA) – Wirtschaftlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für Beschaffungsentscheidungen. Welches Verständnis von Wirtschaftlichkeit dabei zugrunde gelegt wird, entscheidet maßgeblich darüber, ob diese umweltgerecht sind oder nicht. Verschiedene Analysen im Rahmen einer Studie des UBA sollen helfen, das Verständnis für wirtschaftliche Entscheidungskalküle zu verbessern und Reformansätze aufzuzeigen.
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Bundesregierung und nachgeordnete Behörden haben zwischen dem 1. Juli 2020 bis zum September 2021 zahlreiche Gutachten in Auftrag gegeben und entgegengenommen. Eine Aufstellung ist in der Antwort der Bundesregierung (20/531)
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CO2-Ausstoß, Lebenszykluskosten, Abfallvermeidung, Regionalität und Gesundheitsschutz werden in Zukunft wesentliche Kriterien bei einer öffentlichen Beschaffung im Parlament sein. Im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Parlamentsdirektion zum grundsätzlich nur für Bundesministerien vorgeschriebenen Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung sind ökologische und soziale Mindeststandards nun auch für das Parlament verbindlich, wenn Dienstleistungen, Waren und Bauleistungen beschafft werden.
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Einen Leitfaden zur „Nutzung von Umweltsiegeln für nachhaltige Beschaffung“ hat der Bezirksverband Pfalz herausgegeben, um vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltungen, die mit Beschaffung und Vergabe befasst sind, eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben; kann aber auch von Unternehmen genutzt werden.
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In Verhandlungsverfahren stellt sich häufig die schwierige Frage nach der Abgrenzung verhandelbarer Leistungsinhalte von nicht verhandelbaren Mindestanforderungen. Werden Mindestanforderungen nicht eingehalten, müssen bereits indikative Erstangebote von dem Verfahren ausgeschlossen werden, die Mindestanforderungen nicht erfüllen.
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Seit dem 01. Januar 2022 gilt für Bundesbehörden die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima, siehe hierzu auch: Vergabeblog.de vom 06/01/2022, Nr. 48476 und Vergabeblog.de vom 19/07/2021, Nr. 47434). Die AVV Klima ist eine Weiterentwicklung der bisher gültigen AVV EnEff und soll eine enge Abbildung der Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes sicherstellen.
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Unter dem Titel: „Lifebrain-Klage wegen Schul-PCR-Tests: Republik muss 500.000 Euro Strafe zahlen“ berichtet DiePresse, dass die Republik Österreich nach einem unterlegenen Vergabenachprüfungsverfahren eine Strafzahlung von 500.000 Euro an den heimischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zahlen müsse. Grund dafür: Der Großauftrag der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für Tests an 2900 Schulstandorten wurde vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bewertet.
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Beruf und Beschäftigung sind wesentliche Eckpfeiler bei der Integration von Menschen mit Behinderung und benachteiligten Personen. Besonders wichtig sind dabei Behindertenwerkstätten und Unternehmen, deren Hauptzweck in der sozialen und beruflichen Integration dieser Personen liegt (Sozialunternehmen). Unter normalen Wettbewerbsbedingungen
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Ein öffentlicher Auftraggeber muss verhältnismäßige Eignungsanforderungen stellen. Bei hohen Eignungsanforderungen müssen gewichtige Gründe vorliegen, gerade wenn nur ein kleiner Bieterkreis vorhanden ist und nach der Eignungsauslese ein Leistungswettbewerb nachfolgt. Gewichtige Kompensationsmöglichkeiten in einem Bewertungssystem können die behaupteten Gründe für hohe Eignungsanforderungen widerlegen.
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Die Bundesregierung verteidigt die Beauftragung externer Beratungsfirmen durch die Bundesagentur für Arbeit.