Liefer- & Dienstleistungen
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Die Vergabekammer Südbayern setzt sich in einer neuen Entscheidung intensiv mit dem vergaberechtlichen „Dauerbrenner“ der Wertung einer mündlichen Präsentation auseinander. In dem Beschluss steht unter anderem die Frage im Vordergrund, ob ein Zuschlagskriterium, mit dem die Qualität der Projektleiter anhand eines Vortrags gewertet werden sollte, den notwendigen Auftragsbezug aufwies. Dies verneint die Vergabekammer aufgrund der fehlenden vertraglichen Absicherung des Tätigwerdens der Projektleiter in der Ausführungsphase. Zudem hält sie die Wertung der Präsentation für fehlerhaft und deren Dokumentation für unzureichend.
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Unter dem Titel: „Masken „Made in Bayern“ vor dem Aus?“ berichtet BR24, dass viele Unternehmen zu Beginn der Corona-Pandemie ihre Produktion in Bayern umgestellt haben, um Masken herzustellen. Doch zwei Jahre später stünde die Produktion vielerorts vor dem Aus. Eine Unternehmerin berichtet, dass sie in Ausschreibungen eine Absage nach der anderen kassiere und fordert neben den Preis auch andere Kriterien, wie etwa CO2-Abdruck oder soziale Komponenten zu bewerten.
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Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Februar 2022 um 25,9 % höher als im Februar 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Veränderungsrate im Januar bei +25,0 % und im Dezember 2021 bei +24,2 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat Januar stiegen die gewerblichen Erzeugerpreise um 1,4 %.
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Das Niedersächsische Finanzministerium sowie das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung haben auf Grundlage von § 8 Abs. 4 Nr. 17 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine Ausführungsbestimmung über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach der UVgO getroffen. Danach dürfen Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen, die
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Das OLG bestätigt in der sofortigen Beschwerde die Entscheidung der VK Bund auf den Tag genau ein Jahr später. Eine Differenzierung alleine nach Herkunftsstaaten ist ihrem Verständnis nach weder mit dem GWB noch mit dem europäischen Vergaberecht vereinbar. Die Bevorzugung von Unternehmen, die eine geschlossene Lieferkette innerhalb der EU, dem GPA oder Freihandelszonen nachweisen können, ist in den Augen des Vergabesenats ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei weder geeignet besondere Umwelt- und Sozialstandards zu garantieren noch mit einer erhöhten Versorgungssicherheit verbunden.
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Der Bezirksverband Pfalz hat einen neuen Leitfaden mit dem Titel „Nutzung von Umweltsiegeln für nachhaltige Beschaffung – Eine Orientierungshilfe für die kommunale Beschaffung“ veröffentlicht. Der Leitfaden soll insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen im Bereich Beschaffung und Vergabe als Hilfestellung dienen, kann aber auch von Unternehmen genutzt werden.
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Das Gericht trifft Klarstellungen zur Rechtmäßigkeit eines „hybriden“ Verfahrens, bei dem das Vergleichsverfahren und das ordentliche Verwaltungsverfahren in Kartellsachen verbunden werden, sowie zum Konzept „einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“. Es weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission wegen der Beteiligung von Scania an einem Kartell zwischen Lkw-Herstellern verhängte Geldbuße von 880,52 Millionen Euro.
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Die Finanzbehörde geht im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der Ukraine bereits jetzt davon aus, dass sehr zeitnah eine große Anzahl Schutzsuchender auch in Hamburg ankommen wird, was diesbe-zügliche Beschaffungen in großem Umfang erforderlich macht. Ab sofort gilt daher für die nachgeordneten Vergabe- und Beschaffungstellen:
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Die Bekanntmachung von Eignungskriterien ist häufig Gegenstand von Nachprüfungsverfahren gewesen. Die Vergabekammer Bund (VK Bund) beschäftigt sich in ihrem Beschluss vom 26.10.2021 erneut mit diesem Thema. Gegenstand des Verfahrens ist nicht nur der Vorwurf der Intransparenz der Bekanntmachung der Eignungskriterien, sondern auch deren korrekte Anwendung in der Eignungsprüfung, wenn es zwischen der EU-Bekanntmachung und den weiteren Vergabeunterlagen Widersprüche gibt. Im vorliegenden Fall hat die VK Bund diese Widersprüchlichkeiten aufgrund des konkreten Sachverhalts nicht als ausreichend für einen Transparenzverstoß angesehen.
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Die Webseite vergabe.mehrwert-inklusive.de bietet eine Übersicht zum Thema der öffentlichen Auftragsvergabe und der Einbeziehung von Inklusionsbetrieben. Dieses Informationsportal richtet sich