Politik und Markt
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Mit dieser zweiteiligen Analyse widmet sich Hans-Peter Müller dem Thema: Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen.Teil 1 finden Sie hier. In diesem Teil 2 wird die marktwirtschaftliche Preisbildung im Rahmen von Vergabeverfahren untersucht.
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Aus dem Entwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer für den Bundeshaushalt 2018 geht hervor, dass die Ausgaben für ÖPP-Straßenbau um rund 140 Millionen Euro auf knapp 600 Millionen Euro angehoben und verstärkt auch Bundestraßen einbezogen werden sollen.
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Ab 2025 soll die Bundeswehr mit der hochfliegenden Aufklärungsdrohne Pegasus ausgestattet werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2199) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
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Das Wiesbadener Tagblatt hat recherchiert und herausgefunden, dass die hessische Polizei Abschleppaufträge freihändig an Unternehmen vergeben habe: “Keine Ausschreibung für Abschleppaufträge” vom 30.05.2018.
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Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Bundesnetzagentur erklärt Bundeswirtschaftsminister Altmaier:
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Angebotspreise unwirtschaftlich. Das länderübergreifende Vorhaben zum Neubau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen in Zwickau wird neu ausgeschrieben.
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Im Zentrum des Wettbewerbsfähigkeitsrats am 28. Mai 2018 in Brüssel stehen die Verhandlungen über den Verordnungsvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Waren. Damit soll der freie Warenverkehr im Binnenmarkt weiter gestärkt werden.
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Die Veröffentlichung der VV zu § 55 Landeshaushaltsordnung und das Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung verzögert sich. Wann die tatsächliche Veröffentlichung erfolgen wird, wird die Landesregierung in Kürze mitteilen. Beachten Sie zur Einführung der Unterschwellenvergabeordnung auch unsere aktuellen Seminarangebote der DVNW Akademie.
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Mit dieser zweiteiligen Analyse widmet sich Hans-Peter Müller dem Thema: Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Dieser Teil 1 behandelt den Vorrang der martwirtschaftlichen Preisbildung und beleuchtet den Marktpreisbegriff im Sinne der VO PR Nr. 30/53. Den Abschluss dieses ersten Teils bildet dann die Untersuchung des Verhältnisses der Verordnung PR Nr. 30/53 zu den Regelungen des Vergaberechts. Im kommenden Teil 2 soll sodann die marktwirtschaftliche Preisbildung im Rahmen von Vergabeverfahren untersucht werden.
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Die Ergebnisse des ersten europaweiten Ausschreibungsverfahrens für serielles und modulares Bauen stehen fest. Neun Bieter erhielten gestern in Berlin den Zuschlag für ihre innovativen Wohnungsbaukonzepte, aus denen Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW ab sofort auswählen können. Dazu hat der GdW als Initiator der Ausschreibung im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesbauministerium, dem Hauptverband der Bauindustrie und der Bundesarchitektenkammer eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet.