Politik und Markt
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Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat darauf darauf hingewiesen, dass durch das Inkrafttreten des Bauvertragsgesetz (§§ 650a – 650h BGB) zum 01.01.2018 zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen Anpassungen in den Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen (VHB Bayern) erforderlich sind.
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Die „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ tritt für Bundesministerien und Verfassungsorgane ab dem 27.11.2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen besteht jedoch erst ab dem 27.11.2020. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die neuen Regelungen ab dem 27.11.2019.
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Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen zum 1.1.2018 an. Am 1.3.2019 folgt eine weitere Steigerung. Das ist das Ergebnis der Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe.
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Bei der Neuausschreibung von Rettungsdienstleistungen in der Stadt Bonn gibt es Ärger. Die Schuld daran geben die Bonner Stadtväter dem Unternehmen Falck aus Hamburg, nach eigener Aussage das größte, private Rettungsdienstunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses blockiere die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen immer wieder durch vergaberechtliche Nachprüfungsanträge.
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Auftraggeber und Bieter müssen sich zum Jahreswechsel auf neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben einstellen. In den nächsten Tagen soll dazu eine entsprechende EU-Verordnung veröffentlich werden.
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat zu den kürzlich bekannt gewordenen Beschlüssen des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Entsenderichtlinie klar Stellung bezogen. Er hält die Neuregelung zur Entsenderichtlinie für überzogen.
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Die derzeitig geltenden Wertgrenzenregelungen in Schleswig-Holstein (§ 9 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO)) werden verlängert und gelten unverändert fort. Die Verlängerung gilt allerdings zunächst nur bis zum 01.10.2018, da an diesem Tag die SHVgVO außer Kraft tritt.
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Qua Erlass vom 14. September 2017 (B I 7 – 81064.08/00) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Bauverwaltungen der Länder auf die Neufassung des Formblattes Vergabestatistik der Finanzbauverwaltung hingewiesen. Dem Erlass ist als Anlage das neue Formblatt „Vergabestatistik Finanzbauverwaltung“ mit den entsprechenden Änderungen beigefügt.
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Der Bund sucht aktuell einen neuen Betreiber für das Lkw-Mautsystem in Deutschland. In Anwendung der Vergabekriterien durfte der Bund einen Bieter vom Bieterverfahren ausschließen. Darauf deutet zumindest der Verlauf des Verhandlungstermins am 08.11. beim Vergabesenat des OLG Düsseldorf hin.
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Klassentreffen in Berlin Etwas später im Oktober als in den Vorjahren, dafür aber belohnt durch bestes Spätsommerwetter, fand am 19. und 20.10.2017 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am Reichstagsufer in Berlin der nun schon 4. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt – inzwischen auch bekannt als „Das größte Klassentreffen des vergaberechtlichen ‘Who’s Who‘ in Deutschland“